B43 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B43 Typ B43-9020 Radgröße 9,0Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- kreis- (mm)/ Mit- tenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) D12 B43-9020 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 50 900 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54587 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B43-9020 (s.o.) Radgröße 9,0Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 für Leichtmetall-Räder Kugel D = 28 mm 150 45 S02 Serien-Schraube M14x1,5 für Leichtmetall-Räder Kugel D = 28 mm 150 45 S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 150 45 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise EQA-Klasse F2B e1*2007/46*1909*09-.. - Elektro 80-139 235/45R20 A07 A12 A18 A57 A99 S02 80-139 245/40R20 A01 K2b K5v EQB-Klasse F2B e1*2007/46*1909*12-.. - Elektro 95-139 235/45R20 T00 A07 A12 A18 A57 A99 S02 95-139 245/40R20 A01 K2b K5v T95 T99 EQE-Klasse E2EQEW e1*2018/858*00036*.. -max.Leistung:180, 215, 300 kW - Elektro - ohne Hinterachslen- kung 109, 135 235/45R20 A10 R37 T00 A07 A18 A57 A99 L05 Lim V20 S03 109, 135 255/40R20 A10 T01 109, 135 265/40R20 A12 R03 EQE-Klasse E2EQEW e1*2018/858*00036*.. -max.Leistung:180, 215, 300 kW - Elektro - max. 4,5° Hinterachs- lenkung 109, 135 235/45R20 A10 A84 R37 T00 A18 A57 A99 Lim LM4 V20 S03 109, 135 255/40R20 A10 A84 T01 109, 135 265/40R20 A12 EQE-Klasse E2EQEW e1*2018/858*00036*.. -max.Leistung:180, 215, 300 kW - Elektro - max. 10° Hinterachs- lenkung 109, 135 235/45R20 A10 A84 R37 T00 A18 A57 A99 Lim LM5 V20 S03 109, 135 255/40R20 A10 A84 T01 GLE-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*16-... (FIN: WDC1660...) 150-190 245/45R20 R37 T03 A07 A12 A18 A56 A99 MHy NBF X93 S01 150-335 255/45R20 R37 T01 T05 150-335 265/40R20 T00 T04 150-335 265/45R20 150-335 275/40R20 T02 T06 M-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*00-15 150-190 245/45R20 R37 T03 A07 A12 A18 A56 A99 NBF S01 150-320 255/45R20 R37 T01 T05 150-320 265/40R20 T00 T04 150-320 265/45R20 150-320 275/40R20 A01 K2b T02 T06
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter- reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 13 255/45R20 285/40R20 Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 17 265/45R20 295/40R20 Nr. 18 265/50R20 295/45R20 Nr. 19 275/35R20 305/30R20 Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 21 275/45R20 305/40R20 Nr. 22 285/35R20 335/30R20 Nr. 23 285/40R20 325/35R20 Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X93 Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2023 in Lambsheim statt.
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