RC28 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC28 
Typ RC28-757 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X2 RC28-757 X2 /  
BA03 N5 Ø63,4-Ø57,1 
4/100/57,1 35 620 1950 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49712 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC28-757 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Seat 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Seat Cordoba 
6K/C 
G613 
44-95 205/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 K56  0A1 A01 A0	2 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A18 S01 
Seat Cordoba/Ibiza 
6K 
e9*93/81*0001*.., 
e9*98/14*0001*.. 
37-115 205/40R17 G01 K1c K42 K45 K56 T80  0A1 A01 A	02 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A18 Car Flh 
L18 Sth S01 
Seat Ibiza 
6K 
G406 
33-110 205/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80  0A1 A	01 A02 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A18 S01 
Seat Mii 
AA, AAN 
e13*2007/46*1168*..; 
e13*2007/46*1183*.. 
44, 50, 55 195/40R17 K1c K2b  0A1 A01 A02  
A04 A05 A08  
A09 A12 A14  
A18 Flh V17 
S01 
44, 50, 55 205/40R17 K1c K2b K3a K3c K5d  
44, 50, 55 215/35R17 K2b K6g K8e R03  
44, 50, 55 225/35R17 K2c K6g K8e R03  
Skoda Citigo 
AA, AAN 
e13*2007/46*1169*..; 
e13*2007/46*1184*.. 
44, 50, 55 195/40R17 K1c K2b  0A1 A01 A02  
A04 A05 A08  
A09 A12 A14  
A18 Flh V17 
S01 
44, 50, 55 205/40R17 K1c K2b K3a K3c K5d  
44, 50, 55 215/35R17 K2b K6g K8e R03  
44, 50, 55 225/35R17 K2c K6g K8e R03  
VW Golf (III), Vento 
1E, 1E..., 1H, 1H... 
F804,894, G156,407, 
e1*93/81*0004*, 
e1*96/79*0068*, 
e1*96/79*0070*, 
e1*98/14*0070* 
40-85 205/40R17 G01 K1a K42 T80 T81 T84  0A1 A01 A0	2  
A04 A05 A08  
A09 A12 A14  
A18 V17 S01 
40-85 205/40R17 K1a K42 T80 T81 T84 X17  
40-85 215/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 T83 X17  
40-85 225/35R17 K1a K42 T82  
VW Polo, P. Classic 
6KV 
H249, 
e9*93/81*0008*.., 
e9*98/14*0008*.. 
40-81 205/40R17 G01 K1c K41 K42 K45 K56  0A1 A01 A0	2 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A18 Car Sth 
S01 
VW UP! 
AA, AAN 
e13*2007/46*1167*..; 
e13*2007/46*1182*.. 
44, 50, 55 195/40R17 K1c K2b  0A1 A01 A02  
A04 A05 A08  
A09 A12 A14  
A18 Flh NoE 
Npf V17 S01 
44, 50, 55 205/40R17 K1c K2b K3a K3c K5d  
44, 50, 55 215/35R17 K2b K6g K8e R03  
44, 50, 55 225/35R17 K2c K6g K8e R03  
 
 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend 
ersetzt werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder 
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend 
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig 
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen. 
 
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
  

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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
L18 Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem Len-
keinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und Stabilisator zu 
achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm an Achse 1 ist 
der Lenkeinschlag zu begrenzen. 
 
NoE Nicht für "reines" Ellektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. 
 
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. 
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. 
 
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 205/40R17 225/35R17 
Nr.   3 205/45R17 235/40R17 
Nr.   4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   5 205/55R17 225/50R17 
Nr.   6 215/40R17 245/35R17 
Nr.   7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr.   9 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 10 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 11 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 12 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 
Nr. 13 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 14 235/50R17 255/45R17 
Nr. 15 235/55R17 255/50R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49712 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55090413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC28-757 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
X17 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14 
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2014 in Lambsheim statt. 
 
 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 24. Juni 2014 
  
 
Bohlander
 00213089.DOC