RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BM1 Radausführungskennz.: BM1; Lk112 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2050 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:BMW Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 140 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 140 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive (ohne Flap) 205/40R18 N215) A01) bis A10) BF1) K01) K02) T86) 205/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive (mit Flap) 205/40R18 N215) A01) bis A10) BF1) K01) K02) T86) 205/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180BMW 2er Coupe 225/45R18 A02) bis A10) A94) BF2) ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2GC e1*2007/46*2064*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 225 BMW 2er Gran Coupe, 2er xDrive Gran Coupe 205/40R18 N215) T86) A01) bis A10) BF2) K01) K02) 205/40R18 M+S T86) 225/35R18 T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2AT e1*2018/858*00117*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 115 BMW 2er Active Tourer225/45R18 A01) bis A10) A11a) BF2) E73) K01) K02) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 210 BMW 3er (Heckantrieb) 205/50R18 A94a) ER11) N215) T89) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 205/50R18 M+S A94a) ER11) T89) W215) 215/45R18 A94) ER12) N225) T93) 215/45R18 M+S A94) ER12) T93) W225) 225/45R18 A94a) ECE) ER11) N235) T95) 225/45R18 M+S A94a) ECE) ER11) T95) 235/45R18 A01) ER10) G01) K04) N245) 235/45R18 M+S A01) ER10) G01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 3er (Allradantrieb) 225/45R18 A94a) ECE) ER11) N235) T95) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 225/45R18 M+S A94a) ECE) ER11) T95) 235/45R18 A01) ER10) G01) K04) N245) 235/45R18 M+S A01) ER10) G01) K04) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 280BMW M340i, M340d (Allradantrieb) 225/45R18 M+S A94a) ECE) A02) bis A10) BF2) 235/45R18 M+S A01) G01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280BMW 4er (Coupe, Cabrio) 225/45R18 ECE) N235) A02) bis A10) BF2) 235/45R18 A01) GHZ) K04) N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 275BMW M440i, M440d (Coupe, Cabrio) 225/45R18 M+S ECE) A02) bis A10) BF2) 235/45R18 M+S A01) GHZ) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 4er Gran Coupe 225/45R18 A02) bis A10) BF2) EF0) 225/50R18 A01) K01) K04) 235/45R18 245/45R18 A01) K01) K04) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265BMW 5er, BMW 5er xDrive, BMW 5er Hybrid (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 225/50R18 ER8) A02) bis A10) A11) A94a) BF2) E21) EF0) 235/45R18 ER10) 245/45R18 ER9) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265BMW 5er, BMW 5er xDrive (Kombi, außer M550d xDrive) 225/50R18 ER8) A02) bis A10) A11) BF2) E21) EF0) 235/45R18 ER10) 245/45R18 ER9) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6L e1*2018/858*00316*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 5er (Limousine) 225/50R18 ER8) A02) bis A10) A11) B84) BF2) EF0) 225/55R18 ER5) 235/50R18 ER7) 245/50R18 A01) ER6) K04) HL 225/55R18 ER5) HL 245/50R18 A01) ER6) K04) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6K e1*2018/858*00360*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210BMW 5er (Touring) 225/50R18 ER8) A02) bis A10) A11) B84) BF2) EF0) 225/55R18 ER5) 235/50R18 ER7) 245/50R18 ER6) HL 225/55R18 ER5) HL 245/50R18 ER6) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 265BMW 6er GT 245/45R18 ER9) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 245/50R18 ER6) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250BMW 7er (Baureihe G11) 225/55R18 ER5) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 235/50R18 ER7) 245/50R18 ER6) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 104 BMW iX1 205/60R18 ER6) K04) N215) A01) bis A10) BF2) EF0) K01) 205/60R18 M+S ER6) K04) 215/55R18 ER7) K04) N225) 215/55R18 M+S ER7) K04) 225/55R18 ER5) K02) N235) 225/55R18 M+S ER5) K02) 235/50R18 ER7) K02) N245) 235/50R18 M+S ER7) K02) 245/50R18 ER6) K02) HL 225/55R18 ER5) K02) N235) HL 225/55R18 M+S ER5) K02) HL 245/50R18 ER6) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2X e1*2007/46*1824*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 225 BMW X2 225/45R18 A01) bis A10) A11) BF2) K01) K04) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2X e1*2018/858*00371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 221BMW X2 205/55R18 M+S K04) A01) bis A10) A11) BF3) EF0) K01) 205/60R18 M+S K04) 225/50R18 K02) N235) 225/55R18 K02) N235) 235/50R18 K02) N245) 245/45R18 K02) HL 225/55R18 K02) N235) §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER7)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 ER8)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER9)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER10)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER11)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER12)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GHZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, •der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, •die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, •Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 54365*08 §22 54365*08
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO Nr. : RA-001242-I0-216 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-758 T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026 §22 54365*08 §22 54365*08