RC36 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101765 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55025926 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC36-656-4L Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC36 Typ RC36-656-4L Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) PS RC36-656-4L PS / ohne Ring 4/108/65,1 38 600 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 101765 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC36-656-4L (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M12x1,25 für Leichtmetall-Räder wahlweise Zubehörschraube M12x1,25 (VPE03, Schaftlänge 35 mm) Flachbund 115 36,5 S02 Serienschraube M12x1,25 für Leichtmetall-Räder wahlweise Zubehörschraube M12x1,25 (VPE03, Schaftlänge 35 mm) Flachbund 125 36,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Fiat Opel Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101765 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55025926 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC36-656-4L Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Citroen e-C3, e-C3 Van (IV) C e2*2018/858*00035*02-..; e2*2018/858*00096*.. - Elektro 53 205/55R16 A90 A21 A58 A99 Flh V16 S02 53 215/55R16 A12 53 225/50R16 A12 Fiat Grande Panda C e2*2018/858*00035*08-.. - incl. Hybrid 74 205/55R16 A90 A21 A58 A99 Flh NoE NoP V16 S01 74 205/60R16 A90 74 215/55R16 A12 74 225/50R16 A12 74 225/55R16 A12 Fiat Grande Panda Elektro C e2*2018/858*00035*05-.. 53 205/55R16 A90 A21 A58 A99 Flh V16 S01 53 205/60R16 A01 A90 G70 53 205/60R16 A90 R09 53 215/55R16 A12 53 225/50R16 A12 53 225/55R16 A01 A12 G70 53 225/55R16 A12 R59 Opel Corsa-F U e2*2007/46* 0639*05-.. - incl. Facelift 2023 55-100 195/55R16 A90 A21 A58 A99 Flh KOV NoE S01 55-96 185/55R16 A90 R37 Peugeot 208 (II) U e2*2007/46* 0639*03-.. - ohne GT-Line - incl. Facelift 2023 55-100 195/55R16 A90 A21 A58 A99 Flh KOV NoE S01 55-96 185/55R16 A90 R37 Peugeot 208 (II) GT-Line U e2*2007/46* 0639*03-.. - incl. Facelift 2023 74-100 195/55R16 A90 M+S A21 A58 A99 Flh KMV NoE S01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101765 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55025926 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC36-656-4L Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101765 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55025926 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC36-656-4L Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 ww. 205/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.101765 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55025926 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC36-656-4L Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R59 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16 ww. 205/55R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen wahlweise die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen wahlweise die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 185/60R16 205/55R16 Nr. 3 195/40R16 215/35R16 Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 5 195/50R16 215/45R16 Nr. 6 205/45R16 225/40R16 Nr. 7 205/50R16 225/45R16 Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 9 205/60R16 225/55R16 Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2026 in Lambsheim statt.
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