B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B43 
Typ B43-9521 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg)
 
Abrollumfang 	(mm)
 
M45 B43-9521 M45 / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 1050 2450 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 55223 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-9521 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 130 - 
S02 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 140 - 
S03 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 125 - 
S04 Serien-Mutter M12x1,5  	OE-Nr. 52950-14140
 
Kegel 60° 125 - 
S05 Mutter M14x1,5  
Brock Typ: D13-CL10 
Kegel 60° 190 - 
S06 Mutter M14x1,5  
Brock Typ: D13-CL10 
Kegel 60° 175 - 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai
 
  
Kia 
  
Mazda 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai IONIQ 5 N 
NE 
e9*2018/858*11054*.. 
- Elektro 
159 (478) 275/35R21 ASo A21 A56 A99 
Flh S05 
159 (478) 285/30R21 A12 T00  
Hyundai IONIQ 6 	CE 	e4*2018/858*00145*.. 	- Elektro 
- incl. Facelift 2026 
37-81 245/35R21 K1c K2c K5c K5k T96 A01 A12 A21 
A57 A99 Lim 
S03 
37-81 255/35R21 K1c K2c K5c K5k T98  
Hyundai IONIQ 9 	ME1 
e5*2018/858*00437*.. 
- Elektro 
53-113 265/45R21 A32 R37 T08  	A21 A57 A99 
S06 
53-113 275/45R21 A01 A12 K1c K2b R37  
53-113 285/45R21 A01 A12 K1c K2c  
Hyundai Santa Fe (IV) 	TM 	e4*2007/46* 	1318*00-02 
110-147 245/40R21 K1c K2b A01 A12 A21 
A57 A99 S03 
110-147 255/35R21 K1c K2c T98  
110-147 255/40R21 K1c K2c  
Hyundai Santa Fe (IV) 	TM 	e4*2007/46* 	1318*03-.. 
- ab Facelift 2020 
132-148 245/40R21 K1a K1b K2b T00  	A01 A12 A21 
A57 A99 MpH 
NoE S03 
132-148 255/35R21 K1c K2b T98  
132-148 255/40R21 K1c K2b  
132-148 265/35R21 K1c K2c  
132-148 265/40R21 K1c K2c K3s  
Hyundai Santa Fe (V) 	MX5 
e4*2018/858*00188*.. 
117-132 245/40R21 K1c K2b R37 T00  	A01 A12 A21 
A57 A99 MpH 
NoE S03 
117-132 255/40R21 K1c K2b  
117-132 265/35R21 K1c K2c T01  
117-132 265/40R21 K1c K2c  
Hyundai Tucson (IV) 
NX4e 
e5*2018/858*00001*.. 
- incl. Facelift 2024 
85-132 245/35R21 K1c K2c  	A01 A12 A21 
A57 A99 MpH 
NoE S03 
85-132 255/35R21 K1c K2c  
Kia EV5 	OV1 	e4*2018/858*00284*.. 
- Elektro 
53 (160) 245/40R21 K1a K1b K2b T00  	A01 A12 A21 
A58 A99 S04 
53 (160) 255/40R21 K1c K2b  
53 (160) 265/35R21 K1c K2c K6w  
53 (160) 265/40R21 K1c K2c K6w  
Kia EV9 
MV1 
e4*2018/858*00178*... 
- Elektro 
53-113 265/45R21 K1a K1b R37 T08  	A01 A12 A21 
A57 A99 X36 
S03 
53-113 275/45R21 K1c K2b R37  
53-113 285/45R21 K1c K2c  
Kia Sorento (IV) 	MQ4 	e4*2007/46*1530*.. 
- incl. FL 2024 
117-148 245/40R21 K1c K2b T00  	A01 A12 A21 
A57 A99 NoP 
S04 
117-148 255/35R21 K1c K2b T98  
117-148 255/40R21 K1c K2b  
117-148 265/35R21 K1c K2c K5v  
117-148 265/40R21 K1c K2c K3s K5v   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Kia Sorento PHEV (IV) 	MQ4 
e4*2007/46*1530*.. 
- incl. FL 2024 
117-132 245/40R21 K1c K2b T00  	A01 A12 A21 
A56 A99 S03 
117-132 255/35R21 K1c K2b T98  
117-132 255/40R21 K1c K2b  
117-132 265/35R21 K1c K2c K5v  
117-132 265/40R21 K1c K2c K3s K5v  
Kia Sportage (V) 
NQ5e 
e4*2018/858*00079*.. 
85-132 245/35R21 K1c K2c  	A01 A12 A21 
A57 A99 MpH 
S03 
85-132 255/35R21 K1c K2c K3i K5b K5v K6w  
Mazda CX-5 (I) 	KE, GH 	e13*2007/46*1247*..; 	e1*2001/116* 
0448*14-.. 
110-141 245/40R21  	A12 A21 A99 
S01 
110-141 255/35R21 A01 K1c  
Mazda CX-5 (II) 
KF, KFE 
e13*2007/46*1803*..; 
e13*2007/46*1832*.. 
110-143 245/40R21  	A12 A21 A57 
A99 S02 110-143 255/35R21 A01 K1c  
110-143 255/40R21 A01 K1c  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
 
 Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
 
 
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
X36 Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 27. März 2026 in Lambsheim statt. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55042823 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 27. März 2026 
 
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