RC36 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC36 Typ RC36-708 Radgröße 7,0Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang (mm) V10 RC36-708 V10 / ohne Ring 5/112/57,1 38 650 2500 Kennzeichnungen KBA-Nummer 101395 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC36-708 (s.o.) Radgröße 7,0Jx18H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 24 S02 Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60° 125 28,5 S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 26,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller MG (Saic) Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise MG EHS (RX6) PHEV (I) AS23P-L e5*2018/858*00003*.. - Plug-in Hybrid 119 215/55R18 A13 A21 A58 A99 V18 S01 119 225/50R18 A91 119 235/50R18 A12 MG HS (I) AS23 e4*2018/858*00111*.. 119 215/55R18 A13 A21 A58 A99 V18 S01 119 225/50R18 A91 119 235/50R18 A12
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise MG HS (II) AS3A e4*2018/858*00201*.. 125 215/60R18 A13 A21 A58 A99 NoE NoP S03 125 225/55R18 A13 125 225/60R18 A12 125 235/55R18 A12 125 245/55R18 A12 125 255/50R18 A12 MG HS / eHS PHEV (II) AS3A e4*2018/858*00201*.. - Plug-in Hybrid 105 215/60R18 A13 A21 A58 A99 S03 105 225/55R18 A13 105 225/60R18 A12 105 235/55R18 A12 105 245/55R18 A12 105 255/50R18 A12 MG HS Hybrid+ (II) AS3A e4*2018/858*00201*.. 105 215/60R18 A13 A21 A58 A99 NoP S03 105 225/55R18 A13 105 225/60R18 A12 105 235/55R18 A12 105 245/55R18 A12 105 255/50R18 A12 MG S5 EV ZS3E e4*2018/858*00236*.. - Elektro 54, 84 215/55R18 A12 A21 A58 A99 Flh V18 S02 54, 84 225/50R18 54, 84 225/55R18 54, 84 235/50R18 A01 K1a K4i 54, 84 245/50R18 A01 K1c K4i K5w K6w MG ZS (II) ZS3A e4*2018/858*00220*.. - incl. Hybrid+ 75, 85 215/50R18 A12 A21 A58 A99 Flh NoE NoP S01 75, 85 225/45R18 MG ZS EV (I) ZS1, SZS1 e4*2007/46*1417*..; e4*2007/46*1435*.. - Elektro 68-75 215/45R18 A12 A21 A58 A99 Flh S01 68-75 225/45R18 MG4 Electric (I) SEH3 e4*2018/858*00093*.. - Elektro 54, 68 215/45R18 A10 T93 A21 A58 A99 Flh X88 S01 54, 68 225/45R18 A12 MG5 Electric (SW EV) EP22-L e4*2018/858*00053*.. - Elektro 73, 75 215/45R18 A12 A21 A58 A99 Car F23 S01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 13 235/65R18 255/60R18 Nr. 14 245/35R18 255/35R18 Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 17 245/50R18 275/45R18 Nr. 18 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 20 255/50R18 285/45R18 Nr. 21 255/55R18 285/50R18 Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X88 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 18 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2026 in Lambsheim statt.
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