RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55055815 (7. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC30 
Typ RC30-605 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe (mm) 
Radlast 
(kg)
 
Abrollumfang 
(mm)
 M1 RC30-605-1 M1 / ohne Ring 4/100/54,1 46 610 1950 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50446 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC30-605 (s.o) 
Radgröße 6,0Jx15H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel 	Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ D6 Kegel 60° 100 - 
S02 Mutter M12x1,5 Brock Typ D6 Kegel 60° 125 - 
S03 Mutter M12x1,5 Brock Typ D6 Kegel 60° 110 - 
S04 Schraube M12x1,5 Brock Typ: ZS1C Kegel 60° 90 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai
 
  
Kia 
  
Mazda 
  
Opel 
  
Suzuki 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55055815 (7. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai Accent 
MC 
e4*2001/116*0103*.., 
71-83 185/55R15 A31 R37 A14 A21 B03 
Flh S03 71-83 185/60R15 A31 R37  
71-83 195/50R15 A12 R37  
71-83 195/55R15 A12  
Hyundai Accent 
MC, MCT 
e4*2001/116*0103*.., 
e4*2001/116*0110* 
71-83 185/55R15 A31 R37 A14 A21 B03 
Sth S03 71-83 185/60R15 A31 R37  
71-83 195/50R15 A12 R37  
71-83 195/55R15 A12  
Hyundai Bayon 
BC3 
e5*2007/46*0121*.. 
- 15/16-Zoll Serie 
58-88 185/65R15 A33 A14 A21 A58 
Flh KMV V15 
Z15 Z16 S02 
58-88 195/60R15 A33  
58-88 205/55R15 A33  
58-88 205/60R15 A12  
58-88 225/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6w K8h 
Hyundai Getz 
TB, TBI 
e4*98/14*0066*.., 
e4*2001/116*0123*.. 
46-81 185/55R15  	A12 A14 A21 
Flh S03 	46-81 195/50R15 A01 K1a K2b  
Hyundai i10 (II) 
IA, IA-HME 
e11*2007/46*1008*..; 
e13*2007/46*1602*..; 
e5*2007/46*1086*.. 
- incl. Facelift 2017 
48-64 175/55R15 A90 A14 A21 A58 
Flh Y13 S03 48-64 175/60R15 A12  
48-64 185/55R15 A12  
48-64 195/50R15 A01 K1a K1b K2b  
Hyundai i10 (III) 
AC3 
e5*2007/46*0090*.. 
- incl. N-Line 
46-74 175/55R15 A91 A14 A21 A58 
Flh S03 46-74 185/55R15 A12  
46-74 195/50R15 A12  
Hyundai i20 (I) 
PB, PBT 
e11*2001/116*0333*. 
e11*2007/46*0129*.. 
- incl. Facelift 2012 
55-94 175/60R15 R37  	A12 A14 A21 
Flh V15 S03 55-94 175/65R15 R37  
55-94 185/55R15 A01 K1a R37  
55-94 185/60R15 A01 K1a  
55-94 195/55R15 A01 K1a K2b  
55-94 205/50R15 A01 K1c K2b  
55-94 205/55R15 A01 K1c K2b K5a  
Hyundai i20 (II) 
GB, GB-HME 
e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
- Fließheck 
- Coupé 
incl. Facelift 2018 
55-88 185/60R15 A33 A14 A21 Cpe 
Flh KOV S02 55-88 185/65R15 A33  
55-88 195/60R15 A90  
55-88 205/55R15 A12  
55-88 205/60R15 A12  
Hyundai i20 (II) Active 
GB, GB-HME 
e11*2007/46*1600*..; 
e13*2007/46*1603*.., 
e5*2007/46*1087*.. 
66-88 185/60R15 A33 A14 A21 Flh 
KMV S02 66-88 185/65R15 A33  
66-88 195/60R15 A90  
66-88 205/55R15 A12  
66-88 205/60R15 A12   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55055815 (7. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai i20 (III) 
BC3 
e5*2007/46*0121*.. 
58-88 185/65R15 A33  	A14 A21 A58 
Flh NoE NoP 
S02 
58-88 195/60R15 A91  
58-88 205/55R15 A01 A12 K1b  
Hyundai Inster 
AX1 
e4*2018/858*00225*.. 
- Elektro 
24, 28 185/65R15  	A12 A14 A21 
A58 Flh S02 
Kia Picanto (I) 
BA 
e4*2001/116*0085*.. 
44-48 175/50R15 T75 A12 A14 A21 
Flh S01 44-55 195/45R15 T78  
Kia Picanto (II) 
TA 
e4*2007/46*0256*.. 
48-63 175/50R15 K1a K1b K2b K6g K8h A01 A12 A14 
A21 A58 Flh 
S01 
48-63 195/45R15 K1c K2b K6h K8h  
51, 63 165/50R15 K1a K1b K2b K6g K8h T73  
Kia Picanto (III) 
JA 
e11*2007/46*3848*..; 
e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020+2024 
46-74 175/55R15 A12 A14 A21 
A58 Flh KOV 
S03 
46-74 175/60R15  
46-74 185/55R15  
46-74 195/50R15 A01 K1a K1b K2b K8h  
Kia Picanto (III) X-Line 
JA 
e11*2007/46*3848*..; 
e5*2007/46*1078*.. 
- incl. Facelift 2020 
49-74 175/55R15 A12 A14 A21 
A58 Flh KMV 
S03 
49-74 175/60R15  
49-74 185/55R15  
49-74 195/50R15 A01 K6w  
Kia Rio (II) 
DE 
e4*2001/116*0093*.. 
65-83 185/55R15 A33 A14 A21 Flh 
S03 65-83 185/60R15 A12  
65-83 195/50R15 A12  
65-83 195/55R15 A12  
Kia Rio (IV) 
YB 
e11*2007/46*3777*..; 
e5*2007/46*1077*.. 
- incl. Facelift 2020 
57-89 185/60R15 A31  	A14 A21 A58 
Flh S02 	57-89 185/65R15 A31  
57-89 195/60R15 A12  
Kia Stonic 
YB, YB-KMD 
e11*2007/46* 
3777*01-..; 
e5*2007/46*1077*..; 
e1*2007/46*2094*.. 
- 15/16-Zoll Serie 
- incl. Facelift 2020 + 2025 
58-100 185/65R15 A39 A14 A21 A58 
Z15 Z16 S02 58-100 195/60R15 A39  
58-100 205/55R15 A39  
58-100 205/60R15 A12  
Mazda 2 (II) 
DE, DE1 
e13*2001/116*0254*, 
e13*2001/116*0255*. 
50-76 175/60R15 A91 A14 A21 Flh 
V15 S03 50-76 185/55R15 A12  
50-76 195/50R15 A12  
50-76 205/50R15 A12   

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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55055815 (7. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Opel Agila-B 
H-B 
e4*2001/116*0135*.. 
48-69 165/65R15 A91 R37  	A14 A21 S04 
48-69 175/60R15 A12 R37  
48-69 185/55R15 A12 R37  
48-69 185/60R15 A12  
48-69 195/55R15 A12  
Suzuki Splash 
EX 
e4*2001/116*0130*..; 
e4*2007/46*0283*.. 
48-69 165/65R15 A91 R37 A14 A21 S04 
48-69 175/60R15 A12 R37  
48-69 185/55R15 A12 R37  
48-69 185/60R15 A12  
48-69 195/55R15 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
   

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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
  

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Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte 
vollständig umzulegen.
 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist 
soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
  

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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Stufenheck.
 
 
T73 Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 175/55R15 195/50R15
 
Nr.   2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 
Nr.   4 205/55R15 225/50R15 
Nr.   5 205/65R15 225/60R15 
Nr.   6 235/70R15 275/60R15 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 10. August 2026 in Lambsheim statt. 
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50446 nach §22 StVZO 
 
Anlage 28 zum Prüfbericht Nr.55055815 (7. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 10. August 2026 
 
Laux  	00473670.DOCX