RC36 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC36 
Typ RC36-8020 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
N43 RC36-8020 N43 / ohne Ring 5/114,3/66,1 50 850 2350 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 100342 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC36-8020 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel 	Bund Anzugsmoment 
(Nm) 
Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,25 (Höhe: 25,5 mm) Kegel 60° 110 - 
S02 Schraube M14x1,5 TypZS2C ww ZS2 DIV-004 Kegel 60° 145 28 
S03 Serien-Schraube M12x1,5 (1 ww. 2 tlg.) Kegel 60° 115 23,5 (1 tlg.) ww. 26 (2 tlg.) 
S04 Serien-Schraube M12x1,5 (2 tlg.) Kegel 60° 110 26 
S05 Serien-Schraube M12x1,5 (1 ww. 2 tlg.) Kegel 60° 110 23,5 (1 tlg.) ww. 26 (2 tlg.) 
S06 Serien-Schraube M12x1,5 	Kegel 60° 105 23,5 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Dacia
 
  
Mitsubishi 
  
Nissan 
  
Renault 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Dacia Duster (I) 4WD 
SD/SR 
e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
66-92 225/35R20 A12 A21 A56 
A99 KOV S05 
66-92 235/35R20  
66-92 245/35R20  
Dacia Duster (II) 2WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
66-110 225/35R20 A12 A21 A58 
A99 F23 KOV 
S06 
66-110 235/35R20  
66-110 235/40R20  
66-110 245/35R20  
Dacia Duster (II) 2WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
66-110 225/35R20 A12 A21 A58 
A99 F23 KMV 
S06 
66-110 235/35R20  
66-110 235/40R20  
66-110 245/35R20  
Dacia Duster (II) 4WD 	SR (SR*H..) 	e2*2001/116* 	0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
80-110 225/35R20 A12 A21 A56 
A99 F24 KOV 
S06 
80-110 235/35R20  
80-110 235/40R20  
80-110 245/35R20  
Dacia Duster (II) 4WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
80-110 225/35R20  	A12 A21 A56 
A99 F24 KMV 
S06 
80-110 235/35R20  
80-110 235/40R20  
80-110 245/35R20  
Mitsubishi Eclipse Cross (II) 
RCB 	e2*2018/858*00018*13-.. 	- Elektro 
55 215/45R20 T95  	A12 A21 A58 
A99 S03 
55 235/45R20  
55 245/40R20  
Nissan Murano (II) 
Z51 
e1*2001/116*0478*.. 
140, 188 235/55R20 A12 A21 A99 
S01 
140, 188 245/50R20  
140, 188 255/45R20  
140, 188 255/50R20  
Renault Fluence 
Z 
e2*2001/116*0373*..; 
e2*2007/46*0010*.. 
- Limousine 
63-103 235/30R20 R70  	A12 A21 A99 
Sth S05  

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Renault Latitude 	T 
e2*2001/116*0363*.. 
81-127 225/35R20 T90  	A12 A21 A99 
Lim S02 
81-127 235/35R20 A01 G81 T88 T92  
81-127 245/30R20 T90  
Renault Megane (III) 	Z 
e2*2001/116*0373*..; 
e2*2007/46*0010*.. 
- Fließheck 
- Coupé 
63-103 225/30R20 T85  	A12 A21 A99 
Cpe Flh S05 
63-162 235/30R20 A01 G01 R70 T88  
Renault Megane (III) 
Z 
e2*2001/116*0373*..; 
e2*2007/46*0010*.. 
- Grandtour 
63-103 225/30R20 T85  	A12 A21 A99 
Car S05 
63-162 235/30R20 A01 G01 R70 T88  
Renault Megane (III) 
Z 
e2*2001/116*0373*..; 
- Cabriolet 
78-103 225/30R20 T85  	A12 A21 A99 
Cbo S05 
78-132 235/30R20 A01 G01 R70 T88  
Renault Megane R.S. (IV) 
RFB 
e2*2007/46*0546*.. 
205, 221 245/30R20 T90  	A12 A21 A58 
A99 Flh L06 
S04 
Renault Scenic E-Tech (V) 	RCB 	e2*2018/858*00018*07-.. 	- Electric 
55 215/45R20 T95  	A12 A21 A58 
A99 S03 
55 235/45R20  
55 245/40R20  
Renault Talisman 	RFD 	e11*2007/46* 
2969*00-07; 
e2*2007/46*0653*.. 
81-165 225/35R20 A33 R37 A21 A58 A99 
Car L05 Lim 
S05 
81-165 235/35R20 A90 R37  
81-165 245/35R20 A12  
Renault Talisman 4Control 	RFD 	e11*2007/46* 	2969*00-07; 	e2*2007/46*0653*.. 	- mit Allradlenkung 
81-165 245/35R20 A12 A21 A58 
A99 Car L04 	Lim S05 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die 
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere 
enthält. 
   

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
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 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
   

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GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO 
 
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige 
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis 
zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der 
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen
 
   

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
 L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
 L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS).
 
 Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
 
 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Stufenheck.
 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
   

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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55016325 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 3. Dezember 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 3. Dezember 2025 
 
Laux    	00459825.DOCX 
 
sw