RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	1 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-759
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	TO
Radausführungskennz.:	TO; Lk114,3
Radgröße:	7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	750 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 110 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 103 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF4 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 120 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE	e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M)	e6*2018/858*00013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 92 Toyota Yaris Cross 225/40R19	A02) bis A10)
BF1)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	2 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)	e6*2007/46*0250*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
131 Lexus ES	225/40R19	A02) bis A10)
A11) A93a) BF1) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)	e6*2007/46*0035*..
HS19(A)	e6*2001/116*0106*..
L10(A)	e6*2007/46*0034*..
S19(A)	e6*2001/116*0103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
133 bis 215Lexus GS200T,
GS250, GS300, GS300H,
GS450H
225/40R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) E65) E66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)	e6*2001/116*0106*..
S19(A)	e6*2001/116*0103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
183 bis 218Lexus GS300, GS450H 225/40R19	A01) bis A10)
A11) BF3) E64) G01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1	e6*2007/46*0111*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
114 bis 175Lexus NX200t, NX300,
NX300h
235/45R19
G4C)
A02) bis A10)
BF2)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)	e11*2007/46*2883*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
133 bis 180Lexus RC200T,
RC300, RC300H
225/40R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) EF0)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	3 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)	e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)	e6*2001/116*0118*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
183 bis 204Lexus RX350, RX450H 235/50R19
A93)
A02) bis A10)
BF1) ER1)
235/55R19
A93)
245/50R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)	e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG	e13*2007/46*2005*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
112 bis 127Lexus UX	225/40R19
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
225/45R19
A93)
235/45R19
A93a) G99)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)	e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1	e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 130 Toyota Auris
(1. Generation)
215/35R19
G7F) T85)
A02) bis A10)
BF1) E58)
225/35R19
G05)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	4 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG	e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 bis 97 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF2) E59) E61)
225/35R19
A01) K88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG	e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 73 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/35R19	A02) bis A10)
BF1) E59) E60)
225/35R19
A01) K28) K88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130Toyota Avensis
(Fahrzeuge vor Facelift
2006, ohne
Serienbereifung
215/50R17)
225/35R19	A01) bis A10)
BF1) K65) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130Toyota Avensis
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung
215/50R17)
225/35R19	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T27	e11*2001/116*0331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 130 Toyota Avensis
(Limousine, Kombi)
225/40R19	A02) bis A10)
BF1) GCS)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	5 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
EAM1X(M)	e6*2018/858*00388*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
64 Toyota bZ4x Touring 235/50R19
A93)
A02) bis A10)
BF2)
235/55R19
A93)
245/50R19
255/50R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)	e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG	e13*2007/46*1765*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota C-HR 225/40R19
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF4)
225/45R19
A01) K91)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AX2T(M)	e6*2018/858*00294*..
AX2T(M)-TGRE	e13*2018/858*00573*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 113 Toyota C-HR
(Frontantrieb)
215/50R19
GM9)
A02) bis A10)
A11) BF4)
225/45R19
A93)
225/50R19
GM9)
235/45R19
245/45R19
GM9)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	6 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)	e11*2001/116*0304*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 97 Toyota Corolla
(Stufenheck)
225/35R19	A01) bis A10)
BF1) E67) G05) K12) K88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)	e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG	e13*2007/46*2012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota Corolla
(Schrägheck, Kombi)
225/35R19	A02) bis A10)
A11) A93a) BF1) EF0) G2P)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)	e6*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 112 Toyota Corolla Cross225/45R19
A93) ECE)
A02) bis A10)
A11) BF4)
235/45R19
A93a) G99)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AD1 (EU, M)	e11*KS07/46*2839*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 Toyota Mirai 225/40R19	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)	e11*2001/116*0264*..
XW3(A)	e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG	e13*2007/46*1956*..
XW4(A)	e11*2007/46*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 Toyota Prius Plus 225/35R19	A02) bis A10)
A11) BF1)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	7 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130Toyota RAV4
(ohne
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/45R19
A93)
A02) bis A10)
BF1) E62)
235/50R19
245/45R19
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130Toyota RAV4
(mit
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
235/45R19
A93)
A02) bis A10)
BF1) E62)
235/50R19
245/45R19
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)	e6*2007/46*0166*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 114 Toyota RAV4
(nur Ausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
225/55R19
G5Z) N235)
A02) bis A10)
BF4) E63)
225/55R19 M+S
G5Z)
235/50R19
G2H)
245/45R19
§22  54401*07 §22  54401*07 

PDF-Seite 8

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	8 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)	e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG	e13*2007/46*1991*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
129 bis 131Toyota RAV4 225/55R19
ECE) N235)
A02) bis A10)
A11) BF1)
225/55R19 M+S
ECE)
235/55R19
ECE) GCE)
245/45R19
A93) GL2)
245/50R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)	e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE	e13*2007/46*2356*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 Toyota RAV4 225/55R19
A93) N235)
A02) bis A10)
A11) BF1)
225/55R19 M+S
A93)
235/55R19
A93a) ECE) GCE)
245/50R19
255/50R19
GCE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2	e11*2001/116*0350*..
AR2N	e11*2007/46*0117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 130 Toyota Verso 225/40R19	A02) bis A10)
BF1)
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  54401*07 §22  54401*07 

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Anlage-Nr. : 5a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 103 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '15'.
E59)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '18'.
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
§22  54401*07 §22  54401*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	11 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
E64)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65)Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66)Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E67)Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17, 235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
§22  54401*07 §22  54401*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	12 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
G5Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/45R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G99)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GL2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
225/60R18, 225/65R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GM9)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
225/55R18, 245/40R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K12)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K65)An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K66)An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
§22  54401*07 §22  54401*07 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-H0-216
Anlage-Nr. : 5a
Seite :	13 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K91)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
•die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 5a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026
§22  54401*07 §22  54401*07