B33 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49235 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B33-858 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B33 
Typ B33-858 
Radgröße 8,5Jx18H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
O6 B33-858 O6 / ohne Ring 5/115/70,2 40 720 2200 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 49235 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B33-858 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx18H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5 –  
offene Mutter 
wahlweise       
Hutmutter 
Kegel 60° 140  
S02 Mutter M12x1,5 
- geschlossen, Typ ZM1  
(ASS Z-Nr. 1912103C)      ww. 
- offen,  Typ  Bimecc D14 
Kegel 60° 125  
S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 150 36 
S04 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 36 
S05 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140  
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea 
 Opel 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49235 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B33-858 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Chevrolet Captiva 
KLAC, KLAD 
e4*2001/116*0113*.., 
e4*2001/116*0117*.. 
- incl. Facelift 2011 
93-190 235/55R18 K1a K2b LK6  0A1 A01 A02 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A21 S02 
Chevrolet Cruze /-SW 
KL1J 
e4*2001/116*0140*.. 
  
  
92-120 225/40R18 T88 T92  0A1 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A16 A21 A58  
Car Flh Lim 
S04 
92-120 225/45R18   
92-120 235/40R18   
92-120 235/45R18 A01 G75  
92-120 235/45R18 R96  
Chevrolet Orlando 
KL1Y, KL1YN 
e4*2007/46*0224*..; 
e4*2007/46*0295*.. 
96-120 225/45R18   	0A1 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A21 A58 V18 
S03 
96-120 235/40R18   
96-120 235/45R18   
96-120 245/40R18 A01 K1a K1b K2b K6d K6y  
Opel Antara 
L-A 
e4*2001/116*0118*.. 
- incl. Facelift 2011 
93-190 235/55R18 K1a K2b  0A1 A01 A02 
A04 A05 A08 
A09 A12 A14 
A21 S02 
Opel Astra-J 
P-J, -/V 
e1*2007/46*0141*..; 
e4*2007/46*0308*.. 
  
  
  
81,92-143 225/40R18 T88 T92  0A1 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A16 A21 A58  
Flh Lim V18  
S01 
81,92-143 225/45R18   
81,92-143 235/40R18   
81,92-143 235/45R18 A01 G03 G75  
81,92-143 235/45R18 R96  
81,92-143 235/45R18 R09  
81,92-143 245/40R18 A01 K1a K2b K4i K8g  
Opel Astra-J 
P-J/SW, -/V 
e4*2007/46*0204*..; 
e4*2007/46*0308*.. 
- Sports Tourer 
- Station Wagon 
  
  
  
74-132 225/40R18 T88 T92  0A1 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A16 A21 A58  
Car V18 S01 
74-132 225/45R18   
74-143 225/40R18 M+S T88 T92  
74-143 225/45R18 M+S  
74-143 235/40R18   
74-143 235/45R18 A01 G03 G75  
74-143 235/45R18 R96  
74-143 235/45R18 R09  
74-143 245/40R18 A01 K1a K2b K4i K8g  
Opel Astra-J GTC 
P-J/SW 
e4*2007/46*0204*.. 
74-143 235/45R18   	0A1 A02 A04  
A05 A07 A08 
A09 A12 A14 
A21 Cpe S01 
74-143 245/45R18   
Opel Cascada 
P-J/SW 
e4*2007/46*0204*.. 
88-143 235/45R18   	0A1 A02 A04  
A05 A07 A08 
A09 A12 A14 
A21 Cbo S05 
88-143 245/45R18   
Opel Zafira Tourer 
P-J/SW, -/V 
e4*2007/46*0204*..; 
e4*2007/46*0308*.. 
  
81-143 225/45R18 T91 T95  0A1 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A21 A58 V18  
S01 
81-143 235/40R18 T91 T95  
81-143 235/45R18   
81-143 245/40R18 A01 K1a K2b T93 T97  
81-143 255/40R18   
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49235 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B33-858 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Auflagen und Hinweise 
 
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen 
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO 
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster 
bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49235 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B33-858 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen 
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer 
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, 
Roadster. 
 
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck 
(3-türig und 5-türig). 
 
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des 
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu 
überprüfen. 
 
G75 Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu 
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der 
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) 
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein.  

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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
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Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der 
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R96 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60 
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung). 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49235 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55017413 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ B33-858 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 205/40R18 225/35R18 
Nr.   2 205/45R18 225/40R18 
Nr.   3 215/35R18 255/30R18 
Nr.   4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 
Nr.   5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 
Nr.   6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 
Nr.   7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 
Nr.   8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 
Nr.   9 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 
Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 2 75/35R18, 315/30R18 
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 2 95/35R18 
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 
Nr. 13 235/60R18 255/55R18 
Nr. 14 245/35R18 255/35R18 
Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 2 85/35R18 
Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 17 245/50R18 275/45R18 
Nr. 18 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 
Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 
Nr. 20 255/50R18 285/45R18 
Nr. 21 255/55R18 285/50R18 
Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 2. April 2014 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 2. April 2014 
  
 
Bohlander
 00209145.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49235
B33 858