B35 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B35 
Typ B35-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B35-9020 D3 /  
BA25 Ø66,6-Ø57,1 
5/112/57,1 30 1000 2320 
  
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49719 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B35-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 	28 
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 	28 
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 	33 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi A6 -/Avant 	4F, 4F1 	e1*2001/116*0254*.., 	e1*2001/116*0276*..; 
e13*2007/46*1080*.. 
89-213 255/30R20 K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56 R70 
T92  
A01 A12 A19 
 
A99 Car Lim 
NBF X27 S02 89-257 265/30R20 G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56 
T94  
Audi A6 Allroad 	4F, 4F1 
e1*2001/116*0254*..; 
e13*2007/46*1080*.. 
120-257 245/35R20 K1c K2b K43 T95  	A01 A12 A19 
 
A99 K41 K42  
K44 K46 X28 	S02 
120-257 255/35R20 K1c K2b K43 T93 T97  
120-257 265/30R20 K1c K2c K43 T94  
Audi A8 	4E 	e1*2001/116*0198*.., 	e1*2001/116*0246*..     
154-257 245/35R20 K1c K2b R37 T91 T95  	A01 A12 A19 
 
A99 Lim NBF  
V20 S02 
154-257 245/40R20 G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99  
154-257 245/40R20 K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72  
154-331 255/35R20 K1c K2b T93 T97  
154-331 265/35R20 K1c K2b K41 T95 T99  
154-331 275/35R20 K1c K2b K41 K44 K46  
Audi Q3 	8U, 8U1 
e1*2007/46*0591*..; 
e13*2007/46*1163*.. 
  
  
  
  
88-162 225/35R20 T90  	A12 A19 A57 
 
A99 S04 88-162 235/35R20 A01 K1a K2b T92  
88-162 245/30R20 A01 K1a K2b K6v T90  
88-162 245/35R20 A01 K1a K2b K6v  
88-162 255/30R20 A01 K1c K2b K6w T92  
88-162 255/35R20 A01 K1c K2b K6w  
88-162 265/30R20 A01 K1c K2c K6w  
88-162 265/35R20 A01 K1c K2c K6w  
Audi Q3 	8U, 8U1 	e1*2007/46*0591*..; 	e13*2007/46*1163*.. 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
  
  
88-162 225/35R20 T90  	A12 A19 A57 
 
A99 KMV S04 88-162 235/35R20 T92  
88-162 245/30R20 A01 K6v T90  
88-162 245/35R20 A01 K6v  
88-162 255/30R20 A01 K6w T92  
88-162 255/35R20 A01 K6w  
88-162 265/30R20 A01 K1a K1b K2b K6w  
88-162 265/35R20 A01 K1a K1b K2b K6w  
Audi RS Q3 	8U 	e1*2007/46*0590*01-..   
228-270 235/35R20 T92  A12 A19 A56 
 
A99 KMV S04 228-270 245/35R20 A01 K6v  
228-270 255/35R20 A01 K6w  
228-270 265/30R20 A01 K1a K1b K2b K6w  
228-270 265/35R20 A01 K1a K1b K2b K6w  
Audi RS6 
4F 
e1*2001/116*0276*.. 
426 265/35R20   	A12 A19 A99  
BnK Car J39 	Lim P42 R21 	S02 426 275/35R20 A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46 
Skoda Kodiaq 	NS 	e8*2007/46*0249*       
85-140 235/40R20 K1a K2b T96  	A01 A12 A19 
 
A57 A99 S03 85-140 235/45R20 K1a K2b  
85-140 245/40R20 K1a K2b T95 T99  
85-140 255/40R20 K1c K2b  
85-140 265/35R20 K1c K2b T95 T99  
85-140 265/40R20 K1c K2b K5v   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Skoda Octavia Scout (III) 	5E 	e11*2007/46*0243*.. 
110-135 245/30R20 K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h 
K6x K8i K9v T89  
A01 A12 A19 
 
A56 A99 Car 	F24 S02 
110-135 255/30R20 K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5x K6h 
K6x K7a K8i K9v T92  
Skoda Superb (III) 	3T 	e11*2001/116*0326*32-..; 	e11*2007/46*0014*22-.. 
88-206 225/35R20 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i 
K8m T90  
A01 A12 A19 
 
A57 A99 Car  	Lim S03 
88-206 235/35R20 K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i 
K8m T88 T92  
88-206 245/30R20 K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i 
K7d K8s T90  
VW Passat (VII) Alltrack 	3C, 3c 	e1*2001/116*0307*24-36; 
e1*2007/46* 
0502*00-10;  
0547*00-03 
- mit Radhaus- Verbreite-
rungen 
103-155 225/35R20 K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y 
K8m T90  
A01 A12 A19 
 
A56 A99 Car 	KMV S02 
103-155 245/30R20 K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s 
T90  
VW Phaeton 	3D, 3d 	e1*98/14*0189*..; 	e1*2001/116*0189*..; 
DE*2007/46*0452*..; 
e1*2007/46*0452*.. 
165-331 245/40R20 K1c K2b R91 T95 T99  	A01 A12 A19 
 
A99 Lim V20  	S02 165-331 245/40R20 G01 K1c K2b T95 T99  
165-331 275/35R20 K1c K2b K41 K46 T02 T98  
177 245/35R20 K1c K2b T95  
177,246 255/35R20 K1c K2b K41 T97  
VW Phaeton V10 
3D 
e1*98/14*0189*.., 
e1*2001/116*0189*.. 
- V10-Diesel 
230 275/35R20 K1c K2b K41 K46 T02  A01 A12 A19 
A99 Lim S02 
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116*0450*00-23;  	e1*2007/46*0487*00-14 
- incl. Facelift 2011 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
81-155 245/35R20 A01 K42  	A12 A19 A99 
 
KMV S03 81-155 245/35R20 Z19  
81-155 255/35R20 A01 K42  
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116*0450*11-23; 	e1*2007/46*0487*02-14 	- ab Facelift 2011 
81-155 245/35R20 K1c K2b K42  	A01 A12 A19 
 
A99 S03 81-155 255/35R20 K1c K2c K42  
VW Tiguan (I) 	5N 	e1*2001/116*0450*00-10;  	e1*2007/46*0487*00-01 
81-155 245/35R20 K1c K2c K42  A01 A12 A19 
 
A99 S03 81-155 255/35R20 K1c K2c K42  
VW Tiguan (II) 	5N 	e1*2001/116*0450*24-.. 
- ab Modell 2016 
  
85-176 235/40R20 K1c K2b  A01 A12 A19 
 
A57 A99 KOV  
S03 
85-176 235/45R20 K1c K2b  
85-176 245/40R20 K1c K2b K6w  
85-176 255/40R20 K1c K2c K6w  
85-176 265/35R20 K1c K2c K6w K8h  
85-176 265/40R20 K1c K2c K5v K6w K8h   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich
 Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
VW Tiguan (II) 	5N 	e1*2001/116*0450*24-.. 	- ab Modell 2016 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
85-176 235/40R20   	A12 A19 A57 
 
A99 KMV S03 85-176 235/45R20   
85-176 245/40R20 A01 K6w  
85-176 255/40R20 A01 K6w  
85-176 265/35R20 A01 K1a K1b K2b K6w K8h  
85-176 265/40R20 A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so 
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G76 Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
J39 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 390 
mm an Achse 1. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender 
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K3d An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm aufzuweiten. 
 
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm aufzuweiten. 
 
K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 15 mm aufzuweiten. 
 
K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer 
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen. 
 
P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm 
an Achse 1. 
 
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit 
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R91 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   8 245/45R20 275/40R20 
Nr.   9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 12 255/45R20 285/40R20 
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 16 265/45R20 295/40R20 
Nr. 17 265/50R20 295/45R20 
Nr. 18 275/35R20 305/30R20 
Nr. 19 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 20 275/50R20 305/45R20 
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
X28 Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen 
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
X72 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18 
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 4. April 2017 
  
 
Bohlander
   00268882.DOC 
NR/Boh