RC36 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 02.10.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
  
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-9520 
Radgröße 9,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe (mm) 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
TS3 RC36-9520 TS3 / ohne Ring 5/114,3/64,1 45 950 2400 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 100630 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung  RC36-9520 (s.o.) Radgröße 9,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET 45 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 offene OE-Mutter M14x1,5  	ww. Brock D13CL10
 
Kegel 60° 175 - 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Tesla
 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Tesla Model Y 	003 
e4*2007/46*1293*19-44 
- 21 Zoll Serienbereifung 
- nicht für Variante YS... 
155-190 255/40R20 A32 T01  	A21 A56 A99 
B02 V20 Z20 
S01 
155-190 265/40R20 A92  
155-190 285/35R20 A12 R03   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Tesla Model Y 	003, 005 
e4*2007/46*1293*19-44; 
e4*2018/858*00135*.. 
- 19 Zoll ww. 20 Zoll 
Serienbereifung 
- nicht für Variante YS... 
88-190 255/40R20 A32 T01  	A21 A57 A99 
B02 V20 Z19 
Z20 S01 
88-190 265/35R20 A12 T99  
88-190 265/40R20 A12  
88-190 285/35R20 A01 A12 K2b R03  
Tesla Model Y 	(Opal/Juniper) 
003 
e4*2007/46*1293*48-.. 
- Performance 
- nur Variante YS... 
190 255/40R20 A32 T01  	A21 A56 A99 
B02 V20 Z21 
S01 
190 265/35R20 A12 T99  
190 265/40R20 A12  
190 285/35R20 A01 A12 K2b R03  
Tesla Model Y 
(Opal/Juniper) 
003 
e4*2007/46*1293*44-.. 
- nur Variante YS... 
114-179 255/40R20 A32 T01  	A21 A57 A99 
B02 V20 S01 
114-179 265/35R20 A12 T99  
114-179 265/40R20 A12  
114-179 285/35R20 A01 A12 K2b R03  
Tesla Model Y (Standard) 
003 
e4*2007/46*1293*50-.. 
- nur Variante YB... 
114 255/40R20 A32 T01  	A21 A58 A99 
B02 V20 Z18 
S01 
114 265/35R20 A12 T99  
114 265/40R20 A12  
114 285/35R20 A01 A12 K2b R03  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 A92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit 
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
 
 A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder 
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
 
 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen wahlweise die vom Radhersteller 
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 
Nr.   6 235/55R20 255/50R20, 285/45R20 
Nr.   7 245/30R20 255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 11 245/50R20 275/45R20 
Nr. 12 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 13 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 14 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 15 255/45R20 285/40R20 
Nr. 16 255/50R20 285/45R20 
Nr. 17 255/55R20 295/45R20, 305/45R20 
Nr. 18 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 19 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 20 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 21 265/45R20 295/40R20 
Nr. 22 265/50R20 295/45R20 
Nr. 23 275/35R20 305/30R20 
Nr. 24 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 25 275/45R20 305/40R20 
Nr. 26 285/35R20 335/30R20 
Nr. 27 285/40R20 325/35R20 
Nr. 28 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z20 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z21 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. August 2026 in Lambsheim statt. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55031725 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 6 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 25. August 2026 
 
Pohl    	00474274.DOCX