RC24 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC24 
Typ RC24-605 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/ 
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
PE RC24-605-3 PE/ohne Ring 4/108/65,1 23 550 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49043 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC24-605 (s.o.) 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28 
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28 
S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 28 
S05 Schraube M12x1,25 Kegel 60°   90 28 
S06 Schraube M12x1,25 Kegel 60°   90 28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen 
 Peugeot 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen C2 
J*...* 
e2*2001/116* 
0284-0286, 
0316,0339,0344*.. 
50-80 185/55R15   	A12 A14 A21  
B03 C25 S03 50-80 195/50R15   
Citroen C2 
J*...* 
e2*2001/116* 
0283-0286,0316*.. 
44,50,54 185/55R15   	A12 A14 A21  
C24 S03 44,50,54 195/50R15 A01 K25  
Citroen C3 (I) 
F*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0257-0259,0261, 
0289,0317,0318, 
0329*.. 
49-80 185/60R15 A63  A14 A21 C35  
S03 49-80 195/50R15 A12  
49-80 195/55R15 A12  
Citroen C3 (II) 
S*****, S 
e2*2007/46*0003*..; 
e2*2007/46*0060*.. 
(FIN: VF7SC, /SR, 
/SN...) 
44-88 185/65R15 A90  A14 A21 Y85  
S03 44-88 195/60R15 A12  
Citroen C3 (III) 
S 
e2*2007/46* 
0003*44-.., 
e2*2007/46*0060*17-.. 
(FIN: VF7SX, /SY...) 
50-85 195/65R15 A90  A14 A21 KMV  
Y85 S06 50-85 205/60R15 A90  
Citroen C3 Picasso 
SH****, SH 
e2*2001/116*0371*..; 
e2*2007/46*0110*.. 
66-70 195/60R15 A33  A14 A21 S03 
66-70 205/55R15 A12  
80-88 195/60R15 A33 M+S  
80-88 205/55R15 A12 M+S  
Citroen C3 Pluriel 
H***** 
e2*2001/116*0266*.. 
50,54,80 185/65R15   	A12 A14 A21  
B03 Cbo S03 50,54,80 195/60R15 A01 K42  
50,54,80 205/55R15 A01 K1a K25 K2b K42  
Citroen C4 (I) 
L***** 
e2*2001/116*0302*.. 
  
65-103 195/65R15 A13 M+S 110  A14 A21 B03  
B83 Cpe Lim  
S03 
65-88 195/65R15 A13 110  
65-88 205/60R15 A13 110  
65-88 215/60R15 A01 A12 K2b K42 110  
Citroen DS3 
S*****, S 
e2*2007/46*0003*.. 
(FIN: VF7SA...; 
VF7SB) 
50-88 185/65R15 A90  A14 A21 Cbo  
Y84 S03 50-88 195/60R15 A12  
Peugeot 1007 
K***** 
e2*2001/116*0300*.. 
  
50,54,65 175/60R15 A90 Z14  A14 A21 S03 
50-80 185/55R15 A90 R37  
50-80 185/60R15 A90  
50-80 195/55R15 A12   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Peugeot 206 RC 
2*RFK* 
e2*2001/116*0269*.. 
130 195/55R15 K1a K1b  A01 A12 A14 
A21 B03 Flh 
S03 
Peugeot 206 SW 
2*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0174, 0212, 0237-0239, 
0250, 0291, 0310, 
0311, 0343*.. 
44-80 185/55R15 K1b R37  A01 A12 A14  
A21 Car S03 44-80 195/50R15 K1c R37  
44-80 195/55R15 G09 K1c  
55-100 195/55R15 K1c X22  
Peugeot 206+ 
2***** 
e2*2001/116*0374*..; 
e2*2007/46*0109*.. 
  
  
44 185/60R15 A01 A90 G03  A14 A21 Flh  
S05 44 195/55R15 A01 A12 G64 K6i  
44-55 185/55R15 A90  
44-55 195/50R15 A01 A12 K6i  
50,54,55 185/60R15 A90 R09  
50,54,55 195/55R15 A01 A12 K6i X24  
Peugeot 207 CC 
W***** 
e2*2001/116*0340*.. 
- Cabrio-Coupé 
82 185/65R15 A13  A14 A21 B03  
B83 Cbo S04 82 195/60R15 A39  
Peugeot 207, 207SW 
W*****, W 
e2*2001/116*0340*.., 
e2*2007/46*0072*.. 
  
50-110 185/65R15 A13 M+S  A14 A21 B03  
B83 Car Flh  
S04 
50-110 195/60R15 A39 M+S  
50-88 185/65R15 A13  
50-88 195/60R15 A39  
50-88 205/55R15 A12  
Peugeot 208 
C 
e2*2007/46*0070*..; 
e2*2007/46*0071*.. 
50-88 185/65R15 A33  A14 A21 A58  
Flh KOV O01  
S04 
50-88 195/60R15 A90  
50-88 205/55R15 A01 A12 K6r  
Peugeot 208 XY 
C 
e2*2007/46*0070*.. 
68-88 185/65R15 A33  A14 A21 A58  
Flh KMV O01  
S04 
68-88 195/60R15 A90  
68-88 205/55R15 A12  
Peugeot 306 
7A/7 
G264 
110-120 185/55R15 M+S R37  A12 A14 A21  
B03 S05 44-89 185/55R15 R37  
Peugeot 306 Cabrio 
7D 
G720 
65-89 185/55R15 R37  A12 A14 A21 
B03 S05 
Peugeot 307 
3*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0235,0242-245,0251, 
0252,0287-0288, 
0290,0299,0301, 
0313,0333*.. 
50-103 195/65R15 A13 M+S  A14 A21 B83  
Flh S03 50-80 195/65R15 A13  
50-80 205/60R15 A12  
Peugeot 307 Break/SW 
3*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0235,0242-245,0251, 
0252,0287-288,0299, 
0301,0313,0333*.. 
50-103 195/65R15 A13 M+S 110  A14 A21 B83  
Car S03 50-80 195/65R15 A13 110  
50-80 205/60R15 A12 110  
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Peugeot 307 CC 
3*...* 
e2*98/14,2001/116* 
0235,0243-244,0290, 
0313*.. 
- Cabrio/Coupé 
80-103 195/65R15 A13 M+S 110  A14 A21 B83 
Cbo S02 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 
mm an Achse 1. 
 
C24 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)). 
 
C25 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise 
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi 
(50kW)). 
 
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit  
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW), 
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung"). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).  

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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers 
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird 
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G64 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass 
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen 
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein.  

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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
O01 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm  
an Achse 1. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
X22 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Fließheck. 
 
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung). 
 
110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2017 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 15. März 2017 
  
 
Bohlander
 00267396.DOC