RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D12 Radausführungskennz.: D12; Lk112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 32,5 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm 150 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 270Mercedes CLS 245/35R19 M+S T93) A02) bis A10) A11) A94) BF1) 245/40R19 M+S §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 235/40R19 245/35R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/35R19 A02) bis A10) A11) BF1) N255) 245/40R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 215/45R19 N225) T94) A02) bis A10) A11) BF1) E111a) 215/45R19 M+S T94) W225) 225/40R19 N235) T93) 225/40R19 M+S T93) W235) 225/45R19 GEE) N235) T96) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/35R19 A01) K01) N255) T93) 245/35R19 M+S A01) K01) T93) 245/40R19 A01) K01) N255) 245/40R19 M+S A01) K01) HL 245/40R19 A01) K01) N255) HL 245/40R19 M+S A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/40R19 N225) T90) 245/35R19 N255) T93) A02) bis A10) A11) BF1) E111a) V00) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R19 GEE) N235) T96) A02) bis A10) A11) BF1) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/40R19 A01) K01) N255) T98) 245/40R19 M+S A01) K01) T98) HL 245/40R19 A01) K01) N255) HL 245/40R19 M+S A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 250Mercedes E-Klasse All- Terrain 245/40R19 A01) bis A10) BF1) K134) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280Mercedes E-Klasse (W214, Limousine) 225/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) E134) EF0) 235/45R19 245/45R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280Mercedes E-Klasse (S214, Kombi, nicht AllTerrain) 225/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 235/45R19 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 145 bis 280Mercedes E-Klasse AllTerrain (X214, Kombi) 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 245/45R19 255/45R19 HL 235/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/50R19 K120) N235) A01) bis A10) BF1) K01) K02) 235/45R19 235/50R19 K120) 245/45R19 K120) 255/45R19 K120) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 6 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQE (V295, ohne und mit Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für AMG) 235/50R19 K01) K02) A01) bis A10) BF1) E130) EF0) 245/45R19 K04) 255/45R19 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQE (V295, Hinterachslenkung 10°, SA Code 216, nicht für AMG) 235/50R19 K01) K02) A01) bis A10) BF1) E130a) EF0) 245/45R19 K04) 255/45R19 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC (X253, ohne Verbreiterung) 235/50R19 A94) A02) bis A10) A11) BF1) E29a) 235/55R19 245/50R19 A94) 255/50R19 §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 7 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 243Mercedes GLC (X253, mit Verbreiterung) 235/50R19 A94) N245) A02) bis A10) A11) BF1) E29) 235/50R19 M+S A94) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A94) N255) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) E29) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287Mercedes GLC 43 AMG, GLC 43 AMG Coupe (X253, C253) 235/50R19 M+S A94a) A02) bis A10) BF1) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S 255/45R19 M+S 255/50R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) BF1) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 8 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC Coupe (C253, ohne Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 A94) A02) bis A10) A11) BF1) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243Mercedes GLC Coupe (C253, mit Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 A94a) N245) A02) bis A10) A11) BF1) 235/50R19 M+S A94a) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 N255) 245/50R19 M+S 255/50R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 9 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270Mercedes GLC (X254, C254, ohne Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 ECE) A02) bis A10) A11e) A94) BF1) 235/55R19 M+S ECE) 245/50R19 245/50R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A94) A02) bis A10) A11e) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270Mercedes GLC (X254, C254, mit Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 ECE) A02) bis A10) A11e) A94) BF1) 245/50R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A94) A02) bis A10) A11e) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 145 Mercedes EQC 235/55R19 N245) A02) bis A10) BF1) 235/55R19 M+S W245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) BF1) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 10 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 285Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/40R19 A94) T95) A02) bis A10) A11) BF1) E97a) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/40R19 A94) T95) A02) bis A10) BF1) E97a) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 345Mercedes S-Klasse (W222, ab Modell 2014) 245/45R19 N255) A02) bis A10) A11) BF1) E98b) 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 4,5°, nicht für S63 AMG) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF1) E130) EF0) 245/45R19 A94) N255) 255/45R19 A94a) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 11 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 10°, nicht für S63 AMG) 235/45R19 A94) N245) T99) A02) bis A10) A11) BF1) E130a) EF0) 235/50R19 N245) 245/45R19 A94) N255) 255/45R19 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQS (V297, Hinterachslenkung 4,5° SA Code 201) 235/55R19 A94a) ER2) A02) bis A10) BF1) E134a) 245/50R19 A94a) ER3) 255/50R19 A94a) ER2) 265/50R19 A01) ER1) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135Mercedes EQS (V297, Hinterachslenkung 10° SA Code 216) 235/55R19 A94a) ER2) A02) bis A10) BF1) E130a) 245/50R19 A94a) ER3) 255/50R19 A94a) ER2) 265/50R19 A01) ER1) K04) §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 12 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 13 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 14 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1710 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 15 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K134)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, •die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 52203*07 §22 52203*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO Nr. : RA-001017-H0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 16 / 16 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-809 T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 25 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.11.2025 §22 52203*07 §22 52203*07