RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-759 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: TO Radausführungskennz.: TO; Lk114,3 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 103 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF4 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XPB1F(EUM)-TGRE e13*2018/858*00156*.. XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 92 Toyota Yaris Cross 225/40R19 A02) bis A10) BF1) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 131 Lexus ES 225/40R19 A02) bis A10) A11) A93a) BF1) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HL10(A) e6*2007/46*0035*.. HS19(A) e6*2001/116*0106*.. L10(A) e6*2007/46*0034*.. S19(A) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 133 bis 215Lexus GS200T, GS250, GS300, GS300H, GS450H 225/40R19 A02) bis A10) A11) A94) BF2) E65) E66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HS19(A) e6*2001/116*0106*.. S19(A) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 183 bis 218Lexus GS300, GS450H 225/40R19 A01) bis A10) A11) BF3) E64) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AZ1 e6*2007/46*0111*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 114 bis 175Lexus NX200t, NX300, NX300h 235/45R19 G4C) A02) bis A10) BF2) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 133 bis 180Lexus RC200T, RC300, RC300H 225/40R19 A02) bis A10) A11) A94) BF2) EF0) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AL1(A) e6*2001/116*0117*.. HAL1(A) e6*2001/116*0118*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 183 bis 204Lexus RX350, RX450H 235/50R19 A93) A02) bis A10) BF1) ER1) 235/55R19 A93) 245/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*.. ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 112 bis 127Lexus UX 225/40R19 A93) A02) bis A10) A11) BF1) 225/45R19 A93) 235/45R19 A93a) G99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(A) e11*2001/116*0299*.. E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 130 Toyota Auris (1. Generation) 215/35R19 G7F) T85) A02) bis A10) BF1) E58) 225/35R19 G05) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UT(A)-TMG e13*2007/46*1718*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 73 bis 97 Toyota Auris (2. Generation, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF2) E59) E61) 225/35R19 A01) K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UT(A)-TMG e13*2007/46*1718*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 73 Toyota Auris (2. Generation, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 215/35R19 A02) bis A10) BF1) E59) E60) 225/35R19 A01) K28) K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 130Toyota Avensis (Fahrzeuge vor Facelift 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) 225/35R19 A01) bis A10) BF1) K65) K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 130Toyota Avensis (Fahrzeuge ab Facelift 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) 225/35R19 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 82 bis 130 Toyota Avensis (Limousine, Kombi) 225/40R19 A02) bis A10) BF1) GCS) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EAM1X(M) e6*2018/858*00388*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 64 Toyota bZ4x Touring 235/50R19 A93) A02) bis A10) BF2) 235/55R19 A93) 245/50R19 255/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*.. AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*.. AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*.. AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 72 bis 112 Toyota C-HR 225/40R19 A93a) A02) bis A10) A11) BF4) 225/45R19 A01) K91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. AX2T(M)-TGRE e13*2018/858*00573*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 72 bis 113 Toyota C-HR (Frontantrieb) 215/50R19 GM9) A02) bis A10) A11) BF4) 225/45R19 A93) 225/50R19 GM9) 235/45R19 245/45R19 GM9) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(A) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 97 Toyota Corolla (Stufenheck) 225/35R19 A01) bis A10) BF1) E67) G05) K12) K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1HE(EU,M) e6*2007/46*0318*.. ZE1HE(EU,M)-TMG e13*2007/46*2012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 72 bis 112 Toyota Corolla (Schrägheck, Kombi) 225/35R19 A02) bis A10) A11) A93a) BF1) EF0) G2P) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 72 bis 112 Toyota Corolla Cross225/45R19 A93) ECE) A02) bis A10) A11) BF4) 235/45R19 A93a) G99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AD1 (EU, M) e11*KS07/46*2839*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 Toyota Mirai 225/40R19 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(A) e11*2001/116*0264*.. XW3(A) e6*2007/46*0347*.. XW3(A)-TMG e13*2007/46*1956*.. XW4(A) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 73 Toyota Prius Plus 225/35R19 A02) bis A10) A11) BF1) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 7 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 130Toyota RAV4 (ohne Serienverbreiterung, nur bis EG- Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/45R19 A93) A02) bis A10) BF1) E62) 235/50R19 245/45R19 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 130Toyota RAV4 (mit Serienverbreiterung, nur bis EG- Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/45R19 A93) A02) bis A10) BF1) E62) 235/50R19 245/45R19 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 91 bis 114 Toyota RAV4 (nur Ausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00) 225/55R19 G5Z) N235) A02) bis A10) BF4) E63) 225/55R19 M+S G5Z) 235/50R19 G2H) 245/45R19 §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 8 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA5(EU,M) e6*2007/46*0289*.. XA5(EU,M)-TMG e13*2007/46*1991*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 129 bis 131Toyota RAV4 225/55R19 ECE) N235) A02) bis A10) A11) BF1) 225/55R19 M+S ECE) 235/55R19 ECE) GCE) 245/45R19 A93) GL2) 245/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA5P(EU,M) e6*2007/46*0429*.. XA5P(EU,M)-TGRE e13*2007/46*2356*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 136 Toyota RAV4 225/55R19 A93) N235) A02) bis A10) A11) BF1) 225/55R19 M+S A93) 235/55R19 A93a) ECE) GCE) 245/50R19 255/50R19 GCE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 82 bis 130 Toyota Verso 225/40R19 A02) bis A10) BF1) §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 9 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 10 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 103 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 11 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 E64)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65)Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66)Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E67)Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 12 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 G5Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G99)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GL2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GM9)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19, 225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K12)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K65)An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66)An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. §22 54401*07 §22 54401*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001246-H0-216 Anlage-Nr. : 5a Seite : 13 / 13 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-759 K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, •der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K91)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, •die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte). N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 5a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.07.2026 §22 54401*07 §22 54401*07