RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §
22 StVZO 
Nr. : 
A
nlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-L0-216 
1
7a 
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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Technische Daten, Kurzfassung 
Raddaten 
 
Radtyp: 	RC34-707 
Art des Sonderrades: 	einteiliges Leichtmetall-Rad 
Handelsmarke: 	Brock Alloy Wheels 
Montageposition: 	Vorder-und Hinterachse 
Radausführung: 	PF 
Radausführungskennz.: 	RC34-707;PF; Lk108 
Radgröße: 	7Jx17H2 
Rad-Einpresstiefe: 	46 mm 
Lochkreisdurchmesser: 	108 mm 
Lochzahl: 	5 
Mittenlochdurchmesser: 	65,10 mm 
Zentrierart 	Mittenzentrierung 
Zentrierring: 	ohne Ring 
geprüfte Radlast: *) 	750 kg 
Reifenabrollumfang: 	2200 mm 
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert
 abweichen. 
 
Allgemeine Anforderungen 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
R
eifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
Verwendungsbereich 
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL 
 
Radbefestigung 
Auflagen-
K
ürzel 
Achse Beschreibung der Befestigungsteile 	Zubehör-Kit Anzugs-
m
oment 
BF1 1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:
 Serien-Radschraube M12x1,25 
Schaftlänge 36 mm, Flachbund,  
bei Serien-Stahlrad:
Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 
35 mm, Flachbund (VPE03) 
ZP-537F 120 Nm 
BF2 1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:
 Serien-Radschraube M12x1,25 
Schaftlänge 36 mm, Flachbund,  
bei Serien-Stahlrad:
Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 
35 mm, Flachbund (VPE03) 
ZP-537F 125 Nm 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001196-L0-216 
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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 
E 
e2*2007/46*0622*.. 
e2*2007/46*0623*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
57 bis 62 Opel Combo-e, Combo-
e Li
fe, Combo-e Cargo 
(Serienreifen 205/..) 
205/50R17 
A
93a) T93) 
A02) bis A10) 
B
F1) E67) EB3) 
  
205/55R17 
 
  	A93a)  
  
215/50R17 
 
  
225/45R17 
 
  	A93a) T94)  
  
225/50R17 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0623*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
55 bis 96 Opel Combo Cargo 
(
Serienreifen bis 205/..; 
außer Elektro) 
205/55R17 
G
6N) T95) 
A02) bis A10) 
BF1) E26) E67) EB1) 
  
215/45R17 
A
93) G05) T91) 
 
  
215/50R17 
G
6N) T95) 
 
  
225/45R17 
A
93a) T94) 
 
  
225/50R17 
A
01) G6N) K03) 
 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-707 
 
 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0623*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
55 bis 96 Opel Combo Cargo 
(
Serienreifen ab 215/..; 
außer Elektro) 
215/55R17 
K
03) 
A01) bis A10) 
BF1) E26) E68) EB1) K04) 
 
215/60R17 
K
03) 
 
 
215/60R17C 
K
03) 
 
 
225/55R17 
K
01) 
 
 
225/55R17C 
K
01) 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
E 	e2*2007/46*0622*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
56 bis 96 Opel Combo Life 
(
Serienreifen bis 205/..; 
außer Elektro) 
205/55R17 
G
6N) 
A02) bis A10) 
B
F1) E26) EB1) 
 
215/45R17 
A
93) G05) T91) 
 
 
215/50R17 
G
6N) 
 
 
225/45R17 
A
93a) 
 
 
225/50R17 
A
01) G6N) K03) 
 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
Z 	e2*2007/46*0597*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
75 bis 133 Opel Grandland, 
G
randland X 
205/65R17 
A
93) N215) 
A02) bis A10) 
A
11j) BF1) EF0) 
 
215/65R17 
 
 
225/60R17 
 
 
225/65R17 
 
 	A01) G01)  
 
235/60R17 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
V 
V 
e2*2007/46*0532*.. 
e2*2007/46*0533*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne u
 hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
57 bis 132 Opel Zafira Life, Zafira-
e
 Life, Vivaro, Vivaro-e 
215/55R17 
N225)
 T98) 
A02) bis A10) 
BF2) E62) E71) EB4) ER1) 
 
215/60R17 
GC3) N225) T100) 
 
 
215/60R17C 
E
CE) N225) 
 
 
225/55R17 
E
CE) T101) 
 
 
225/55R17C 
 
 
235/50R17 
T
100) 
 
Auflagen und Hinweise 
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
S
achverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen 
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur 
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO 
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht be
reits in den 
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den 
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
v
erwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der 
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie 
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S 
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit 
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. 
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine 
w
eiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem 
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre 
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässi
g.Bei Fahrzeugen mit 
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den 
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht 
über die Radkontur hinausragen. 
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßi
gen 
Befestigungsteile zu verwenden. 
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherst
eller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigk
eit und nicht länger 
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei 
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem 
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. 
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft w
urde, es sei 
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt 
wird. 
A10)
 Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach 
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts 
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. 
A11j) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (
FZ), die in der 
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....... ", eingetragen haben. 
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm au
ftragen, ist nur 
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des 
Fahrzeugherstellers). 
 
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm 
auftragen, ist nur 
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des 
Fahrzeugherstellers). 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: 
A
chse: 1+2 
 bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
 Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,  
 S

 bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,  
Schaftlänge 35 mm(VPE03),  Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-537F 
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: 
A
chse: 1+2 
 bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
 Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,  
 S

 bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,  
Schaftlänge 35 mm(VPE03),  Anzugsmoment: 125 Nm, Zubehörkit: ZP-537F 
E26) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. 
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „
geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche 
Fenster). 
E67) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengr
öße 215/65R16 
oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges 
zugelassen sind. 
E68) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 21
5/65R16 oder 
215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges 
zugelassen sind. 
E71) Nicht geprüft für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Hydrogen
) 
EB1) N
icht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: 
• 

Ø268x12 mm 
EB3) Zu
lässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: 
• 

• 

EB4) Zu
lässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: 
• 

Scheibe Ø304x28 mm 
• 

Scheibe Ø294x22 mm 
 
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/
Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist 
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder 
an der 
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren 
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 
ER1)
 Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer 
Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den 
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). 
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
 des 
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) 
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination 
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 
ausgerüstet oder 
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) 
und G01) zu beachten. 
G6N)
 Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Gen
ehmigung 
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. 
GC3)
 Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet 
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder 
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die 
Auflagen A01) und G01) zu beachten. 
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
du
rch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalm
öglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
du
rch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalm
öglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
du
rch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalm
öglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterach
se 
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche 
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Teiletyp : 
RA-001196-L0-216 
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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterach
se 
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche 
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 
. Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 
. Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 
. Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 
. Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 
. Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei 
LI 100 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei 
LI 101 . Die 
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem 
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 
Die Anlage 17a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten f
ür Sonderräder 
Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026 
§22  53933*11 §22  53933*11