B42 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55513 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55020824 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B42-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B42 
Typ B42-808 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
X5 B42-808 X5 / BA06 N2 Ø63,4x54,1 5/100/54,1 35 700 2300 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 55513 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B42-808 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 110 - 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus
 
  
Toyota 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus CT 200h 
A10(a) 
e11*2007/46*0150*..; 
e6*2007/46*0334*.. 
73 215/40R18 T89  	A12 A21 A58 
A99 Flh S01 
73 225/35R18 A01 K1c K2b T87  
73 225/40R18 A01 K1c K2b  
Toyota Avensis 	T22 	e11*96/79*0077*.. 
66-110 215/35R18 K1c K2b K42 K46 K56 T84 A01 A12 A21 
A99 Car Flh 	Sth S01 
66-110 225/35R18 K1c K2c K42 K46 K56 T83 T87   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55513 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55020824 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B42-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Toyota Avensis 	T25 
e11*2001/116*0196*. 
81-120 215/40R18 K14 K42 K46 R37 T85  	A01 A12 A21 
A99 Car Flh 
Sth V18 S01 81-120 225/35R18 K1c K2b K42 K46 R37 T87  
81-120 225/40R18 K14 K1c K2b K42 K45 K46  
81-120 235/35R18 K14 K1c K2b K42 K46  
81-120 245/35R18 K14 K1c K2c K41 K42 K45 K46 
Toyota Celica 	T23 	e11*98/14*0122*.., 	e11*2001/116*0122*. 
105-141 215/35R18 K2b K45 T84  	A01 A12 A21 
A99 S01 
105-141 225/35R18 K2b K45  
Toyota Prius (IV) 	XW5(EU,M), -/TMG 	e11*2007/46*2971*..; 
e13*2007/46*1931*..; 
e6*2007/46*0339*.. 
72 205/40R18 K9v T86  	A01 A12 A21 
A58 A99 Flh 
S01 
72 215/40R18 K1a K2b K6j K8e K9v  
72 225/40R18 K1c K2c K3c K6g K6j K8e K9v  
Toyota Prius PHV (IV) 
XW5P(EU,M) 
e11*2007/46*3704*..; 
e6*2007/46*0340*.. 
72 205/40R18 K9v T86  	A01 A12 A21 
A99 Flh S01 
72 215/40R18 K1a K2b K6j K8e K9v T89  
Toyota Urban Cruiser 
XP11 
e11*2001/116*0263*. 
- 2WD 
66, 73, 74 215/40R18 K6f  	A01 A12 A21 
A58 A99 K6i 
S01 
66, 73, 74 225/40R18 K1a K1b K2b K6f K6k  
66, 73, 74 235/35R18 K1a K1b K2b K6f K6k  
66, 73, 74 235/40R18 K1a K1b K2b K3s K5i K6f K6k  
66, 73, 74 245/35R18 K1c K2b K3s K6f K6l K8g  
Toyota Urban Cruiser 	XP11 	e11*2001/116*0263*. 
- 4WD 
66 215/40R18  	A12 A21 A56 
A99 S01 
66 225/40R18 A01 K1a K1b K2b  
66 235/35R18 A01 K1a K1b K2b  
66 235/40R18 A01 K1a K1b K2b K3s  
66 245/35R18 A01 K1c K2b K3s  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55513 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55020824 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B42-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55513 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55020824 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B42-808 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach 
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit 
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit 
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
 
  

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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
 
 K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
 
 K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
 
 K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
 
 K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
 
 K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
 
 K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig 
umzulegen.
 
 K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.
 
 K6l An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.
 
 K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge 
von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.
 
 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Stufenheck.
 
 T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55513 nach §22 StVZO 
 
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55020824 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ B42-808 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 Nr.   1 205/40R18 225/35R18
 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr.   9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 13 235/65R18 255/60R18 
Nr. 14 245/35R18 255/35R18 
Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 17 245/50R18 275/45R18 
Nr. 18 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 20 255/50R18 285/45R18 
Nr. 21 255/55R18 285/50R18 
Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 30. April 2025 in Lambsheim statt. 
   

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 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 30. April 2025 
 
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