B43 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B43 Typ B43-9521 Radgröße 9,5Jx21H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang (mm) BA1 B43-9521 BA1 / ohne Ring 5/112/66,6 43 1050 2450 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 55223 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B43-9521 (s.o.) Radgröße 9,5Jx21H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise BMW 5er-Reihe (VIII) G6L e1*2018/858*00316*.. 120-210 275/30R21 R03 T98 A12 A21 A57 A99 B6K L06 Lim NoP V21 HA2 S01 120-210 285/30R21 R03 T00
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise BMW 5er-Reihe (VIII) 530e G6L e1*2018/858*00316*.. - Plug-in Hybrid 120, 140 285/30R21 R03 T00 A12 A21 A57 A99 B6K L06 Lim V21 HA2 S01 BMW 5er-Reihe (VIII) 550e G6L e1*2018/858*00316*.. - Plug-in Hybrid 230 285/30R21 R03 T00 A12 A21 A56 A99 B6K L06 Lim V21 HA2 S01 BMW 5er-Touring (VIII) G6K e1*2018/858*00360*.. 120-210 275/30R21 R03 T98 A12 A21 A57 A99 B6K Car L06 NoP V21 HA2 S01 120-210 285/30R21 R03 T00 BMW 5er-Touring (VIII) 530e G6K e1*2018/858*00360*.. - Plug-in Hybrid 120, 140 285/30R21 R03 T00 A12 A21 A57 A99 B6K Car L06 V21 HA2 S01 120, 140 285/30R21 HL R03 T03 BMW 5er-Touring (VIII) 550e G6K e1*2018/858*00360*.. - Plug-in Hybrid 230 285/30R21 HL R03 T03 A12 A21 A56 A99 B6K Car L06 V21 HA2 S01 BMW i5 G6E e1*2018/858*00317*.. - Elektro 105, 127 285/30R21 HL R03 T03 A12 A21 A57 A99 B6K L06 Lim V21 HA2 S01 BMW i5 M60 xDrive G6E e1*2018/858*00317*.. - Elektro 127 285/30R21 HL R03 T03 A12 A21 A56 A99 B6K L06 Lim V21 HA2 S01 BMW i5 M60 xDrive Touring G6E e1*2018/858*00317*.. - Elektro 127 285/30R21 HL R03 T03 A12 A21 A56 A99 B6K Car L06 V21 HA2 S01 BMW i5 Touring G6E e1*2018/858*00317*.. - Elektro 105, 127 285/30R21 HL R03 T03 A12 A21 A57 A99 B6K Car L06 V21 HA2 S01 BMW iX3 G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 (210) 275/35R21 R03 T03 A12 A21 A58 A99 V21 HA2 S01 80 (210) 285/35R21 A01 K2b R03 BMW X3 G3X e1*2007/46*1797*.. 100-265 275/35R21 R03 A12 A21 A57 A99 NoP V21 Vn2 HA2 S01 100-265 285/35R21 A01 K2b R03
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise BMW X3 xDrive30e G3X e1*2007/46*1797*.. - Plug-in Hybrid 120,135 275/35R21 R03 A12 A21 A56 A99 V21 Vn2 HA2 S01 120,135 285/35R21 A01 K2b R03 BMW X4 G4X e1*2007/46*1881*.. 120-265 275/35R21 R03 A12 A21 A56 A99 NoP V21 Vn2 HA2 S01 120-265 285/35R21 R03 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B6K Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/40R21 265/35R21 Nr. 2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 Nr. 3 245/30R21 295/25R21 Nr. 4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 Nr. 5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 Nr. 6 245/45R21 275/40R21 Nr. 7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 Nr. 8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 Nr. 9 255/40R21 285/35R21 Nr. 10 255/45R21 275/40R21, 285/40R21, 295/40R21 Nr. 11 255/50R21 285/45R21 Nr. 12 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 Nr. 13 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 Nr. 14 265/45R21 295/40R21 Nr. 15 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 Nr. 16 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 Nr. 17 275/45R21 315/40R21 Nr. 18 275/50R21 315/45R21 Nr. 19 285/35R21 325/30R21 Nr. 20 285/40R21 315/35R21 Nr. 21 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2025 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr.55223 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55042823 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. Mai 2025 Laux 00447754.DOCX