B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-95	9 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
  	mit Verwendung an Achse 2 
 
Modell B32 
Typ B32-959 
Radgröße 9,5Jx19EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B32-959 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 25 800 2300 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49223 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-959 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx19EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-95	9 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
100-200 245/35R19 R03 T89 T93  
100-200 255/35R19 A01 K2b R03  
100-200 265/30R19 A01 K2b R03 T89 T93  
Audi A5 
B8, B81 
e1*2001/116*0430*..; 
e13*2007/46*1084*.. 
- Coupé, Cabrio 
- Sportback 
100-200 275/30R19 A01 K2b K44 K46 R03  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12  
A16 A18 A21  
Cbo Cpe Flh 
V19 VA2 S01 
150-309 255/45R19 K2b R03  
150-309 275/40R19 K2b R03  
Audi A8 
4H 
e1*2007/46*0284*.. 
e1*2007/46*0398*.. 
150-309 285/40R19 K2c K8b R03  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09  
A12 A16 A21 
A57 NBF V00 
V19 VA2 S01 
245, 260 245/35R19 R03 T89 T93  
245, 260 255/35R19 A01 K2b R03 T92 T96  
Audi S5 
B8, B81 
e1*2001/116*0430*.., 
e1*2001/116*0447*..; 
e13*2007/46*1084*.. 
- Coupé, Cabrio 
- Sportback 
245, 260 275/30R19 A01 K2b K44 K46 R03 T92 T96  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12  
A16 A21 A56 
Cbo Cpe Flh 
V19 VA2 S01 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad 
Typ B32-859 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 8,5 J x 19 EH2+, ET 25) an Achse 1, 
zulässig. 
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen – 
Kombinationen an der Vorderachse sind der ABE Nr. 49224 (Gutachten Nr. 55102112 - Anlage 24, 
1. Ausfertigung) zu entnehmen. 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder 
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend 
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers 
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- 
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller 
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.  

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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-95	9 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, 
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite 
der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens 
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
Nr.   1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   2 225/40R19 255/35R19 
Nr.   3 225/45R19 245/40R19 
Nr.   4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   6 235/45R19 255/40R19 
Nr.   7 235/50R19 255/45R19 
Nr.   8 245/30R19 305/25R19 
Nr.   9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 11 245/45R19 275/40R19 
Nr. 12 255/30R19 305/25R19 
Nr. 13 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 14 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 15 255/45R19 285/40R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-95	9 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
VA2 Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig. 
 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2013 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 28. Februar 2013 
  
 
Bohlander
 00191239.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49223
B32 959