RC28 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC28 Typ RC28-655 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad Ausführungsbezeichnung/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 RC28-655 W4 / BA11 N25 Ø72,6 - Ø67,1 5/114,3/67,1 45 640 1950 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49754 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC28-655 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S04 offene-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Ford Maverick /Esc. 1EZ, -/R; 1N2, -/R e4*98/14*0043,0051*.., e13*2001/116* 0091,0093*.. 91 225/70R15 A13 A14 A18 B02 B03 S04 Hyundai Coupe GK e11*98/14*0186*.. 77-123 195/65R15 A33 A14 A18 S02 77-123 205/60R15 A12 Hyundai Ioniq Hybrid AE e4*2007/46*1157*.. 77 195/60R15 A91 A14 A18 A58 Flh NoE S05 77 195/65R15 A91 77 205/60R15 A12 77 215/60R15 A01 A12 K1a K2b K8h Hyundai XG ... XG e11*98/14*0109*.. 120-145 195/65R15 A30 M+S R09 A14 A18 B03 S02 120-145 205/65R15 A12 Hyundai i30 /-cw FD, FDH e11*2001/116*0313*. e11*2001/116*0343*. e11*2007/46*0225*.. 66-105 185/65R15 A33 R09 A14 A18 B03 B30 Car Flh V15 S02 66-105 195/60R15 A90 R37 66-105 195/65R15 A90 66-105 205/60R15 A12 66-105 215/60R15 A12 66-105 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Hyundai i30 /-cw GDH, GDH-HME e11*2007/46*0337*..; e11*2007/46*0338*..; e13*2007/46*1604*.. - incl. Facelift 2015 66-100 195/65R15 A33 A14 A17 A18 A58 B81 Car Cpe Flh X82 S02 66-100 205/60R15 A12 66-100 215/60R15 A01 A12 K2b K6g Hyundai i30 /-cw PDE e11*2007/46*3807*.. 70-103 195/65R15 A33 A14 A18 A58 B81 Car Flh X82 S05 70-103 205/60R15 A91 70-103 215/60R15 A12 Hyundai ix20 JC, JC-HME e4*2007/46*0207*..; e4*2007/46*0223*..; e13*2007/46*1605*.. - incl. Facelift 2015 57-94 195/65R15 A90 A14 A18 A58 Flh S02 57-94 205/60R15 A12 57-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b Kia Carens / UN FG e4*2001/116*0114*.. 84-107 205/65R15 A12 A14 A18 B03 S02 84-107 215/60R15 84-107 215/65R15
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Kia Soul AM e4*2001/116*0139*..; e4*2007/46*0133*.. 85-103 195/65R15 A33 A14 A18 A58 S02 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 85-103 195/70R15 A12 Z18 85-103 205/60R15 A12 X74 85-103 205/60R15 A01 A12 G46 85-103 205/65R15 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18 85-103 225/60R15 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g Kia Venga YN, -/S, -/G e4*2007/46* 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 55-94 195/65R15 A90 A14 A18 A58 Flh S02 55-94 205/60R15 A12 55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b Kia cee'd ED e4*2001/116*0121*.; e4*2007/46*0132*.. - pro_cee'd /-SW 66-106 185/65R15 A33 R09 A14 A18 B03 B30 Car Cpe Flh V15 S02 66-106 195/60R15 A90 R37 66-106 195/65R15 A90 66-106 205/60R15 A12 66-106 215/60R15 A12 66-106 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Kia cee'd /-SW JD e4*2007/46*0496*..; e4*2007/46*0497*.. - incl. Facelift 2015 66-100 195/65R15 A33 A14 A17 A18 A58 B81 Car X82 Y85 S02 66-100 205/60R15 A12 66-100 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6g Kia pro_cee'd JD e4*2007/46*0496*.. - incl. Facelift 2015 66-100 195/65R15 A33 A14 A17 A18 A58 B81 X82 Y84 S02 66-100 205/60R15 A12 66-100 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g Mazda 3 (I) BK e1*2001/116*0234*.. 62-80 195/65R15 A39 A14 A18 B02 B03 Flh Lim S02 62-80 205/60R15 A12 Mazda 3 (II) BL e11*2001/116*0262*00-09 (FIN: -JMZBL...) 77 - 110 195/65R15 A91 A14 A18 B03 Flh Sth S02 77 - 110 205/60R15 A90 77 - 110 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b Mazda 323 F BJ, BJD e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. 96 195/55R15 K42 K56 A01 A12 A14 A18 B03 S02 96 205/50R15 K42 K46 K56 Mazda 5 (I) CR1 e13*2001/116*0156*. 81-107 195/65R15 A39 A14 A18 B02 B03 B30 S02 81-107 205/60R15 A01 A12 K1a K42
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Mazda 5 (II) CW, CWE e1*2007/46*0433*.., e13*2007/46*1731*00 85 195/65R15 A91 A14 A18 A58 B03 B30 S02 85 205/60R15 A01 A12 K6f Mazda 6 (I) GG/GY; GG1/GY1 e1*98/14*0188*..; e11*2001/116*0203*. 119-122 195/65R15 A11 M+S A14 A18 B03 Car Flh Lim V00 V15 S02 88-108 195/65R15 A11 88-108 205/60R15 A12 88-108 215/55R15 A01 A12 K42 88-108 225/55R15 A01 A12 K42 Mazda 626 GF ww. GF/GW, -/D e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.., e1*98/14*0164*.. 66-100 185/65R15 R09 T87 T88 T92 A14 A18 A30 S02 66-100 195/55R15 R37 T85 T89 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88 66-100 195/65R15 R09 Mazda MPV LW ww. LWD e1*98/14*0118*.., e1*98/14*0165*.. 88-90,104 215/60R15 A12 128 A14 A18 B03 V15 S03 Mazda Premacy CP, CPD e1*98/14*0116*.., e1*98/14*0161*.. 66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86 A12 A14 A18 S02 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20 66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89 96 195/60R15 A01 K42 R09 Mitsubishi Space Runner N50 (Version DR .. ) e1*97/27*0103*.. 92-110 205/65R15 A12 A14 A18 S02 Mitsubishi Space Wagon N50 (Version DW .. ) e1*97/27*0103*.. 92-110 205/65R15 127 A12 A14 A18 S02 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A17 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran- zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr- zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge- schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 49754 nach §22 StVZO Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55069714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC28-655 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). 127 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 128 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. September 2017 Laux 00278046.DOC NR/RL