B32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087812 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1	120 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
  	mit Verwendung an Achse 2 
 
Modell B32 
Typ B32-1120 
Radgröße 11,0Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P1 B32-1120 P1/ ohne Ring 5/130/71,5 57 700 2300 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49176 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-1120 (s.o.) 
Radgröße 11,0Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
160 29 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Porsche 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087812 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1	120 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Porsche Panamera 
970, -N, -H, -HN 
e13*2007/46*0970*.., 
e13*2007/46*1143*..; 
e13*2007/46*1160*..; 
e13*2007/46*1161*.. 
155-419 285/35R20 R03 140  A07 A12 A14  
A18 A57 Lim 
R21 V20 VA2 
S01 
155-419 295/35R20 R03 140  
 
 
 
Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad  
Typ B32-9520 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH -  Radgröße 9,5 J x 20 H2, ET 52) an Achse 1 zu-
lässig.  
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE Nr. 49146 (Gutachten Nr. 55083112 - Anlage 5, 
2. Ausfertigung) zu entnehmen. 
 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist.  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087812 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1	120 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit 
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   8 245/45R20 275/40R20 
Nr.   9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen.  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49176 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087812 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx20EH2+ Typ B32-1	120 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
VA2 Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig. 
 
140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 1. Dezember 2014 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 1. Dezember 2014 
  
 
Bohlander
 00220720.DOC  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3 Sens It	Metall	ja
Continental / VDO	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Orange Universal Clamp In	Metall	ja
Schrader EZ Snap In	Gummi	ja
Schrader EZ Clamp In	Metall	ja
Tech / Baolong 3901B.1	Metall	ja
TECH T Pro Brock Clamp In	Metall	ja
TECH Multisensor Bolt In	Metall	ja
TECH Multisensor Snap In	Gummi	ja
Continental / VDO TG1A Clamp In	Metall	ja
Continental / VDO TG1B Clamp In	Metall	ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In	Metall	ja
Continental / VDO TG1C Clamp In	Metall	nein
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In	Metall	ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In	Metall	ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen Alpha Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall	ja
Schrader Gen 4 Clamp In	Metall	ja
Schrader Gen 4 Snap In	Gummi	ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In	Gummi	ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In	Gummi	ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In	Gummi	ja
Schrader Hybrid Steel  Snap In	Gummi	ja
Schrader Farady 10Grad Snap In	Gummi	ja
Schrader Farady 20Grad Snap In	Gummi	ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In	Gummi	ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In	Gummi	ja
TRW Gen 3 Clamp In	Metall	ja
TRW LCCI Clamp In	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
OEM Sensoren
Aftermarkt Sensoren
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49176
B32 11x20