B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-8521
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:	37 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1020 kg
Reifenabrollumfang:	2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
ZP-559F 160 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
ZP-559F 140 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 160 Nm
§22  53449*11 §22  53449*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GE	e1*2007/46*1914*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
158 Audi e-tron, e-tron
Sportback, Q8 e-tron,
Q8 Sportback e-tron
(nicht für edition Dakar
u. Competition)
255/45R21	A02) bis A10)
BF1)
265/45R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 150Audi A5
(Limousine, Avant)
245/30R21	A01) bis A10)
BF2) K04) T91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 245Audi A6
(Limousine, Kombi)
245/30R21
N255) T91)
A01) bis A10)
BF2) E54) EB1) K13) K22)
K73)
255/30R21
K25) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 195Audi A6
(Limousine, Kombi,
Frontantrieb, Baureihe
C8)
245/35R21
N255)
A02) bis A10)
BF3) E21) E89)
255/30R21
A01) A93) K04)
255/35R21
A01) K04)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 250Audi A6
(Limousine, Kombi,
Allradantrieb, Baureihe
C8)
245/35R21
N255) T96)
A02) bis A10)
A11) BF3) E21) E54) E89)
255/30R21
A01) A93) K04) T93)
255/35R21
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 195Audi A6
(Kombi, Frontantrieb,
Baureihe C9)
245/30R21
A93) T91)
A02) bis A10)
BF3) E21) E89a) F08)
245/35R21
255/30R21
A01) A93) K04) T93)
255/35R21
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 253Audi A6 Allroad, Baureihe
C8
245/35R21
T96)
A02) bis A10)
BF2) E88)
245/40R21
ECE)
255/35R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2	e1*2007/46*1801*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
253 bis 257Audi S6
(Limousine, Kombi)
255/35R21	A02) bis A10)
B59) BF2)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4G	e1*2007/46*0436*..
4G1	e13*2007/46*1147*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 245Audi A7, A7 Sportback245/30R21
N255) T91)
A02) bis A10)
BF2) EB1)
255/30R21
T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4H	e1*2007/46*0284*..
4H	e1*2007/46*0398*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 368Audi A8, A8L 245/35R21
N255) T96)
A02) bis A10)
BF4) E44) EB2)
255/35R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
4H	e1*2007/46*0284*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
382 Audi S8	245/35R21 M+S	A02) bis A10)
BF4)
255/35R21 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F8	e1*2007/46*1751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 338Audi A8, A8 L 255/35R21	A02) bis A10)
A11) A93a) BF5) E44) EF0)
T98)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(ohne
Serienverbreiterung)
245/40R21	A02) bis A10)
A94) BF5) E29a) N255)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8R	e1*2001/116*0473*..
8R	e1*2001/116*0497*..
8R1	e13*2007/46*1083*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 200Audi Q5
(mit Serienverbreiterung)
245/40R21	A02) bis A10)
A94) BF5) E29) N255)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
245/40R21	A02) bis A10)
A11) A94) BF5) E44) E87)
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
FY	e1*2007/46*1685*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
245/40R21	A02) bis A10)
A11) A94) BF5) E44) E87)
255/40R21
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
251 bis 260Audi SQ5, SQ5
Sportback
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
255/40R21	A02) bis A10)
A94) BF5) E87)
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Nr. :	RA-001129-L0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FY	e1*2007/46*1550*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 220Audi Q5, Q5 Sportback
(ab e1*2007/46*1550*47)
235/45R21	A02) bis A10)
BF1) E87a)
245/40R21
255/40R21
HL 235/45R21
HL 245/40R21
HL 255/40R21
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
•Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-559F
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-8521
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-559F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 160 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
E88)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1801*56.
E89)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1801*50.
E89a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1801*51.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm
EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe
Ø345,5x34 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Teiletyp :	B41-8521
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K73)An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53449*11 §22  53449*11 

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Die Anlage 5 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 01.07.2026
§22  53449*11 §22  53449*11