B37 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B37 
Typ B37-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 
W4-wa 
B37-9020 W4 /  
BA13 N23 Ø72,6x64,2 
B37-9020 W4-wa /  
BA13 N23 Ø72,6x64,2 
5/114,3/66,1 40 800 2350 
 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 50823 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B37-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28 
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Dacia 
 Nissan 
 Renault 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Dacia Duster (I) 2WD 
SD/SR 
e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
63-92 235/35R20 K1a K1b K2b  A01 A12 A14  
A18 A58 KOV 
S04 
63-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s  
Dacia Duster (I) 4WD 
SD/SR 
e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
66-92 235/35R20 K1a K1b K2b  A01 A12 A14  
A18 A56 KOV 
S04 
66-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s  
Nissan Juke 2WD 
F15 
e11*2007/46*0132*..; 
e3*2007/46*0162*.. 
- incl. Facelift 2014 
69-147 225/35R20 K8c  A01 A12 A14 
A18 A58 S05 
Nissan Juke 4WD 
F15 
e11*2007/46*0132*.. 
- incl. Facelift 2014 
140, 147 225/35R20 K2b  A01 A12 A14  
A18 A56 S05 140, 147 235/35R20 K1c K2b  
140, 147 245/30R20 K1c K2b  
140, 147 255/30R20 K1c K2c  
Nissan Juke Nismo RS 
F15 
e11*2007/46*0132*.. 
157, 160 225/35R20 K8c  A01 A12 A14 
A18 A57 S05 
Nissan Murano 
Z50 
e1*2001/116*0298*.. 
172 255/45R20 K1a K1b K2b  A01 A12 A14  
A18 S05 172 265/45R20 K1c K2b  
172 275/40R20 K1c K2b  
Nissan Murano 
Z51 
e1*2001/116*0478*.. 
  
140,188 255/45R20 K1a K2b  A01 A12 A14  
A18 S05 140,188 255/50R20 K1c K2c  
140,188 265/45R20 K1a K1b K2b  
140,188 275/45R20 K1c K2c  
Nissan X-Trail 
T30 
e1*98/14*0166*.. 
84-121 245/35R20 K1c K2c K45 LK6  A01 A12 A14 
A18 S05 
Nissan X-Trail 
T31 
e1*2001/116*0432*.. 
- incl. MJ 2011 
104-127 245/35R20 K25 K2b K42  A01 A12 A14  
A18 S05 104-127 245/40R20 G01 K25 K2b K42 R64  
110, 127 245/40R20 K25 K2b K42 R34   

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Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Nissan X-Trail 
T32 
e13*2007/46*1456*.. 
  
96-130 235/45R20 A12 A14 A18  
A57 S05 96-130 245/45R20   
96-130 255/40R20   
96-130 255/45R20   
Renault Espace (V) 
RFC 
e2*2007/46*0470*.. 
  
  
96-165 235/45R20 A12 A14 A18  
A58 L06 S02 96-165 245/45R20   
96-165 255/45R20   
96-165 265/40R20 A01 K8f  
96-165 265/45R20 A01 K8f  
Renault Koleos 
RZG 
e11*2007/46*3255*.. 
96, 130 235/45R20 A12 A14 A18  
A57 S05 96, 130 245/45R20   
Renault Laguna 
T 
e2*2001/116*0363*..; 
e2*2007/46*0012*.. 
81-131 255/30R20 K1c K2b K44 K56 L05 T88 T92  A01 A 12 A14  
A18 Car Flh 
S03 
81-173 245/30R20 K1c K2b K56 L06 T90  
Renault Laguna Coupé 
T 
e2*2001/116*0363*07-.. 
125-175 245/30R20 K1c K2b NoD R70 T90  A01 A12 A14  
A18 Cpe L06  
S03 
81-110 245/30R20 K1c K2b R70 T90 Y16  
81-175 255/30R20 K1c K2b K8f T88 T92  
Renault Latitude 
T 
e2*2001/116*0363*.. 
  
  
  
81,103 235/30R20 K1a K4g K6g R70 T88  A01 A12 A14  
A18 Lim S03 81-127 225/35R20 K1a K4g K6g T90  
81-127 235/35R20 G81 K1a K4g K6g T88 T92  
81-127 245/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T90  
81-127 255/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92  
81-177 265/30R20 G81 K1c K2a K2b K4g K5d K5i K6h 
K6i T94  
Renault Scenic (III) 
JZ 
e2*2001/116*0379*.., 
e2*2007/46*0011*.. 
- Scenic / Gr. Scenic 
63-118 255/30R20 K1a K1b K2b K4a K8k T92  A01 A12 A	14 
A18 A58 A60 
S04 
Renault Talisman 
RFD 
e11*2007/46*2969*.. 
  
  
  
81-147 225/35R20 R37  A12 A14 A18  
A58 Car L05  
Lim S04 
81-147 235/35R20 A01 K2b K8g R37  
81-147 245/35R20 A01 K2b K8g  
81-147 255/30R20 A01 K1a K2c K8k  
81-147 255/35R20 A01 K1a K2c K8k  
81-147 265/30R20 A01 K1c K2c K8t  
Renault Talisman 4Control 
RFD 
e11*2007/46*2969*.. 
- mit Allradlenkung 
81-147 245/35R20 K2b K8k  A01 A12 A14  
A18 A58 Car  
L04 Lim S04 
81-147 255/30R20 K1a K2b K8t  
81-147 255/35R20 K1a K2b K8t  
81-147 265/30R20 K1c K2c K8t  
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.  

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Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der 
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers 
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, 
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein.  

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Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. 
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante 
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.  

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Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.  
 
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm aufzuweiten. 
 
K8t An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 15 mm aufzuweiten. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS). 
 
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. 
 
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2018 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa 
gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-90	20 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 5. März 2018 
  
 
Bohlander
 00289179.DOC 
RN/Boh