RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Prüfbericht Nr.55058913 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC27 T
yp RC27-707 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	( mm) 
X5 RC27-707 X5 / BA06 N2 	Ø63,4xØ54,1
 
5/100/54,1 43 715 2100 
 
Kennzeichnungen 
K
BA-Nummer 49465 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC27-707 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 110 - 
S02 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 105 - 
 
Prüfungen 
 
E
ntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Lexus 
 
 Mazda 
 
 Subaru 
 
 Toyota 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
H
andelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Lexus CT 200h 	A10(a) 	e11*2007/46*0150*..; 	e6*2007/46*0334*.. 
73 205/45R17 A91 R37 T88  	A14 A19 A58 
Flh S01 
73 205/50R17 A12 R37  
73 215/45R17 A91  
73 225/45R17 A12   

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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr.55058913 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Mazda 2 Hybrid 	ZV 
e6*2018/858*00149*.. 
68 195/45R17 R37  	A12 A14 A19 
A58 Flh NoE 
NoP S02 68 205/45R17  
68 215/40R17 A01 K6r  
68 215/45R17 A01 K6r  
Subaru Trezia 	D1(a) 	e11*2007/46*0021*.. 
66, 73 195/45R17  	A12 A14 A19 	A58 S01 
66, 73 205/45R17  
Toyota Avensis 	T25 
e11*2001/116*0196*. 
81-120 205/50R17 A12 R37 A14 A19 Car 
Flh Sth V17 
S01 
81-120 215/45R17 A13  
81-120 215/50R17 A01 A12 G03  
81-120 215/50R17 A12 R09  
81-120 225/45R17 A12  
Toyota Prius (III) 
XW3(a), XW3P 
e11*2001/116*0264*. 
e11*2007/46*0015*.. 
73 205/45R17 A91 T88  	A14 A19 S01 
73 205/50R17 A01 A12 K6f  
73 215/45R17 A12  
Toyota Prius (IV) 	XW5(EU,M), -/TMG 	e11*2007/46*2971*..; 	e13*2007/46*1931*..; 
e6*2007/46*0339*.. 
72 205/45R17 A31 T88  	A14 A19 A58 
Flh S01 
72 205/50R17 A12  
72 215/45R17 A91  
72 225/45R17 A12  
Toyota Verso-S 
XP12(a) 
e11*2007/46*0020*.. 
66, 73 195/45R17  	A12 A14 A19 
A58 S01 66, 73 205/45R17  
Toyota Yaris (IV) 	XPA1F(EU,M/N), -/TGRE 
e6*2007/46*0437*..; 
e13*2007/46*2342*..; 
e13*2018/858*00004*..; 
e20*2018/858*00007*.. 
53,68,92 195/45R17 A12 A14 A19 
A58 Flh KOV 
LY5 NoE NoP 
S02 
53,68,92 205/45R17  
53,68,92 215/40R17 A01 K6r  
53,68,92 215/45R17 A01 K6r  
Toyota Yaris (IV) 	XPA1F(EU,M/N), -/TGRE 	e6*2007/46*0437*..; 
e13*2007/46*2342*..; 
e13*2018/858*00004*..; 
e20*2018/858*00007*.. 
53,68,92 195/45R17 A12 A14 A19 
A58 Flh KOV 
LY4 NoE NoP 
S02 
53,68,92 205/45R17  
53,68,92 215/40R17 A01 K6r  
53,68,92 215/45R17 A01 K6r  
 
Allgemeine Hinweise 
 
I
m Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
   

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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr.55058913 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen. 
 
F
ahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
F
erner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
z
ulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A
01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A
12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A
13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.49465 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Prüfbericht Nr.55058913 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A
19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O 
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise 
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen 
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A
31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A
58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A
91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
C
ar Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …). 
 
F
lh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G
03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, 
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers 
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die 
in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K
6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte 
vollständig umzulegen. 
 
K
6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte 
vollständig umzulegen. 
 
K
OV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L
Y4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger 
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17. 
(kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). 
 
L
Y5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger 
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17. 
(großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). 
 
N
oE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
   

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV). 
 R
09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 R
37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S
01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
S
02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden. 
 
S
th Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Stufenheck. 
 
T
88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. 
 
V
17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
N
r.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 195/45R17 215/40R17 
Nr.   3 205/40R17 225/35R17 
Nr.   4 205/45R17 235/40R17 
Nr.   5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   6 205/55R17 225/50R17 
Nr.   7 215/40R17 245/35R17 
Nr.   8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 
Nr.   9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr. 10 215/55R17 235/50R17 
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 15 235/50R17 255/45R17 
Nr. 16 235/55R17 255/50R17 
Nr. 17 235/60R17 255/55R17 
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 19 255/45R17 285/40R17 
 
E
s sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
   

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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr.55058913 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfort und Prüfdatum 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2026 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 21. Januar 2026 
 
Kocher    
  	00461275.DOCX