RC27 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC27 
Typ RC27-707 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
H30 RC27-707 H30 / ohne Ring 5/100/56,1 55 680 2150 
 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49465 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC27-707 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60°   90 - 
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 
S04 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 25,5 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Subaru 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Subaru Impreza 
G3, G3S 
e1*2001/116*0438*.., 
e1*2001/116*0460*.. 
79-195 205/50R17 A63 T89  A14 A19 Flh  
KOV S03 79-195 215/45R17 A13 T87 T88  
79-195 225/45R17 A12  
Subaru Impreza 
G5 
e13*2007/46*1648*.. 
84, 115 205/50R17 A33  A07 A14 A19  
A56 S04 84, 115 215/45R17 A11 T87 T91  
84, 115 225/45R17 A33  
Subaru Impreza 
GD/GG ww GD/GGS 
e1*98/14*0145*.., 
e1*98/14*0163*.. 
- Kombi 
70-169 205/45R17 A13 R37  A14 A19 Car  
Su1 S02 70-169 205/50R17 A12 R37 R60  
70-169 215/45R17 A13 T87 T88  
70-169 225/45R17 A12 R60  
Subaru Impreza 
GD/GG ww GD/GGS 
e1*98/14*0145*.., 
e1*98/14*0163*.. 
- Limousine 
70-169 205/45R17 A13 R37  A14 A19 B03  
Sth Su1 S02 70-195 205/50R17 A12 R37 R60  
70-195 215/45R17 A13 R37  
70-195 225/45R17 A12 R60  
Subaru Legacy 
BL/BP, -S, -G 
e1*2001/116*0228*.., 
e1*2001/116*0256*.., 
e11*2001/116*0240*. 
101-180 205/50R17 A12 R37 T89 T93  A14 A19 B03  
Car Lim X26  
S02 
101-180 215/45R17 A13 R37 T87 T91  
101-180 225/45R17 A12 T90 T91  
180 215/50R17 A12 M+S R09 T91  
Subaru Legacy 
BM/BR, BM/BRS 
e1*2007/46*0079*..; 
e13*2007/46*1074*.. 
  
  
  
110-127 205/50R17 A13 T89 T93  A07 A14 A19  
A56 Car Lim  
NfS X26 S04 
110-127 205/55R17 A13  
110-127 215/45R17 A13 T87 T91  
110-127 215/50R17 A13  
110-127 215/55R17 A12  
110-127 225/45R17 A13  
110-127 225/50R17 A12  
Subaru XV 
G5 
e13*2007/46*1648*.. 
  
  
84, 115 225/55R17 A33  A07 A14 A19  
A56 KMV S04 84, 115 225/60R17 A33  
84, 115 235/55R17 A12  
84, 115 245/50R17 A12  
84, 115 245/55R17 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern 
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstat-
tungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R60 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Su1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit  Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326 mm 
an Achse 1 (Impreza WRX STi). 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2018 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 8. Februar 2018 
  
 
Bohlander
 00287274.DOC 
RN/Boh