RC17 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
   
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC17 
Typ RC17-8520 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W5 RC17-8520 W5/ ohne Ring 5/120/72,6 38 850 2200 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47260 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC17-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 28 
S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 
S06 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamtlänge (mm) 
S03 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kegel 60° 140 61 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
 Mini/BMW 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
100-240 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88  BMW 1er-Reihe 
182, 1C 
e1*2001/116*0352*.., 
e1*2007/46*0277*.. 
- Coupé, Cabrio 
- incl. Facelift 2011 
 
130-240 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
Cbo Cpe K1c 
K2b R21 S01 
85-125 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85  BMW 1er-Reihe 
187 
e1*2001/116*0287 
*00-09 
85-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
Flh K1c K2b 
R21 S01 
66-125 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85  BMW 1er-Reihe 
187, 1K2, 1K4 
e1*2001/116 
*0287*10-.., 
e1*2007/46*0273*.., 
e1*2007/46*0283*.. 
- ab Facelift 2007 
66-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
Flh K1c K2b 
R21 S01 
145-200 245/30R20 T90  BMW 5er-Reihe 4x4 
560X 
e1*2001/116*0322*.. 
145-200 255/30R20 A01 K1a K1b K42 K56 T92  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A18 A56 
Lim S04 
120-225 245/40R20 T95 T99  BMW X3 
X3 
e1*2007/46*0512*.. 
120-225 255/35R20 T93 T97  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A18 S05 
100-210 245/35R20 T95  BMW X3 
X83 
e1*2001/116*0249*.. 
100-210 255/35R20 T93 T97  
A02 A04 A05  
A08 A09 A12 
A14 A18 S02 
135-235 255/45R20 K1a K2b R37  
135-235 255/50R20 G01 K1a K2b K42 R37 161  
135-235 255/50R20 F40 G01 K1a K2b R37 161  
BMW X5 
X53 
e1*98/14*0153*.., 
e1*2001/116*0153*.. 135-235 265/45R20 K1a K2b 165  
A01 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A18 A70 A71 
A72 A73 S03 
66-135 225/35R20 K1a K1b K2a K2b K6v  Mini Countryman 
UKL/X, -C/X, -/N1 
e1*2007/46*0496*..; 
e1*2007/46*0563*..; 
e24*2007/46*0023*.. 
- One, Cooper, -/D/-S 
66-135 235/30R20 K1c K2c K6v  
A01 A02 A04  
A05 A08 A09 
A12 A14 A18 
A57 S06 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.  

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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen 
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht 
über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) 
 
A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: schwarz 
Ventillänge [mm]: 49 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 003 
Alligator Artikel-Nr.: 590 387 bzw. 590 388 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!  

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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8	520 
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A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: grün 
Ventillänge [mm]: 48 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002 
Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A72 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: orange 
Ventillänge [mm]: 51 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 004 
Alligator Artikel-Nr.: 590 357 bzw. 590 358 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) 
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: 
 
Ventilfarbe: keine 
Ventillänge [mm]: 43 
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 
 
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben 
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die 
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, 
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen 
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) 
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.  

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K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine 
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.  

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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des 
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende 
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom 
Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung) 
 
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161 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
165 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2011 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008. 
 
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert 
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der 
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 
 
 
Lambsheim, 15. April 2011 
  
 
Bohlander
 00164536.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47260
RC17 8520