B43 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B43 
Typ B43-9020 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-
kreis- (mm)/ Mit-
tenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D12 B43-9020 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 50 900 2300 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54587 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  
D = 28 mm 
150 45 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  	D = 28 mm 
150 45 
S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  	D = 28 mm 
150 45 
  
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
EQA-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*09-..
 
- Elektro 
80-139     235/45R20   	A07 A12 A18  
A57 A99 S02 80-139     245/40R20 A01 K2b K5v  
EQB-Klasse 	F2B 
e1*2007/46*1909*12-..
 
- Elektro 
95-139     235/45R20 T00  A07 A12 A18  
A57 A99 S02 95-139     245/40R20 A01 K2b K5v T95 T99  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- ohne Hinterachslen-
kung 
109, 135   235/45R20 A10 R37 T00  A07 A18 A57 
 
A99 L05 Lim  	V20 S03 109, 135   255/40R20 A10 T01  
109, 135   265/40R20 A12 R03  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- max. 4,5° Hinterachs-
lenkung 
109, 135   235/45R20 A10 A84 R37 T00  	A18 A57 A99 
 
Lim LM4 V20  
S03 
109, 135   255/40R20 A10 A84 T01  
109, 135   265/40R20 A12  
EQE-Klasse 
E2EQEW 
e1*2018/858*00036*.. 
-max.Leistung:180, 
215, 300 kW 
- Elektro 
- max. 10° Hinterachs-
lenkung 
109, 135   235/45R20 A10 A84 R37 T00  	A18 A57 A99 
 
Lim LM5 V20 	S03 109, 135   255/40R20 A10 A84 T01  
GLE-Klasse 
166 
e1*2007/46* 
0598*16-... 
(FIN: WDC1660...) 
150-190 245/45R20 R37 T03  A07 A12 A18 
 
A56 A99 MHy  
NBF X93 S01 
150-335 255/45R20 R37 T01 T05  
150-335 265/40R20 T00 T04  
150-335 265/45R20   
150-335 275/40R20 T02 T06  
M-Klasse 	166 	e1*2007/46* 	0598*00-15 
  
150-190 245/45R20 R37 T03  A07 A12 A18 
 
A56 A99 NBF  
S01 
150-320 255/45R20 R37 T01 T05  
150-320 265/40R20 T00 T04  
150-320 265/45R20   
150-320 275/40R20 A01 K2b T02 T06  
 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. 
 
LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 
Nr.   6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 13 255/45R20 285/40R20 
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 17 265/45R20 295/40R20 
Nr. 18 265/50R20 295/45R20 
Nr. 19 275/35R20 305/30R20 
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 21 275/45R20 305/40R20 
Nr. 22 285/35R20 335/30R20 
Nr. 23 285/40R20 325/35R20 
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X93 Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm 
an Achse 1. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2023 in Lambsheim statt. 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54587 nach §22 StVZO 
 
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55053822 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B43-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 29. Juni 2023 
 
 
Wagner
  00412041.DOC 
RN/BW