RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-809
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D10
Radausführungskennz.:	D10; Lk112
Radgröße:	8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	39 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	850 kg
Reifenabrollumfang:	2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 30 mm
ZP-564F 140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
160 Nm
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 150Audi A5
(Limousine, Avant)
215/40R19
A93) N225) T90)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R19
N225)
225/40R19
A93a) T93)
225/45R19
235/40R19
245/35R19
A93a) T93)
245/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Audi A6
(Kombi, Frontantrieb,
Baureihe C9)
225/45R19
A93)
A02) bis A10)
BF1) E21) F08)
235/45R19
A93)
235/50R19
245/45R19
A93a) ECE)
255/45R19
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(ohne
Serienverbreiterung)
225/55R19 M+S
W235)
A02) bis A10)
A94) BF2) E29a) EF0)
235/50R19
235/55R19
ECE)
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(mit Serienverbreiterung)
225/55R19 M+S
W235)
A02) bis A10)
A94) BF2) E29) EF0)
235/50R19
235/55R19
ECE)
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
230 bis 260Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI
(mit Serienverbreiterung)
235/50R19 M+S	A02) bis A10)
A94) BF2) E29)
235/55R19 M+S
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E44) E87)
235/55R19
A94) ECE)
245/50R19
A94)
255/50R19
A01) A94a) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2) E44) E87)
235/55R19
A94) ECE)
245/50R19
A94)
255/50R19
A94a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260Audi SQ5, SQ5
Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
235/50R19 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF2) E87)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A94a)
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 220Audi Q5, Q5 Sportback
(ab e1*2007/46*1550*47)
225/55R19
N235)
A02) bis A10)
BF3) E87a)
225/55R19 M+S
W235)
235/50R19
A93)
235/55R19
ECE)
245/50R19
255/45R19
A93)
255/50R19
HL 235/50R19
A93)
HL 235/55R19
HL 245/50R19
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	7 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: ZP-564F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø420x40 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22  52203*07 §22  52203*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001017-H0-216
Anlage-Nr. : 8
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-809
F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.11.2025
§22  52203*07 §22  52203*07