RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 20.08.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 26 Seite : 1 / 3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-708 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N13 Radausführungskennz.: N13; Lk114,3 Radgröße: 7Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:NISSAN Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm 120 Nm §22 54364*08 §22 54364*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 26 Seite : 2 / 3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE2 e9*2018/858*11757*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 Nissan Leaf 205/55R18 A93a) A02) bis A10) BF1) 215/50R18 A93a) 215/55R18 A93a) ECE) 225/50R18 A93a) 235/50R18 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. §22 54364*08 §22 54364*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-I0-216 Anlage-Nr. : 26 Seite : 3 / 3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Die Anlage 26 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026 §22 54364*08 §22 54364*08