RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	50 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,1 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	660 kg
Reifenabrollumfang:	2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MAZDA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
Beschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BL	e11*2001/116*0262*..
BLE	e13*2007/46*1071*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 136 Mazda 3
(Schrägheck, bis
Modelljahr 2013)
195/55R16
N205)
A02) bis A10)
BF1) E50)
195/60R16
N205)
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BL	e11*2001/116*0262*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 121 Mazda 3
(4-/ 5-Türer, ab
Modelljahr 2014)
205/60R16
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E50a)
215/55R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1	e13*2001/116*0156*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 107 Mazda 5	195/60R16
N205)
A02) bis A10)
BF2)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
215/55R16
225/50R16
A01) K43) K44) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CW	e1*2007/46*0433*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Mazda 5	195/55R16	A02) bis A10)
BF1)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448*..
GHE	e13*2007/46*1075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG
(Stufenheck, Schrägheck,
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr.
e1*2001/116*0448*13,
Typ GHE nur bis EG-
Gen.-Nr
e13*2007/46*1075*05)
195/65R16
A93a) N205)
A02) bis A10)
BF2) E51)
195/65R16 M+S
A93a)
205/55R16
A93a)
205/60R16
215/55R16
A01) K03)
225/55R16
A01) K01) K16)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GH	e1*2001/116*0448*..
GHE	e13*2007/46*1075*..
GJ	e1*2007/46*1001*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 141 Mazda 6
(bei Typ GH nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0448*14,
bei Typ GHE nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e13*2007/46*1075*06)
215/60R16 M+S	A02) bis A10)
BF2) E51a) EF0)
215/65R16 M+S
225/60R16 M+S 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1	e1*2007/46*1335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 115 Mazda CX-3 215/60R16	A02) bis A10)
BF1)
225/55R16
225/60R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LW	e1*98/14*0118*..
LWD	e1*98/14*0165*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 104 Mazda MPV
(Serie 205/65R15)
205/60R16	A02) bis A10)
BF2)
215/55R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1	e11*2001/116*0202*..
NC1E	e1*2001/116*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
93 bis 118 Mazda MX-5 205/50R16
A93)
A01) bis A10)
BF1) EF0) K01) K04)
215/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CP	e1*98/14*0116*..
CPD	e1*98/14*0161*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 96 Mazda Premacy
(Serie 185/65R14 od.
195/55R15 od.
195/50R16)
185/50R16
N195) T81)
A02) bis A10)
BF2)
195/45R16
T84)
195/50R16
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CP	e1*98/14*0116*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 Mazda Premacy
(Serie 195/60R15)
195/50R16	A02) bis A10)
BF2) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TA	e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA	G517
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
105 bis 155Mazda Xedos 9
(Serie 205/65R15)
205/60R16	A02) bis A10)
BF2)
215/55R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TA	e13*98/14*0002*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 Mazda Xedos 9
(Serie 215/55R16)
215/55R16	A02) bis A10)
BF2)
225/50R16
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in 
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nichtnichtnichtnicht, so sind sie nichtnichtnichtnicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
E50)Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a)Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
•Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
•Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	7 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K43)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
Bereich der Gummimanschette,
•das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
•das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
K44)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
die gebördelte Radhauskante zu klemmen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-B0-216
Anlage-Nr. : 23b
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 23b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.10.2018