RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.100462 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC36 T
yp RC36-8520 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg) 
Abrollumfang 	(
mm) 
X8 RC36-8520 X8 / ohne Ring 5/108/63,4 47,5 900 2350 
 
Kennzeichnungen 
K
BA-Nummer 100462 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13 Kegel 60° 140 - 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.) Kegel 60° 140 	33,5 
S03 Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.) Kegel 60° 180 	33,5 
 
Prüfungen 
 
E
ntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Land Rover 
 
 Polestar 
 
 Smart 
 
 Volvo 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
H
andelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Land Rover Freelander 2 	LF 	e11*2001/116*0300*. 
110-171 245/45R20  	A12 A21 A99 	S01 
110-171 255/45R20 A01 K1a  
110-171 265/45R20 A01 K1a   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Polestar 4 	4 
e9*2018/858*11568*.. 
- Elektro 
75, 150 255/50R20 A92  	A21 A57 A99 
B92 F16 Lim 
Z20 S02 
75, 150 265/45R20 A32  
75, 150 275/45R20 A12  
Smart #1 	HX11 	e1*2018/858*00227*.. 	- Elektro 
75, 116 235/40R20 A32 T96  	A21 A57 A99 
S03 
75, 116 245/35R20 A01 A12 K1c T95  
75, 116 255/35R20 A01 A12 K1c T97  
Smart #3 	HC11 	e1*2018/858*00349*.. 	- Elektro 
75, 116 245/40R20 A91  	A21 A57 A99 	S03 
75, 116 255/35R20 A12 T97  
Polestar 2 	V 
e9*2007/46*6834*..; 
e9*2018/858* 
11085*00-03 
- Elektro 
- bis Modelljahr 2023 
80,160 245/40R20 AS9 T99  	A21 A57 A99 
B66 Lim V10 
S02 
Polestar 2 
V 
e9*2018/858* 
11085*04-.. 
- AWD, Allrad 
- Elektro 
- ab Modelljahr 2024 
192 245/40R20 AS9 T99  	A21 A56 A99 
B66 Lim V10 
S02 
Polestar 2 	V 	e9*2018/858* 	11085*04-.. 
- RWD, Heckantrieb 
- Elektro 
- ab Modelljahr 2024 
109-141 245/40R20 AS9 T99  	A21 A58 A99 
AHa B66 Lim 
V10 S02 
Volvo C40 	X 	e9*2007/46* 	3146*13-15 	- Elektro 
- bis Modell 2022 
80, 160 235/45R20 R02  	A12 A21 A57 
A99 V20 Vn2 
S02 
80, 160 255/40R20 R03  
Volvo EC40, C40 	X 
e9*2007/46*3146*16-.. 
- RWD, Heckantrieb 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
101-128 235/45R20 R02  	A12 A21 A58 
A99 AHa V20 
Vn2 S02 
101-128 255/40R20 R03   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Volvo EC40, C40 	X 
e9*2007/46*3146*16-.. 
- AWD, Allrad 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
183 235/45R20 R02  	A12 A21 A56 
A99 V20 Vn2 
S02 
183 255/40R20 R03  
Volvo EX40, XC40 	Recharge 	X 
e9*2007/46*3146*16-.. 
- AWD, Allrad 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
183 235/45R20 R02  	A12 A21 A56 
A99 V20 Vn2 
S02 
183 255/40R20 R03  
Volvo EX40, XC40 	Recharge 	X 	e9*2007/46*3146*16-.. 
- RWD, Heckantrieb 
- Elektro 
- ab Modell 2023 
101-128 235/45R20 R02  	A12 A21 A58 
A99 AHa V20 
Vn2 S02 
101-128 255/40R20 R03  
Volvo S90, V90 	P 	e4*2007/46*1067*.. 
110-240 245/35R20 A01 LV9 T91 T95  	A12 A21 A57 
A99 Car KOV 	Lim NBF NoP 	S02 
110-240 245/35R20 RV9 T91 T95  
110-240 255/30R20 A01 LV9 T92  
110-240 255/30R20 RV9 T92  
110-240 255/35R20 A01 LV9  
110-240 255/35R20 RV9  
Volvo S90, V90 -T6/T8 	P 	e4*2007/46*1067*.. 	- Twin Engine Hybrid 
186-235 245/35R20 A01 LV9 T95  	A12 A21 A56 
A99 B65 Car 	KOV Lim S02 
186-235 245/35R20 RV9 T95  
186-235 245/40R20 A01 GV2 LV9 T95 T99  
186-235 245/40R20 R09 RV9 T95 T99  
186-235 255/35R20 A01 LV9 T97  
186-235 255/35R20 RV9 T97  
Volvo V60 CC 	Z 	e4*2007/46*1315*.. 	- Cross Country 
110-186 225/40R20 T94  	A12 A21 A56 	A99 Car KMV 	NBF NoP S02 
110-186 235/40R20 A01 K1a K1b  
110-186 245/35R20 A01 K1c K2b T95  
110-186 245/40R20 A01 K1c K2b  
110-186 255/35R20 A01 K1c K2a K2b K3i K5c K5x  
Volvo V90 CC 	P 
e4*2007/46*1067*01-.. 
- Cross Country 
120-240 235/45R20 A12  	A21 A56 A99 
KMV NBF NoP 
S02 
120-240 245/40R20 A98  
120-240 245/45R20 A12  
Volvo XC40 	X 
e9*2007/46*3146*.. 
95-184 235/45R20  	A12 A21 A57 
A99 MpH NoE 
S02 95-184 245/40R20  
95-184 245/45R20  
95-184 255/40R20   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Volvo XC40 Recharge 	X 
e9*2007/46* 
3146*09-15 
- Elektro 
- bis Modell 2022 
80, 160 235/45R20 R02  	A12 A21 A57 
A99 V20 Vn2 
S02 
80, 160 255/40R20 R03  
Volvo XC60 	U 	e4*2007/46*1220*.. 
- ohne Radhaus- 
 Verbreiterungen 
110-240 235/45R20 A98  	A21 A57 A99 
KOV NoP S02 
110-240 245/45R20 A98  
110-240 255/40R20 A01 A12 K1a K1b  
110-240 255/45R20 A01 A12 K1a K1b  
Volvo XC60 
U 
e4*2007/46*1220*.. 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
(ww. Serie 8,5x21-ET49,5) 
110-240 235/45R20 A98  	A21 A57 A99 
KMV NoP X5V 
S02 
110-240 245/45R20 A98  
110-240 255/40R20 A12  
110-240 255/45R20 A12  
Volvo XC60 	U 	e4*2007/46*1220*.. 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungssatz 
 für 9 Zoll Breite Serie 
110-240 235/45R20 A98  	A21 A57 A99 
KMV NoP X6V 
S02 
110-240 245/45R20 A98  
110-240 255/40R20 A12  
110-240 255/45R20 A12  
Volvo XC60 T6/T8 	U 	e4*2007/46*1220*.. 	- Twin Engine Hybrid 	- ohne Radhaus- 
 Verbreiterungen 
186-235 235/45R20 A98  	A21 A56 A99 
BW7 KOV P40 
S02 
186-235 245/45R20 A98  
186-235 255/40R20 A01 A12 K1a K1b  
186-235 255/45R20 A01 A12 K1a K1b  
Volvo XC60 T6/T8 
U 
e4*2007/46*1220*.. 
- Twin Engine Hybrid 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
(ww. Serie 8,5x21-ET49,5) 
186-235 235/45R20 A98  	A21 A56 A99 
BW7 KMV P40 
X5V S02 
186-235 245/45R20 A98  
186-235 255/40R20 A12  
186-235 255/45R20 A12  
Volvo XC60 T6/T8 	U 
e4*2007/46*1220*.. 
- Twin Engine Hybrid 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungssatz 
 für 9 Zoll Breite Serie 
186-235 235/45R20 A98  	A21 A56 A99 
BW7 KMV P40 
X6V S02 
186-235 245/45R20 A98  
186-235 255/40R20 A12  
186-235 255/45R20 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
I
m Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben.  

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen. 
 
F
ahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
F
erner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
z
ulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
   

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Spezielle Auflagen und Hinweise 
 A
01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. 
 A
12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 A
21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A
32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A
56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A
57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A
58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A
91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A
92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit 
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. 
 
A
98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit 
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen 
zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. 
 
A
99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A
Ha Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. 
 
A
S9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit 
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. 
 
B
65 Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1. 
 
B
66 Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an  
Achse 1. 
  

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
B92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig für 
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1. 
 
B
W7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1. 
 
C
ar Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …). 
 
F
16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen 
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. 
 
G
V2 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen 
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Die Umrüstung 
kann in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem Personal (aufspielen der dem Fahrzeugtyp 
entsprechenden Software) erfolgen. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K
1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K
3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. 
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K
5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen. 
 
K
5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. 
  

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GUTACHTEN zur TTG NR.100462 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
K
OV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L
V9 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll 
Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem 
Personal (aufspielen der entsprechenden Software) zu begrenzen und somit eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
L
im Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. 
 
M
pH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
N
BF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. 
 
N
oE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
N
oP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV). 
 
P
40 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1. 
 
R
02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
R
03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
R
09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R
V9 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Verwendung 
von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind. 
 
S
01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
S
02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
S
03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
T
91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
T
92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
T
94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
  

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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 T
96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 T
97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 T
99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 V
10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. 
 V
20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 N
r.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 
Nr.   6 235/55R20 285/45R20 
Nr.   7 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 11 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 12 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 13 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 14 255/45R20 285/40R20 
Nr. 15 255/50R20 285/45R20 
Nr. 16 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 17 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 18 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 19 265/45R20 295/40R20 
Nr. 20 265/50R20 295/45R20 
Nr. 21 275/35R20 305/30R20 
Nr. 22 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 23 275/45R20 305/40R20 
Nr. 24 285/35R20 335/30R20 
Nr. 25 285/40R20 325/35R20 
Nr. 26 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 E
s sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die 
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
  

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GUTACHTEN zur TTG NR.100462 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55018725 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC36-8520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 X
6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen 
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Z
20 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
P
rüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. August 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 21. August 2025 
 
Laux   
  	00453584.DOCX