RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V7 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2150 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:VW Radbefestigung Auflagen- Kürzel Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 140 Nm BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 120 Nm BF3 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 162 VW Beetle (Limousine, Cabrio) 205/60R16 K03) N215) A01) bis A10) BF1) E99) 205/65R16 GD0) K03) N215) 215/55R16 K03) 215/60R16 K03) 225/55R16 K01) K04) 225/60R16 GB0) K01) K04) 235/50R16 K01) K04) 235/55R16 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 162 VW Beetle Dune (Limousine, Cabrio) 215/60R16 M+S A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 125 VW Cross Caddy, Caddy Alltrack (Frontantrieb) 195/55R16 A01) bis A10) BF2) K01) K04) N205) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 VW Cross Caddy, Caddy Alltrack (Allrad) 195/55R16 N205) T91) A01) bis A10) BF2) K01) K04) 205/55R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, Caddy Life (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross Caddy) 195/55R16 A01) bis A10) BF2) K01) K04) N205) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 110 VW Caddy, Caddy Maxi (Allradantrieb, nicht für Ausführungen Cross Caddy) 195/55R16 N205) T91) A01) bis A10) BF2) K01) K04) 205/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 184 VW EOS 205/55R16 N215) A02) bis A10) BF2) EF0) 205/55R16 M+S 215/50R16 A01) K03) 215/55R16 A01) K03) 225/50R16 A01) K03) K71) 235/50R16 A01) K03) K04) K71)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 169 VW Golf 5 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 205/55R16 K63) A01) bis A10) BF2) K01) K04) 215/50R16 K64) 225/50R16 K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 K04) K63) A01) bis A10) BF2) EF0) K01) 205/55R16 M+S K04) K63) 215/50R16 K04) K64) 225/50R16 K02) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 162 VW Golf 6 Cabrio 195/55R16 N205) A01) bis A10) BF2) EF0) K01) 205/50R16 K04) K64) N215)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 125 VW Golf Plus (außer Ausführung Cross Golf) 195/55R16 K04) N205) A01) bis A10) BF2) K01) 195/55R16 M+S K04) W205) 195/60R16 K04) N205) 195/60R16 M+S K04) W205) 205/55R16 K04) K63) 215/50R16 K02) K63) 215/55R16 K02) K63) 225/50R16 K02) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 118 VW Cross Golf 195/55R16 K04) N205) A01) bis A10) BF2) K01) 195/55R16 M+S K04) W205) 195/60R16 K04) N205) 195/60R16 M+S K04) W205) 205/55R16 K04) K63) 215/50R16 K04) K63) 215/55R16 K04) K63) 225/50R16 K02) K64)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 96 VW Golf 7 (Version mit Verbundlenker- Hinterachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E90) 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 205/55R16 A01) K03) K25) K97) 215/50R16 A01) K01) K04) 215/55R16 A01) K01) K04) K25) K28) K97) 225/50R16 A01) K01) K04) K25) K28) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 162 VW Golf 7 (Version mit Mehrlenker- Hinterachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E91) 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 205/55R16 A01) K03) K25) K97) N215) 215/50R16 A01) K01) K04) N225) 215/55R16 A01) K01) K04) K25) K97) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K25) K97)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 7 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 100 VW e-Golf 205/55R16 K03) K25) K97) A01) bis A10) BF2) 215/50R16 K01) K04) 215/55R16 K01) K04) K25) K97) 225/50R16 K01) K04) K25) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 85 VW Golf 7 Variant (Version mit Verbundlenker- Hinterachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E90) EF0) 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 205/55R16 A01) K03) K04) K25) K97) 215/50R16 A01) K01) K04) 215/55R16 A01) K01) K04) K25) K28) K97) 225/50R16 A01) K01) K04) K25) K28) K97)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 8 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 135 VW Golf 7 Variant (Version mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E91) EF0) 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 205/55R16 A01) K03) K04) K25) K97) N215) 215/50R16 A01) K01) K04) N225) 215/55R16 A01) K01) K04) K25) K97) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K25) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 85 VW Golf Sportsvan (Version mit Verbundlenkerachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E90) 195/55R16 M+S 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 195/60R16 M+S A01) K25) K97) 205/55R16 A01) K03) 215/50R16 A01) K03) K28) K102)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 9 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 VW Golf Sportsvan (Version mit Mehrlenkerachse) 195/55R16 N205) A02) bis A10) BF2) E91) 195/55R16 M+S 195/60R16 A01) K25) K97) N205) 195/60R16 M+S A01) K25) K97) 205/55R16 A01) K03) 215/50R16 A01) K03) K28) K102) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid195/60R16 K04) K13) K22) N205) A01) bis A10) BF2) E95) K01) 205/55R16 K04) 215/55R16 K04) K13) K21) K22) K28) K63) 225/50R16 K02) K13) K21) K22) K28) K63)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 10 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 118 VW Jetta (Facelift, ab Modell 2014) 195/55R16 K04) N205) A01) bis A10) BF2) E95a) K01) 195/55R16 M+S K04) 195/60R16 GC7) K04) N205) 195/60R16 M+S GC7) K04) 205/50R16 K04) 205/55R16 K04) 215/50R16 K04) K28) 215/55R16 G0X) K04) K13) K21) K28) K63) 225/50R16 K02) K21) K28) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 155 VW Passat (B6 / B7, Limousine, Kombi, kleinste Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 195/60R16 A93) G0P) N205) A01) bis A10) BF1) E87) E93) K63) 195/60R16 M+S A93) G0P) W205) 205/55R16 A93) K03) 215/50R16 A93) K03) 215/55R16 A93) G0P) K03) K21) 225/50R16 A93) K01) K04) K21) 235/50R16 A93a) G0P) K01) K04) K21) K28)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 11 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 VW Passat (B8; Limousine, Kombi; außer Alltrack) 215/60R16 A02) bis A10) BF1) E93a) EF0) 225/55R16 225/60R16 A01) G2B) K28) 235/55R16 A01) K03) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 130VW Passat CC, VW CC 205/55R16 A93) A02) bis A10) BF1) EF0) 205/60R16 A93a) G1C) 215/55R16 A93a) 225/50R16 A01) A93) K04) 235/50R16 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 162 VW Scirocco (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 16Zoll) 205/55R16 M+S A02) bis A10) BF2) 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S 225/50R16 M+S
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 12 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0401*.. 7N e1*2007/46*0434*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 162 VW Sharan 205/60R16 N215) A02) bis A10) A93) BF3) 205/60R16C N215) 205/65R16C G7K) N215) 215/55R16 N225) 215/60R16 G6S) N225) 215/60R16C G6S) N225) 225/55R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K04) 235/55R16 A01) G6S) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 VW T-Roc (Frontantrieb) 205/60R16 N215) A02) bis A10) BF1) 205/65R16 G0N) N215) 215/55R16 A01) K04) 215/60R16 A01) K04) 225/55R16 A01) K03) K04) 235/50R16 A01) K01) K04) 235/55R16 A01) K01) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 13 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140VW T-Roc (Allradantrieb) 205/60R16 N215) A02) bis A10) BF1) 205/65R16 G0N) N215) 215/60R16 225/55R16 A01) K01) 235/55R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 155 VW Tiguan 1 (ohne Verbreiterungen) 215/65R16 A02) bis A10) A93) BF1) E98) 225/60R16 225/65R16 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 155 VW Tiguan 1 (Ausführungen mit Serie 255/40R19 und Verbreiterungen) 215/65R16 A02) bis A10) A93) BF1) E98) 225/60R16 225/65R16 235/60R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 14 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 125 VW Touran 1 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 195/60R16 K03) K04) A01) bis A10) BF2) E53) E96) 205/55R16 K01) K04) 215/50R16 K01) K04) 215/55R16 G5R) K01) K04) 225/50R16 K01) K04) 235/50R16 G5R) K01) K02) K21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 130 VW Touran 1 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 205/55R16 K04) A01) bis A10) BF2) E53) E96) K01) 215/50R16 K04) 215/55R16 G0X) K04) 225/50R16 K04) 235/50R16 G0X) K02) K21)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 15 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 130 VW Cross Touran 1 195/55R16 M+S W205) A02) bis A10) BF2) E96) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 M+S 215/50R16 M+S A01) K03) 215/55R16 M+S A01) K03) 225/50R16 M+S A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 VW Touran 2 (außer Cross) 205/60R16 A01) bis A10) BF1) E96a) K01) K04) 205/65R16 G01) 215/60R16 225/55R16 K71) 235/55R16 K28) K71) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 16 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nichtnichtnichtnicht, so sind sie nichtnichtnichtnicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 120 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 17 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E53)Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E95)Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a)Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“: •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 18 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 E96a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E99)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 19 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 G6S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB0)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R20, 235/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC7)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD0)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 20 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, •die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, •die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, •die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K71)An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K97)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, •der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102)An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-A0-216 Anlage-Nr. : 1a Seite : 21 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1a mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.08.2018