RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-708 
Radgröße 7,0Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg)
 
Abrollumfang 	(mm)
 
V10 RC36-708 V10 / ohne Ring 5/112/57,1 38 650 2500 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 101395 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-708 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx18H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 	24 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60° 125 	28,5 
S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 	26,5 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller MG (Saic)
 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
MG EHS (RX6) PHEV (I) 
AS23P-L 
e5*2018/858*00003*.. 
- Plug-in Hybrid 
119 215/55R18 A13  	A21 A58 A99 
V18 S01 
119 225/50R18 A91  
119 235/50R18 A12  
MG HS (I) 	AS23 	e4*2018/858*00111*.. 
119 215/55R18 A13  	A21 A58 A99 
V18 S01 
119 225/50R18 A91  
119 235/50R18 A12   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
MG HS (II) 	AS3A 
e4*2018/858*00201*.. 
125 215/60R18 A13  	A21 A58 A99 
NoE NoP S03 
125 225/55R18 A13  
125 225/60R18 A12  
125 235/55R18 A12  
125 245/55R18 A12  
125 255/50R18 A12  
MG HS / eHS PHEV (II) 	AS3A 
e4*2018/858*00201*.. 
- Plug-in Hybrid 
105 215/60R18 A13  	A21 A58 A99 
S03 
105 225/55R18 A13  
105 225/60R18 A12  
105 235/55R18 A12  
105 245/55R18 A12  
105 255/50R18 A12  
MG HS Hybrid+ (II) 	AS3A 
e4*2018/858*00201*.. 
 
105 215/60R18 A13  	A21 A58 A99 
NoP S03 
105 225/55R18 A13  
105 225/60R18 A12  
105 235/55R18 A12  
105 245/55R18 A12  
105 255/50R18 A12  
MG S5 EV 
ZS3E 
e4*2018/858*00236*.. 
- Elektro 
54, 84 215/55R18 A12 A21 A58 
A99 Flh V18 
S02 
54, 84 225/50R18  
54, 84 225/55R18  
54, 84 235/50R18 A01 K1a K4i  
54, 84 245/50R18 A01 K1c K4i K5w K6w  
MG ZS (II) 	ZS3A 	e4*2018/858*00220*.. 	- incl. Hybrid+ 
75, 85 215/50R18 A12 A21 A58 
A99 Flh NoE 	NoP S01 
75, 85 225/45R18  
MG ZS EV (I) 	ZS1, SZS1 
e4*2007/46*1417*..; 
e4*2007/46*1435*.. 
- Elektro 
68-75 215/45R18  	A12 A21 A58 
A99 Flh S01 
68-75 225/45R18  
MG4 Electric (I) 	SEH3 	e4*2018/858*00093*.. 	- Elektro 
54, 68 215/45R18 A10 T93  	A21 A58 A99 
Flh X88 S01 
54, 68 225/45R18 A12  
MG5 Electric (SW EV) 	EP22-L 	e4*2018/858*00053*.. 	- Elektro 
73, 75 215/45R18 A12 A21 A58 
A99 Car F23 	S01 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
  

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GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 
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A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten 
an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
  

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 205/40R18 225/35R18
 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   5 215/55R18 235/50R18 
Nr.   6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr.   9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 
Nr. 13 235/65R18 255/60R18 
Nr. 14 245/35R18 255/35R18 
Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 17 245/50R18 275/45R18 
Nr. 18 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 20 255/50R18 285/45R18 
Nr. 21 255/55R18 285/50R18 
Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X88 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 18 Zoll Serienradgröße (u.a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2026 in Lambsheim statt. 
 
   

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2026. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 14. April 2026 
 
Laux    	00466393.DOCX