B32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002316 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-90	21 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B32 
Typ B32-9021 
Radgröße 9,0Jx21EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 B32-9021 W4 /  
BA17 N27 Ø72,6 - Ø60,1 
5/114,3/60,1 40 750 2350 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 50745 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-9021 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx21EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus 
 Toyota 
 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002316 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-90	21 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus NX300H 
AZ1, AZ1-TMG 
e6*2007/46*0111*..; 
e13*2007/46*1536*.. 
114 245/35R21 A12 A21 A57  
A99 S02 114 245/40R21   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 245/35R21 A12 A21 A57  
A99 LT4 S02 91-112 245/40R21   
91-112 255/35R21   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*09-13 
- ab Modell 2013 
91-112 245/35R21 A12 A21 A57 
A99 LT3 S02 
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*14-.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 245/35R21 A12 A21 A57  
A99 LT4 S02 105, 112 245/40R21   
105, 112 255/35R21   
Toyota RAV4 (IV) 
XA3(a) 
e6*2001/116*0105*14-.. 
- ab Facelift 2016 
105, 112 245/35R21 A12 A21 A57 
A99 LT3 S02 
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 
XA4 
e6*2007/46*0166*.. 
114 245/35R21 A12 A21 A57  
A99 LT4 S02 114 245/40R21   
114 255/35R21   
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 
XA4 
e6*2007/46*0166*.. 
114 245/35R21 A12 A21 A57 
A99 LT3 S02 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.  

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002316 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-90	21 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten. 
 
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und 
"VIP") 
 
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 
235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2017 in Lambsheim statt.  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO 
 
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002316 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-90	21 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 4 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 27. Februar 2017 
  
 
Bohlander
 00266102.DOC 
NR/Boh