RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	1 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-708
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radausführungskennz.:	M45; Lk114,3
Radgröße:	7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	750 kg
Reifenabrollumfang:	2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:KIA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF3 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F120 Nm
BF4 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	130 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FG	e4*2001/116*0114*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 215/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	2 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RP	e4*2007/46*0633*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 130 Kia Carens
(Nur Fahrzeuge die
wahlweise auch mit der
Serienreifengröße
225/45R18 ausgerüstet
sind)
215/45R18	A01) bis A10)
BF1) K65)
225/45R18
K04) K27) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ED	e4*2001/116*0121*..
ED	e4*2007/46*0132*..
EDG	e11*2001/116*0339*..
EDI	e13*2007/46*1091*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW
(5-türer, Kombi)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
T86)
215/35R18
T84)
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ED	e4*2001/116*0121*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 105 Kia Pro Ceed
(3-türer)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
T86)
215/35R18
T84)
215/40R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	3 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JD	e4*2007/46*0496*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 100 Kia Ceed
(3-Türer)
205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
A01) G05) K62) K63)
215/40R18
A01) K62) K63)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JD	e4*2007/46*0496*..
JD	e4*2007/46*0497*..
JDG	e50*2007/46*0120*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 100 Kia Ceed
(5-Türer, Kombi)
205/40R18
N215)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
A01) G05) K62) K63) N215)
215/40R18
A01) K62) K63) N225)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CD	e4*2007/46*1299*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed
(5-türer Limousine, 5-
türer Coupe, Kombi)
205/40R18
A93) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
205/45R18
N215)
215/40R18
N225)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CD	e4*2007/46*1299*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 150 Kia XCeed	205/45R18	A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
215/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	4 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DE	e4*2007/46*1139*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
27 bis 29 Kia e-Niro 215/45R18	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
QV1	e4*2018/858*00310*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
33 bis 36 Kia EV2	205/50R18
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
205/50R18 M+S
A93)
205/55R18
A01) A93) G01) N215)
205/55R18 M+S
A01) A93) G01)
215/50R18
A01) A93) K03)
225/45R18
A93)
225/50R18
A01) G01) K01) K04)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	5 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SV1	e6*2018/858*00331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 Kia EV3
(2WD)
215/50R18
A93)
A02) bis A10)
BF1) E25)
215/55R18
A93)
225/50R18
A01) A93) K03)
225/55R18
A01) A93) K03)
235/50R18
A01) A93) K03)
245/50R18
A01) A93a) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CT1	e5*2018/858*00469*..
SZ1E	e5*2018/858*00486*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 Kia EV4	215/50R18	A02) bis A10)
BF1) EF0)
215/55R18
225/50R18
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
CL4M	e4*2018/858*00261*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Kia K4	205/45R18
GAX) N215)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
N225)
215/45R18
GAX) N225)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	6 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DE	e4*2007/46*1139*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 Kia Niro	205/45R18
A93) G5W) N215)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
205/45R18 M+S
A93) G5W)
215/45R18
A93a)
215/50R18
G7U)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SG2	e9*2018/858*11241*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
69 bis 77 Kia Niro
(Hybrid)
215/45R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF1) E26)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GE	e4*2001/116*0100*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 142Kia Magentis, Optima215/45R18	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LD	e4*2001/116*0075*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
138 bis 196Kia Opirus 225/50R18	A01) bis A10)
BF3) K38) N235)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
TF	e4*2007/46*0255*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 121Kia Optima 215/45R18	A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	7 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JF	e4*2007/46*1018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
99 bis 132 Kia Optima, Optima
Sportswagon
205/50R18
N215)
A02) bis A10)
BF1)
205/50R18 M+S
215/45R18
A93a)
215/50R18
A01) K69)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL	e11*2007/46*0634*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 204Kia Sorento 235/60R18	A02) bis A10)
BF1) EF0)
245/55R18
A01) K04)
255/55R18
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
UM	e4*2007/46*0894*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 bis 204Kia Sorento 235/60R18	A02) bis A10)
BF4)
245/55R18
255/55R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4	e4*2007/46*1530*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
118 bis 148Kia Sorento 235/60R18	A02) bis A10)
A11) A93) A94) BF1) EF0)
255/55R18
A01) K03) K04)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	8 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AM	e4*2001/116*0139*..
AM	e4*2007/46*0133*..
AMG	e11*2001/116*0363*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 103 Kia Soul	205/45R18
GF6) N215)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
G03) N225)
225/45R18
A01) G03) K51)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PS	e4*2007/46*0825*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 150 Kia Soul
(mit Serienverbreiterung)
205/45R18
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
A93a)
215/50R18
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PS	e4*2007/46*0825*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 150 Kia Soul
(ohne
Serienverbreiterung)
205/45R18
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
A93a)
215/50R18
225/45R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	9 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV	e9*2007/46*6160*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
25 bis 81 Kia Soul EV 205/45R18	A02) bis A10)
A93) BF1)
215/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3	e4*2007/46*1365*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
27 bis 29 Kia e-Soul 215/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
215/50R18
225/45R18
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JE	e4*2001/116*0089*..
JES	e4*2001/116*0120*..
JESG	e11*2001/116*0346*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
83 bis 129 Kia Sportage
(mit
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1840 mm)
215/50R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/55R18
N225)
225/50R18
N235)
235/50R18
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	10 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JE	e4*2001/116*0089*..
JES	e4*2001/116*0120*..
JESG	e11*2001/116*0346*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
83 bis 129 Kia Sportage
(ohne
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm)
215/50R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/55R18
N225)
225/50R18
N235)
235/50R18
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SL	e11*2007/46*0166*..
SLS	e11*2007/46*0136*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 135 Kia Sportage
(ab Modell 2014)
215/55R18	A02) bis A10)
BF1) E47a)
225/50R18
225/55R18
235/50R18
235/55R18
ECE)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	11 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
QL	e11*2007/46*3139*..
QL	e5*2007/46*1080*..
QLE	e11*2007/46*3144*..
QLE	e5*2007/46*1081*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 136 Kia Sportage 215/55R18
A93a) N225)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/55R18 M+S
A93a)
215/60R18
GE4) N225)
215/60R18 M+S
GE4)
225/50R18
A93)
225/55R18
235/50R18
A01) A93a) K01) K04)
235/55R18
A01) GE4) K01) K04)
245/50R18
A01) K01) K02)
255/50R18
A01) GE4) K01) K02)
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E	e4*2018/858*00079*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Kia Sportage 215/55R18	A02) bis A10)
A11) A93a) BF1) EF0)
215/60R18
225/55R18
235/50R18
235/55R18
245/50R18
255/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
YN	e4*2007/46*0130*..
YN	e4*2007/46*0131*..
YNS	e4*2007/46*0261*..
YNS	e4*2007/46*0262*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 94 Kia Venga	205/40R18	A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
215/40R18
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	13 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22  54364*08 §22  54364*08 

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A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm
E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E26)Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
E47a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
•Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
•Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5W)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GE4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/60R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF6)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38)Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den
Auspufftopf anzulegen.
K51)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
•die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen oder auszuschneiden.
K62)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
•der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63)An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
K65)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
•der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
K69)An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  54364*08 §22  54364*08 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-I0-216
Anlage-Nr. : 13a
Seite :	17 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 13a mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026
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