RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-707
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BM1
Radausführungskennz.:	RC34-707;BM1; Lk112
Radgröße:	7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	47 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,55 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	720 kg
Reifenabrollumfang:	2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	2 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive
(ohne Flap)
195/50R17 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
ECE)
205/50R17
A01) K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K04)
215/45R17
A01) A93) K04) N225)
215/50R17
A01) K04) N225)
225/45R17
A01) A93a) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive
(mit Flap)
195/50R17 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
ECE)
205/50R17
A01) K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K04)
215/45R17
A01) A93) K04) N225)
215/50R17
A01) K04) N225)
225/45R17
A01) A93a) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F7	e1*2018/858*00397*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 150 BMW 1er	195/55R17 M+S	A02) bis A10)
A93) BF2) EF0)
195/60R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT	e1*2007/46*1675*..
F2GT	e1*2007/46*1677*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 170 BMW 2er Active
Tourer, Active Tourer
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
195/55R17 M+S
A93a) ECE) T92) W205)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
205/50R17
A01) A93) K04)
205/55R17
A01) K04)
215/50R17
A01) A93a) K03) K04)
215/55R17
A01) G01) K03) K04) K13)
225/45R17
A01) A93) G01) K04)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) G01) K01) K04) K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/50R17
A93)
225/45R17
K04)
A01) bis A10)
A11) BF3) EF0) V00)
205/55R17 225/50R17
K04)
A01) bis A10)
A11) BF3) EF0) V00)
215/55R17
K03) K13)
235/50R17
K04)
A01) bis A10)
A11) BF3) EF0) G01) V00)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	4 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC	e1*2007/46*2064*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 140 BMW 2er Gran Coupe,
2er xDrive Gran Coupe
195/50R17 M+S	A02) bis A10)
BF3) EB1) EF0)
195/55R17 M+S
ECE)
205/45R17
A93) N215) T88)
205/45R17 M+S
A93) T88)
205/50R17
A01) K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K04)
215/45R17
A93a) N225)
225/45R17
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT	e1*2018/858*00117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer215/55R17	A02) bis A10)
A11a) BF3) E73)
215/60R17
225/55R17
235/50R17
A01) K04)
235/55R17
A01) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	5 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
205/55R17 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1) E72) EB1) EF0)
205/60R17 M+S
A93)
215/55R17 M+S
A93a)
215/60R17 M+S
A93a)
225/50R17 M+S
A01) K04)
225/55R17 M+S
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 BMW X1 Hybrid 215/55R17 M+S
A93a)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
215/60R17 M+S
A93a)
225/55R17 M+S
A01) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 150BMW X1	215/60R17
A93)
A02) bis A10)
A11) BF3) EB1) EF0)
215/65R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
A93a)
245/55R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	215/60R17 M+S
A93) ER3)
A02) bis A10)
BF3) EB1) EF0)
215/65R17 M+S
A93) ER1)
225/60R17 M+S
A93) ER2)
235/55R17 M+S
A93a) ER3)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X	e1*2007/46*1824*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X2	205/60R17 M+S	A02) bis A10)
A11) A93a) BF3) EB1) EF0)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 115BMW X2	205/60R17 M+S	A02) bis A10)
A11) A93) BF2) EB1) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	205/60R17 M+S	A02) bis A10)
A93) BF2) EB1) EF0) ER4)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA	e1*2007/46*1679*..
FML2	e1*2007/46*1678*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 155 BMW Mini
(Limousine 2-türig,
Cabrio, außer Elektro)
195/45R17
N205)
A01) bis A10)
BF1) K04)
205/40R17
G01) T84)
205/45R17
215/40R17
K01)
215/45R17
K01) K87)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4	e1*2007/46*1680*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 155 BMW Mini
(Limousine 4-türig)
195/45R17
N205)
A01) bis A10)
BF1) K04)
195/45R17 M+S
W205)
205/40R17
G01) T84)
205/45R17
215/40R17
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK	e1*2007/46*1683*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Clubman
(Frontantrieb u. Allrad)
195/50R17 M+S
A93a)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
195/55R17 M+S
ECE)
205/50R17
A01) K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K04)
215/45R17
N225)
215/50R17
A01) K01) K04) K88) N225)
225/45R17
A01) K04)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17
A93a) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
205/55R17 M+S
A93a)
205/60R17
A93a) N215)
205/60R17 M+S
A93a)
215/55R17
A93a) N225)
215/55R17 M+S
A93a)
215/60R17
GES) N225)
215/60R17 M+S
GES)
225/50R17
225/55R17
235/50R17
235/55R17
GES)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E	e1*2007/46*2063*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 BMW Mini Cooper SE 195/45R17
N205)
A01) bis A10)
BF1) K04)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
GK0)
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	10 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6	e1*2018/858*00373*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 150BMW Mini Cooper C, Mini
Cooper S
(Limousine 2-türig)
195/45R17
N205) T85)
A02) bis A10)
BF3)
195/50R17
N205)
205/45R17
ECE)
215/40R17
215/45R17
ECE)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	11 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
§22  53933*11 §22  53933*11 

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Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GES)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
225/45R19, 225/50R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GK0)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	13 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K87)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
•die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
•der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
Radmitte um 5 mm zu kürzen.
•Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53933*11 §22  53933*11 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	14 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-707
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 18 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026
§22  53933*11 §22  53933*11