B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B43 
Typ B43-9521 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Radlast 	(kg)
 
Abrollumfang 	(mm)
 
BA1 B43-9521 BA1 / ohne Ring 5/112/66,6 43 1050 2450 
 
 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3  
(KBA-NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 55223 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-9521 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 	27,5 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller BMW 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 5er-Reihe (VIII) 	G6L 
e1*2018/858*00316*.. 
120-210 275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A57 
A99 B6K L06 
Lim NoP V21 
HA2 S01 
120-210 285/30R21 R03 T00   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 5er-Reihe (VIII) 530e 
G6L 
e1*2018/858*00316*.. 
- Plug-in Hybrid 
120, 140 285/30R21 R03 T00  	A12 A21 A57 
A99 B6K L06 
Lim V21 HA2 
S01 
BMW 5er-Reihe (VIII) 550e 
G6L 	e1*2018/858*00316*.. 	- Plug-in Hybrid 
230 285/30R21 R03 T00  	A12 A21 A56 
A99 B6K L06 	Lim V21 HA2 	S01 
BMW 5er-Touring (VIII) 	G6K 	e1*2018/858*00360*.. 
120-210 275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A57 
A99 B6K Car 	L06 NoP V21 	HA2 S01 
120-210 285/30R21 R03 T00  
BMW 5er-Touring (VIII) 	530e 
G6K 
e1*2018/858*00360*.. 
- Plug-in Hybrid 
120, 140 285/30R21 R03 T00  	A12 A21 A57 
A99 B6K Car 
L06 V21 HA2 
S01 
120, 140 285/30R21 HL R03 T03  
BMW 5er-Touring (VIII) 	550e 	G6K 	e1*2018/858*00360*.. 	- Plug-in Hybrid 
230 285/30R21 HL
 R03 T03  	A12 A21 A56 
A99 B6K Car 	L06 V21 HA2 	S01 
BMW i5 	G6E 	e1*2018/858*00317*.. 
- Elektro 
105, 127 285/30R21 HL
 R03 T03  	A12 A21 A57 
A99 B6K L06 
Lim V21 HA2 
S01 
BMW i5 M60 xDrive 
G6E 
e1*2018/858*00317*.. 
- Elektro 
127 285/30R21 HL R03 T03  	A12 A21 A56 
A99 B6K L06 
Lim V21 HA2 
S01 
BMW i5 M60 xDrive 	Touring 	G6E 	e1*2018/858*00317*.. 	- Elektro 
127 285/30R21 HL
 R03 T03  	A12 A21 A56 
A99 B6K Car 	L06 V21 HA2 	S01 
BMW i5 Touring 	G6E 	e1*2018/858*00317*.. 
- Elektro 
105, 127 285/30R21 HL
 R03 T03  	A12 A21 A57 
A99 B6K Car 
L06 V21 HA2 
S01 
BMW iX3 
G3XE 
e1*2007/46*2130*.. 
80 (210) 275/35R21 R03 T03 A12 A21 A58 
A99 V21 HA2 
S01 
80 (210) 285/35R21 A01 K2b R03  
BMW X3 	G3X 
e1*2007/46*1797*.. 
100-265 275/35R21 R03  	A12 A21 A57 
A99 NoP V21 
Vn2 HA2 S01 100-265 285/35R21 A01 K2b R03   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW X3 xDrive30e 	G3X 
e1*2007/46*1797*.. 
- Plug-in Hybrid 
120,135 275/35R21 R03  	A12 A21 A56 
A99 V21 Vn2 
HA2 S01 
120,135 285/35R21 A01 K2b R03  
BMW X4 	G4X 	e1*2007/46*1881*.. 
120-265 275/35R21 R03 A12 A21 A56 
A99 NoP V21 	Vn2 HA2 S01 
120-265 285/35R21 R03  
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3  
(KBA-NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
B6K Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 54439 , 
RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise.
 
 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS).
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
  

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 Nr.   1 235/40R21 265/35R21
 
Nr.   2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 
Nr.   3 245/30R21 295/25R21 
Nr.   4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 
Nr.   5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.   6 245/45R21 275/40R21 
Nr.   7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.   8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.   9 255/40R21 285/35R21 
Nr. 10 255/45R21 275/40R21, 285/40R21, 295/40R21 
Nr. 11 255/50R21 285/45R21 
Nr. 12 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr. 13 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr. 14 265/45R21 295/40R21 
Nr. 15 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr. 16 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr. 17 275/45R21 315/40R21 
Nr. 18 275/50R21 315/45R21 
Nr. 19 285/35R21 325/30R21 
Nr. 20 285/40R21 315/35R21 
Nr. 21 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die 
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2025 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) 
 
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 21. Mai 2025 
 
Laux    	00447754.DOCX