RC36 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC36 Typ RC36-8020 Radgröße 8,0Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) N43 RC36-8020 N43 / ohne Ring 5/114,3/66,1 50 850 2350 Kennzeichnungen KBA-Nummer 100342 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC36-8020 (s.o.) Radgröße 8,0Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Mutter M12x1,25 (Höhe: 25,5 mm) Kegel 60° 110 - S02 Schraube M14x1,5 TypZS2C ww ZS2 DIV-004 Kegel 60° 145 28 S03 Serien-Schraube M12x1,5 (1 ww. 2 tlg.) Kegel 60° 115 23,5 (1 tlg.) ww. 26 (2 tlg.) S04 Serien-Schraube M12x1,5 (2 tlg.) Kegel 60° 110 26 S05 Serien-Schraube M12x1,5 (1 ww. 2 tlg.) Kegel 60° 110 23,5 (1 tlg.) ww. 26 (2 tlg.) S06 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Mitsubishi Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Dacia Duster (I) 4WD SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. 66-92 225/35R20 A12 A21 A56 A99 KOV S05 66-92 235/35R20 66-92 245/35R20 Dacia Duster (II) 2WD SR (SR*H..) e2*2001/116* 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 66-110 225/35R20 A12 A21 A58 A99 F23 KOV S06 66-110 235/35R20 66-110 235/40R20 66-110 245/35R20 Dacia Duster (II) 2WD SR (SR*H..) e2*2001/116* 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 - mit Radhaus- Verbreiterungen 66-110 225/35R20 A12 A21 A58 A99 F23 KMV S06 66-110 235/35R20 66-110 235/40R20 66-110 245/35R20 Dacia Duster (II) 4WD SR (SR*H..) e2*2001/116* 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 80-110 225/35R20 A12 A21 A56 A99 F24 KOV S06 80-110 235/35R20 80-110 235/40R20 80-110 245/35R20 Dacia Duster (II) 4WD SR (SR*H..) e2*2001/116* 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 - mit Radhaus- Verbreiterungen 80-110 225/35R20 A12 A21 A56 A99 F24 KMV S06 80-110 235/35R20 80-110 235/40R20 80-110 245/35R20 Mitsubishi Eclipse Cross (II) RCB e2*2018/858*00018*13-.. - Elektro 55 215/45R20 T95 A12 A21 A58 A99 S03 55 235/45R20 55 245/40R20 Nissan Murano (II) Z51 e1*2001/116*0478*.. 140, 188 235/55R20 A12 A21 A99 S01 140, 188 245/50R20 140, 188 255/45R20 140, 188 255/50R20 Renault Fluence Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Limousine 63-103 235/30R20 R70 A12 A21 A99 Sth S05
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Renault Latitude T e2*2001/116*0363*.. 81-127 225/35R20 T90 A12 A21 A99 Lim S02 81-127 235/35R20 A01 G81 T88 T92 81-127 245/30R20 T90 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé 63-103 225/30R20 T85 A12 A21 A99 Cpe Flh S05 63-162 235/30R20 A01 G01 R70 T88 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Grandtour 63-103 225/30R20 T85 A12 A21 A99 Car S05 63-162 235/30R20 A01 G01 R70 T88 Renault Megane (III) Z e2*2001/116*0373*..; - Cabriolet 78-103 225/30R20 T85 A12 A21 A99 Cbo S05 78-132 235/30R20 A01 G01 R70 T88 Renault Megane R.S. (IV) RFB e2*2007/46*0546*.. 205, 221 245/30R20 T90 A12 A21 A58 A99 Flh L06 S04 Renault Scenic E-Tech (V) RCB e2*2018/858*00018*07-.. - Electric 55 215/45R20 T95 A12 A21 A58 A99 S03 55 235/45R20 55 245/40R20 Renault Talisman RFD e11*2007/46* 2969*00-07; e2*2007/46*0653*.. 81-165 225/35R20 A33 R37 A21 A58 A99 Car L05 Lim S05 81-165 235/35R20 A90 R37 81-165 245/35R20 A12 Renault Talisman 4Control RFD e11*2007/46* 2969*00-07; e2*2007/46*0653*.. - mit Allradlenkung 81-165 245/35R20 A12 A21 A58 A99 Car L04 Lim S05 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio- Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 3. Dezember 2025 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Dezember 2025 Laux 00459825.DOCX sw