RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 07.10.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: R10 Radausführungskennz.: RC34-656-1; R10; Lk100 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 550 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:DACIA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm 120 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm 110 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm 120 Nm §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 96 Dacia Dokker 185/55R16 N195) T87) A02) bis A10) BF1) ER1) 185/55R16 M+S T87) 195/55R16 205/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 96 Dacia Dokker Stepway185/55R16 N195) T87) A02) bis A10) BF1) ER1) 185/55R16 M+S T87) 195/55R16 195/55R16 M+S 205/50R16 205/50R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJF e19*2007/46*0026*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 67 bis 84 Dacia Jogger 205/60R16 A93a) ECE) A02) bis A10) BF2) 215/55R16 225/55R16 §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV (1. Generation) 185/55R16 T87) A02) bis A10) BF2) ER1) 195/50R16 T88) 195/55R16 205/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 54 bis 74 Dacia Logan MCV (2. Generation) 185/55R16 A02) bis A10) BF3) 195/50R16 195/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 74 Dacia Logan MCV Stepway (2. Generation) 185/55R16 N195) A02) bis A10) BF3) 185/55R16 M+S 185/60R16 G7E) N195) 185/60R16 M+S G7E) 195/55R16 N205) 195/55R16 M+S §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 50 bis 77 Dacia Sandero I 185/55R16 N195) A02) bis A10) BF2) 195/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 54 bis 74 Dacia Sandero II (außer Sandero Stepway) 185/55R16 N195) A02) bis A10) BF2) 195/55R16 N205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJF e19*2007/46*0026*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 49 bis 84 Dacia Sandero III (Außer Stepway) 195/55R16 A02) bis A10) A93a) BF2) ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJF e19*2007/46*0026*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 67 bis 84 Dacia Sandero Stepway205/60R16 A93a) ECE) A02) bis A10) BF2) 215/55R16 225/55R16 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm §22 53931*07 §22 53931*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-H0-216 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6 / 6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1140 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 21 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 14.09.2026 §22 53931*07 §22 53931*07