RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 07.10.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
Seite :	1 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	R10
Radausführungskennz.:	RC34-656-1; R10; Lk100
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	100 mm
Lochzahl:	4
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	550 kg
Reifenabrollumfang:	2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:DACIA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24,5 mm
120 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24 mm
110 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 23 mm
120 Nm
§22  53931*07 §22  53931*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
Seite :	2 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SD	e2*2007/46*0030*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 96 Dacia Dokker 185/55R16
N195) T87)
A02) bis A10)
BF1) ER1)
185/55R16 M+S
T87)
195/55R16
205/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SD	e2*2007/46*0030*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 96 Dacia Dokker Stepway185/55R16
N195) T87)
A02) bis A10)
BF1) ER1)
185/55R16 M+S
T87)
195/55R16
195/55R16 M+S
205/50R16
205/50R16 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DJF	e19*2007/46*0026*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
67 bis 84 Dacia Jogger 205/60R16
A93a) ECE)
A02) bis A10)
BF2)
215/55R16
225/55R16
§22  53931*07 §22  53931*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
Seite :	3 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SD	e2*2007/46*0030*..
SR	e2*2001/116*0323*..
SR	e2*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV
(1. Generation)
185/55R16
T87)
A02) bis A10)
BF2) ER1)
195/50R16
T88)
195/55R16
205/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
54 bis 74 Dacia Logan MCV
(2. Generation)
185/55R16	A02) bis A10)
BF3)
195/50R16
195/55R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 74 Dacia Logan MCV
Stepway
(2. Generation)
185/55R16
N195)
A02) bis A10)
BF3)
185/55R16 M+S
185/60R16
G7E) N195)
185/60R16 M+S
G7E)
195/55R16
N205)
195/55R16 M+S
§22  53931*07 §22  53931*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
Seite :	4 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SD	e2*2007/46*0030*..
SR	e2*2001/116*0323*..
SR	e2*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 bis 77 Dacia Sandero I 185/55R16
N195)
A02) bis A10)
BF2)
195/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SD	e2*2001/116*0314*..
SR	e2*2001/116*0323*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
54 bis 74 Dacia Sandero II
(außer Sandero Stepway)
185/55R16
N195)
A02) bis A10)
BF2)
195/55R16
N205)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DJF	e19*2007/46*0026*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
49 bis 84 Dacia Sandero III
(Außer Stepway)
195/55R16	A02) bis A10)
A93a) BF2) ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DJF	e19*2007/46*0026*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
67 bis 84 Dacia Sandero Stepway205/60R16
A93a) ECE)
A02) bis A10)
BF2)
215/55R16
225/55R16
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22  53931*07 §22  53931*07 

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Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
§22  53931*07 §22  53931*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-H0-216
Anlage-Nr. : 21
Seite :	6 / 6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1140 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G7E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 21 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2026
§22  53931*07 §22  53931*07