RC30 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ECE R124 001287
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55029817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Prüfgegenstand
Aus-
führung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/
Lochkreis-ø (mm)/
Mittenloch-ø (mm)
Einpress-
tiefe
(mm)
Rad-
last
(kg)
Abrollumfang
(mm)
X3 RC30-606-1 X3 / ohne Ring 4/108/63,4 37,5 620 2050
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gsamthöhe (mm)
S02 Mutter M12x1,5
Brock Typ D6, SW19
Kegel 60° 135 34,5
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise
Auflagen und
Hinweise
Ford EcoSport JK8 e9*2007/46*0092*..
66-103 205/60R16 A12 A14 A21 A58 B02 S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist. PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ECE R124 001287 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55029817 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 2 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 30. Juni 2017 00274545.DOC