RC19 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47643 nach §22 StVZO 
 
Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55040209 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC19-656 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC19 
Typ RC19-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 RC19-656 W4/ 
BA11 N25 Ø72,6xØ67,1 
5/114,3/67,1 31,5 650 2050 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47643 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC19-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai 
 Kia 
 Mitsubishi 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47643 nach §22 StVZO 
 
Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55040209 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC19-656 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
110-191 225/60R16 A39  Hyundai Grandeur 
TG 
e4*2001/116*0099*.. 
110-191 235/60R16 A12  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14 
A18 Lim S01 
100-184 215/60R16 A01 A31 K1a K1b  
100-184 225/55R16 A01 A12 K1c K42 K56  
Hyundai Sonata 
NF 
e11*2001/116*0241*. 100-184 235/50R16 A01 A12 K1c K2b K42 K56  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14  
A18 Lim S01 
82-129 215/65R16 R09  Hyundai Tucson 
JM 
e4*2001/116*0087*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
82-129 235/60R16   
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A18 KMV 
S01 
82-129 215/65R16 K1a K1b K2b  
82-129 225/60R16 K1a K1b K2a K2b  
Hyundai Tucson 
JM 
e4*2001/116*0087*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
82-129 235/60R16 K1c K2c  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09  
A12 A14 A18 
KOV S01 
85-135 215/70R16 K1a K1b K2b  
85-135 225/65R16 K1a K1b K2b  
85-135 235/60R16 K1c K2c K5c K6g  
Hyundai ix35 
EL, ELH 
e11*2007/46*0104*..; 
e11*2007/46*0192*.. 85-135 235/65R16 K1c K2c K5c K6g  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09  
A12 A14 A18  
A57 S01 
84-107 205/60R16 T91  Kia Carens / UN 
FG 
e4*2001/116*0114*.. 
84-107 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K56 T91  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A18 S01 
100-121 205/60R16   
100-121 215/55R16   
100-121 225/50R16 A01 K1a K1b K2b  
Kia Magentis 
GE 
e4*2001/116*0100*. 
  	100-121 225/55R16 A01 K1a K1b K27 K2b K56  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12  
A14 A18 B03  
Lim V16 S01 
85-135 215/70R16 A13  
85-135 225/65R16 A12  
85-135 235/60R16 A01 A12 K1a  
Kia Sportage 
SLS, SL 
e11*2007/46*0136*..; 
e11*2007/46*0166*.. 85-135 235/65R16 A01 A12 K1a  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14  
A18 A57 S01 
82-129 215/65R16 A13 R09  Kia Sportage /KM 
JE, JES 
e4*2001/116*0089*.., 
e4*2001/116*0120*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
82-129 235/60R16 A12  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14 
A18 KMV S01 
82-129 215/65R16 A01 A13 K1b K2b  
82-129 225/60R16 A01 A12 K1c K2b  
Kia Sportage /KM 
JE, JES 
e4*2001/116*0089*.., 
e4*2001/116*0120*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
82-129 235/60R16 A01 A12 K1c K2b  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14  
A18 KOV S01 
85,86,110 215/65R16 K1c K2b  Mitsubishi ASX 
GA0 
e1*2007/46*0368*.. 
85,86,110 225/60R16 K1c K2b  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A57 S01  

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Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55040209 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC19-656 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
60-99 195/50R16 K1c K2b K42 K56  
60-99 195/55R16 K1c K2b K42 K56  
Mitsubishi Lancer 
CS0 
e1*2001/116*0233* 60-99 205/45R16 K1c K2b K42 K56  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09  
A12 A14 A18 
Car Sth S01 
80-110 205/60R16 K1c K42  Mitsubishi Lancer 
CY0 
e1*2001/116*0441*.. 
- Limousine 
- Sportback 
80-110 215/55R16 K1c K2a K2b K42  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A58 Flh Lim 
S01 
103-130 215/70R16 A13 124  
103-130 225/65R16 A13 125  
103-130 235/60R16 A01 K1c K2b 127  
Mitsubishi Outlander 
CW0, CWB 
e1*2001/116*0406*.., 
e1*2001/116*0482*.. 103-130 235/65R16 A01 K1c K2b 123  
A02 A04 A05  
A08 A09 A14  
A18 S01 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47643 nach §22 StVZO 
 
Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55040209 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC19-656 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen 
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht 
über den Felgenrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich 
Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich 
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig 
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) 
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der 
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.  

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Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55040209 (2. Ausfertigung) 
 
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K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur 
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 195/40R16 215/35R16 
Nr.   3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 
Nr.   5 205/45R16 225/40R16 
Nr.   6 205/50R16 225/45R16 
Nr.   7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   8 205/60R16 225/55R16 
Nr.   9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 10 215/55R16 235/50R16 
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 
Nr. 12 225/50R16 245/45R16 
Nr. 13 225/55R16 245/50R16 
Nr. 14 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
124 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
125 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
127 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2011 in Lambsheim statt.  

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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010. 
 
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der 
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 
 
 
Lambsheim, 26. Juli 2011 
  
 
Bohlander
 00168620.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47643
RC19 656