RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	1 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	2 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive
(ohne Flap)
205/40R18
A93) K04) N215) T86)
A01) bis A10)
BF1)
205/40R18 M+S
A93) K04) T86)
205/45R18
K04) M00) N215)
205/45R18 M+S
K04) M00)
215/40R18
A93a) K04) N225)
215/45R18
GHF) K04) N225)
225/40R18
K01) K02)
235/35R18
K01) K02)
245/35R18
K01) K02)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	3 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive
(mit Flap)
205/40R18
A93) K04) N215) T86)
A01) bis A10)
BF1)
205/40R18 M+S
A93) K04) T86)
205/45R18
K04) M00) N215)
205/45R18 M+S
K04) M00)
215/40R18
A93a) K04) N225)
215/45R18
GHF) K04) N225)
225/40R18
K01) K02)
235/35R18
K01) K02)
245/35R18
K01) K02)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	4 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F7	e1*2018/858*00397*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 150 BMW 1er	205/45R18
A93) M00) N215)
A02) bis A10)
BF2) EF0)
215/45R18
A01) K01) N225)
225/40R18
A01) A93a) K01) K02)
225/45R18
A01) K01) K02)
235/40R18
A01) K01) K02)
235/45R18
A01) K01) K02)
HL 225/45R18
A01) K01) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT	e1*2007/46*1675*..
F2GT	e1*2007/46*1677*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 170 BMW 2er Active
Tourer, Active Tourer
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
215/45R18
A93b) K04)
A01) bis A10)
A11) BF3) K01)
225/40R18
A93) K02) T92)
225/45R18
K02)
235/40R18
A93a) K02)
245/40R18
K02) K18) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18
K01)
245/40R18
K02) K18) K28)
A01) bis A10)
A11) BF3) V00)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	5 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC	e1*2007/46*2064*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe,
2er xDrive Gran Coupe
205/40R18
K04) N215) T86)
A01) bis A10)
BF3)
205/40R18 M+S
K04) T86)
205/45R18
K04) M00) N215)
205/45R18 M+S
K04) M00)
215/40R18
K01) K04) N225)
225/35R18
A93a) K01) K04) T87)
235/35R18
K01) K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT	e1*2018/858*00117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer225/45R18
A93a)
A01) bis A10)
A11a) BF3) E73) K04)
235/45R18
K01)
245/45R18
K01)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	6 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
215/55R18 M+S
GFV) K03) K89) M00)
A01) bis A10)
BF1) E72) K04)
225/45R18
225/50R18
K01) K89)
235/45R18
K03)
245/45R18
K01) K89)
255/45R18
K01) K89)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 BMW X1 Hybrid 225/50R18
K01) K89)
A01) bis A10)
BF1) K04)
235/45R18
A93a) K03)
245/45R18
K01) K89)
255/45R18
K01) K89)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	7 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221BMW X1	225/55R18
A93) N235)
A01) bis A10)
A11) BF3) EF0) K01) K04)
225/55R18 M+S
A93)
235/50R18
A93) N245)
235/50R18 M+S
A93)
245/50R18
255/45R18
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	215/55R18
A93) M00) N225)
A01) bis A10)
BF3) EF0) K01) K04)
215/55R18 M+S
A93) M00)
225/55R18
A93) N235)
225/55R18 M+S
A93)
235/50R18
A93) N245)
235/50R18 M+S
A93)
245/50R18
255/45R18
A93)
HL 245/50R18
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	8 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X	e1*2007/46*1824*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 225 BMW X2	225/45R18
A93a)
A01) bis A10)
A11) BF3) K04)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221BMW X2	225/50R18
A93) N235)
A02) bis A10)
A11) BF2) EF0)
225/55R18
A93a) N235)
235/50R18
A01) A93) K03) K04) N245)
245/45R18
A93)
245/50R18
A01) K01) K04)
255/45R18
A01) A93) K03) K04)
HL 245/50R18
A01) K01) K04)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	9 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	215/55R18
A93) M00) N225)
A02) bis A10)
BF2) EF0)
225/50R18
A93) N235)
225/55R18
A93a) N235)
235/50R18
A01) A93) K03) K04) N245)
245/45R18
A93)
245/50R18
A01) K01) K04)
255/45R18
A01) A93) K03) K04)
HL 245/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA	e1*2007/46*1679*..
FML2	e1*2007/46*1678*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 155 BMW Mini
(Limousine 2-türig,
Cabrio, außer Elektro)
215/35R18
K87) T84)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
225/30R18
G01) T82)
225/35R18
K87)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4	e1*2007/46*1680*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 155 BMW Mini
(Limousine 4-türig)
225/30R18	A01) bis A10)
BF1) G01) K01) K02) T82)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	10 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK	e1*2007/46*1683*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Clubman
(Frontantrieb u. Allrad)
205/45R18	A01) bis A10)
BF1) EF0) K01) K04) K88)
M00) N215)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK	e1*2007/46*1683*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225BMW Mini Clubman John
Cooper Works
205/45R18 M+S	A01) bis A10)
BF1) EF0) K01) K04) K88)
M00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/45R18
A93a)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
225/50R18
K04)
235/45R18
245/40R18
K04)
245/45R18
K04)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	11 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225BMW Mini Countryman
John Cooper Works
225/45R18
A93a)
A01) bis A10)
BF1) K01)
225/50R18
K04)
235/45R18
245/45R18
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA	e1*2007/46*1679*..
FML2	e1*2007/46*1678*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 BMW Mini John
Cooper Works
(Limousine 2-türig,
Cabrio)
215/35R18	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K87)
225/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E	e1*2007/46*2063*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 BMW Mini Cooper SE 205/40R18
K04)
A01) bis A10)
BF1) K01)
215/35R18
K04)
225/35R18
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6	e1*2018/858*00373*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 150BMW Mini Cooper C, Mini
Cooper S
(Limousine 2-türig)
215/35R18	A01) bis A10)
BF3) K01) K04) T84)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	13 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	14 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
GFV)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K18)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K87)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
•die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
•der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	15 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
Radmitte um 5 mm zu kürzen.
•Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
•die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
•Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T82)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 6a
Seite :	16 / 16
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 6a mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026
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