B43 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B43 Typ B43-1020 Radgröße 10,0Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) D12 B43-1020 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 48,1 1050 2300 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 55659 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B43-1020 (s.o.) Radgröße 10,0Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 für Leichtmetall-Räder Kugel D = 28 mm 150 45 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise E-Klasse 4Matic PHEV R2EW e1*2018/858*00213*.. - Plug-in Hybrid 145-185 275/35R20 R03 T02 A12 A21 A56 A99 B77 L06 Lim V20 HA2 S01 E-Klasse All-Terrain R2ES e1*2018/858*00214*.. 145-280 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A21 A56 A99 B77 Car KMV L05 NoP V20 Vn2 HA2 S01 145-280 285/35R20 R03 E-Klasse All-Terrain PHEV R2ES e1*2018/858*00214*.. - Plug-in Hybrid 145 275/35R20 M+S R03 T02 A12 A21 A56 A99 B77 Car KMV L05 V20 Vn2 HA2 S01 145 285/35R20 R03 T04 E-Klasse PHEV R2EW e1*2018/858*00213*.. - Plug-in Hybrid 145, 150 275/35R20 R03 T02 A12 A21 A58 A99 B77 L06 Lim V20 HA2 S01 E-Klasse T-Modell R2ES e1*2018/858*00214*.. 145, 150 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A21 A58 A99 B77 Car KOV L05 NoP V20 Vn2 HA2 S01 145, 150 285/35R20 R03 T00 T04 E-Klasse T-Modell PHEV R2ES e1*2018/858*00214*.. - Plug-in Hybrid 145, 150 275/35R20 R03 T02 A12 A21 A58 A99 B77 Car KOV L05 V20 Vn2 HA2 S01 145, 150 285/35R20 R03 T04 E-Klasse T-Modell PHEV 4Matic R2ES e1*2018/858*00214*.. - Plug-in Hybrid 145 275/35R20 R03 T02 A12 A21 A56 A99 B77 Car KOV L05 V20 Vn2 HA2 S01 145 285/35R20 R03 T04 EQE-Klasse E2EQEW e1*2018/858*00036*.. -max.Leistung:180, 215, 300 kW - Elektro - ohne Hinterachslenkung 109, 135 255/40R20 K2b R03 T01 A01 A12 A21 A57 A99 L05 Lim V20 Vn2 HA2 S01 109, 135 265/40R20 K2b R03 109, 135 285/35R20 K2c R03 109, 135 295/35R20 K2c R03 EQE-Klasse E2EQEW e1*2018/858*00036*.. -max.Leistung:180, 215, 300 kW - Elektro - max. 4,5° Hinterachslenkung 109, 135 255/40R20 K2b R03 T01 A01 A12 A21 A57 A99 Lim LM4 V20 Vn2 HA2 S01 109, 135 265/40R20 K2b R03 109, 135 285/35R20 K2c K6g K6r R03 109, 135 295/35R20 K2c K6g K6i K6r R03
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise S-Klasse R2S e1*2007/46*2115*.. - ohne Hinterachslenkung 210-280 255/40R20 R03 T01 T97 A12 A21 A57 A60 A99 B77 L05 Lim NoP V20 Vn2 HA2 S01 210-280 265/40R20 R03 210-280 275/35R20 R03 210-330 285/35R20 R03 210-330 295/35R20 R03 210-330 305/35R20 A01 K2a K2b R03 S-Klasse R2S e1*2007/46*2115*.. - max. 4,5° Hinterachslenkung 210-280 255/40R20 R03 T01 T97 A12 A21 A57 A60 A99 B77 Lim LM4 NoP V20 Vn2 HA2 S01 210-280 265/40R20 R03 210-280 275/35R20 R03 210-330 285/35R20 R03 210-330 295/35R20 R03 S-Klasse PHEV R2S e1*2007/46*2115*.. - Plug-in Hybrid - ohne Hinterachslenkung 220, 270 285/35R20 R03 T04 A12 A21 A57 A60 A99 B77 L05 Lim V20 Vn2 HA2 S01 220, 270 295/35R20 R03 T05 S-Klasse PHEV R2S e1*2007/46*2115*.. - Plug-in Hybrid - max. 4,5° Hinterachslenkung 220, 270 285/35R20 R03 T04 A12 A21 A57 A60 A99 B77 Lim LM4 V20 Vn2 HA2 S01 220, 270 295/35R20 R03 T05 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 8 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 Nr. 6 235/55R20 285/45R20 Nr. 7 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 11 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 12 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 13 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 14 255/45R20 285/40R20 Nr. 15 255/50R20 285/45R20 Nr. 16 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 17 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 18 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 19 265/45R20 295/40R20 Nr. 20 265/50R20 295/45R20 Nr. 21 275/35R20 305/30R20 Nr. 22 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 23 275/45R20 305/40R20 Nr. 24 285/35R20 335/30R20 Nr. 25 285/40R20 325/35R20 Nr. 26 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
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