RC28 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC28 
Typ RC28-655 
Radgröße 6,5Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 RC28-655 W4 /  
BA11 N25 Ø72,6 - Ø67,1 
5/114,3/67,1 45 640 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49754 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC28-655 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 
S04 offene-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - 
S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Ford 
 Hyundai 
 Kia 
 Mazda 
 Mitsubishi 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Ford Maverick /Esc. 
1EZ, -/R; 1N2, -/R 
e4*98/14*0043,0051*.., 
e13*2001/116* 
0091,0093*.. 
91 225/70R15 A13 A14 A18 
B02 B03 S04 
Hyundai Coupe 
GK 
e11*98/14*0186*.. 
77-123 195/65R15 A33  A14 A18 S02 
77-123 205/60R15 A12  
Hyundai Ioniq Hybrid 
AE 
e4*2007/46*1157*.. 
  
77 195/60R15 A91  A14 A18 A58  
Flh NoE S05 77 195/65R15 A91  
77 205/60R15 A12  
77 215/60R15 A01 A12 K1a K2b K8h  
Hyundai XG ... 
XG 
e11*98/14*0109*.. 
120-145 195/65R15 A30 M+S R09  A14 A18 B03  
S02 120-145 205/65R15 A12  
Hyundai i30 /-cw 
FD, FDH 
e11*2001/116*0313*. 
e11*2001/116*0343*. 
e11*2007/46*0225*.. 
  
66-105 185/65R15 A33 R09  A14 A18 B03  
B30 Car Flh  
V15 S02 
66-105 195/60R15 A90 R37  
66-105 195/65R15 A90  
66-105 205/60R15 A12  
66-105 215/60R15 A12  
66-105 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56  
Hyundai i30 /-cw 
GDH, GDH-HME 
e11*2007/46*0337*..; 
e11*2007/46*0338*..; 
e13*2007/46*1604*.. 
- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A33  A14 A17 A18  
A58 B81 Car  
Cpe Flh X82 
S02 
66-100 205/60R15 A12  
66-100 215/60R15 A01 A12 K2b K6g  
Hyundai i30 /-cw 
PDE 
e11*2007/46*3807*.. 
70-103 195/65R15 A33  A14 A18 A58  
B81 Car Flh  
X82 S05 
70-103 205/60R15 A91  
70-103 215/60R15 A12  
Hyundai ix20 
JC, JC-HME 
e4*2007/46*0207*..; 
e4*2007/46*0223*..; 
e13*2007/46*1605*.. 
- incl. Facelift 2015 
57-94 195/65R15 A90  A14 A18 A58  
Flh S02 57-94 205/60R15 A12  
57-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b  
Kia Carens / UN 
FG 
e4*2001/116*0114*.. 
84-107 205/65R15 A12 A14 A18  
B03 S02 84-107 215/60R15   
84-107 215/65R15    

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Kia Soul 
AM 
e4*2001/116*0139*..; 
e4*2007/46*0133*.. 
  
  
  
  
  
  
  
85-103 195/65R15 A33  A14 A18 A58  
S02 85-103 195/70R15 A01 A12 G73  
85-103 195/70R15 A12 Z18  
85-103 205/60R15 A12 X74  
85-103 205/60R15 A01 A12 G46  
85-103 205/65R15 A12 G73  
85-103 205/65R15 A12 Z18  
85-103 215/60R15 A12  
85-103 215/65R15 A01 A12 G73  
85-103 215/65R15 A12 Z18  
85-103 225/60R15 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g  
Kia Venga 
YN, -/S, -/G 
e4*2007/46* 
0130*,0131*, 
0261*,0262*..; 
e50*2007/46*0052*.. 
- incl. Facelift 2015 
55-94 195/65R15 A90  A14 A18 A58  
Flh S02 55-94 205/60R15 A12  
55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b  
Kia cee'd 
ED 
e4*2001/116*0121*.; 
e4*2007/46*0132*.. 
- pro_cee'd /-SW 
  
66-106 185/65R15 A33 R09  A14 A18 B03  
B30 Car Cpe  
Flh V15 S02 
66-106 195/60R15 A90 R37  
66-106 195/65R15 A90  
66-106 205/60R15 A12  
66-106 215/60R15 A12  
66-106 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56  
Kia cee'd /-SW 
JD 
e4*2007/46*0496*..; 
e4*2007/46*0497*.. 
- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A33  A14 A17 A18  
A58 B81 Car  
X82 Y85 S02 
66-100 205/60R15 A12  
66-100 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6g  
Kia pro_cee'd 
JD 
e4*2007/46*0496*.. 
- incl. Facelift 2015 
66-100 195/65R15 A33  A14 A17 A18  
A58 B81 X82  
Y84 S02 
66-100 205/60R15 A12  
66-100 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g  
Mazda 3 (I) 
BK 
e1*2001/116*0234*.. 
62-80 195/65R15 A39  A14 A18 B02  
B03 Flh Lim 
S02 
62-80 205/60R15 A12  
Mazda 3 (II) 
BL 
e11*2001/116*0262*00-09 
(FIN: -JMZBL...) 
77 - 110 195/65R15 A91  A14 A18 B03  
Flh Sth S02 77 - 110 205/60R15 A90  
77 - 110 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b  
Mazda 323 F 
BJ, BJD 
e1*98/14*0094*.., 
e1*98/14*0181*.. 
96 195/55R15 K42 K56  A01 A12 A14  
A18 B03 S02 96 205/50R15 K42 K46 K56  
Mazda 5 (I) 
CR1 
e13*2001/116*0156*. 
81-107 195/65R15 A39  A14 A18 B02  
B03 B30 S02 81-107 205/60R15 A01 A12 K1a K42   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Mazda 5 (II) 
CW, CWE 
e1*2007/46*0433*..,  
e13*2007/46*1731*00 
85 195/65R15 A91  A14 A18 A58  
B03 B30 S02 85 205/60R15 A01 A12 K6f  
Mazda 6 (I) 
GG/GY; GG1/GY1 
e1*98/14*0188*..; 
e11*2001/116*0203*. 
  
119-122 195/65R15 A11 M+S  A14 A18 B03  
Car Flh Lim  
V00 V15 S02 
88-108 195/65R15 A11  
88-108 205/60R15 A12  
88-108 215/55R15 A01 A12 K42  
88-108 225/55R15 A01 A12 K42  
Mazda 626 
GF ww. GF/GW, -/D 
e1*96/27*0055*.., 
e1*98/14*0055*.., 
e1*98/14*0164*.. 
66-100 185/65R15 R09 T87 T88 T92  A14 A18 A30  
S02 66-100 195/55R15 R37 T85 T89  
66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88  
66-100 195/65R15 R09  
Mazda MPV 
LW ww. LWD 
e1*98/14*0118*.., 
e1*98/14*0165*.. 
88-90,104 215/60R15 A12 128  A14 A18 B03 
V15 S03 
Mazda Premacy 
CP, CPD 
e1*98/14*0116*.., 
e1*98/14*0161*.. 
66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86  A12 A14 A18  
S02 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20  
66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89  
96 195/60R15 A01 K42 R09  
Mitsubishi Space Runner 
N50 (Version DR .. ) 
e1*97/27*0103*.. 
92-110 205/65R15 A12 A14 A18 
S02 
Mitsubishi Space Wagon 
N50 (Version DW .. ) 
e1*97/27*0103*.. 
92-110 205/65R15 127  A12 A14 A18 
S02 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A17 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht 
werden. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben 
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. 
 
B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.  

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante 
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. 
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
 
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 175/55R15 195/50R15 
Nr.   2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   4 205/55R15 225/50R15 
Nr.   5 205/65R15 225/60R15 
Nr.   6 235/70R15 275/60R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm 
an Achse 1. 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck.  

PDF-Seite 9

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 9 von 9 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
127 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
128 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 4. September 2017 
  
 
Laux
 00278046.DOC 
NR/RL