RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO 
 
Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC30 
Typ RC30-656 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad –  
Ausführungsbezeichnung/  
Zentrierring 
Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V6 RC30-656 V6 / ohne Ring 	5/100/57,1 47 650 2050 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 50369 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Ausführungsbezeichnung RC30-656 (s.o.) 
Radgröße 6,5Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  
D=25,6 mm 
120 27,5 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel  	D=25,6 mm 
140 27,5 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Seat 
 Skoda 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Seat Arona 	KJ 	e9*2007/46*3134*02-..
 
      
66-110     205/55R16   	A07 A12 A14 
 
A21 A58 S02 66-110     205/60R16   
66-110     215/55R16   
66-110     215/60R16   
70-110 195/60R16   
70-110 195/65R16   
Seat Ibiza 	KJ 	e9*2007/46*3134*..   
  
  
48-110 185/55R16 A31  A07 A14 A21 
 
A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A90  
48-110 205/50R16 A01 A12 K2b  
48-110 205/55R16 A01 A12 K2b  
48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
Seat Toledo 	NH 	e11*2007/46* 	0251*00-19; 	e11*2007/46*252*..; 	e8*2007/46*0321*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  A07 A14 A21 
 
A58 B56 Lim  	S01 55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
Skoda Fabia 	5J 	e11*2001/116* 
0291*43-55; 
e11*2007/46* 
0013*20-.. 
e8*2007/46*0319*.. 
ab MJ 2015 (6V) 
44-92 185/50R16   	A07 A12 A14 
 
A21 A58 B56  
Car Flh KOV  
S01 
44-92 185/55R16   
44-92 195/45R16 T80 T84  
44-92 195/50R16   
44-92 205/45R16   
Skoda Fabia 
PJ 
e8*2018/858*00014*.. 
  
  
  
48-110     185/55R16 A33  	A07 A14 A21 
 
A58 Flh NoE  	NoP V16 S01 48-110     185/60R16 A90  
48-110     195/55R16 A90  
48-110     205/50R16 A12  
48-110     205/55R16 A12  
48-110     225/50R16 A01 A12 K2b R03  
Skoda Rapid 	NH 	e11*2007/46* 	0250*00-20; 	e11*2007/46*0249*..; 
e8*2007/46*0320*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  A07 A14 A21 
 
A58 B56 Lim  
S01 
55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
Skoda Rapid Space-	back 
NH 
e11*2007/46* 
0250*00-20; 
e8*2007/46*0320*.. 
55-92 185/50R16 A12 NoD T81  A07 A14 A21 
 
A58 B56 Flh  
S01 
55-92 185/55R16 A12  
55-92 195/45R16 A90 T80 T84  
55-92 195/50R16 A12  
55-92 205/45R16 A12  
VW Cross Polo 
6R 
e1*2001/116*0510*.. 
- incl. Facelift 2014 
51-81 195/45R16 A90 T80 T84  A07 A14 A21 
 
B56 Flh KMV  
S01 
51-81 195/50R16 A12  
51-81 205/45R16 A12   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO 
 
Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
VW Polo (V) 	6R 	e1*2001/116*0510*.. 	e1*2007/46*0486*.. 
- incl. Facelift 2014 
  
44-103 195/45R16 A90 T80 T84  A07 A14 A21 
 
B56 Flh Npf  	S01 44-103 195/50R16 A12  
44-103 205/45R16 A12  
44-110 195/45R16 A90 M+S T80 T84  
44-110 195/50R16 A12 M+S  
44-110 205/45R16 A12 M+S  
VW Polo (VI) 	AW 	e1*2007/46*1783*..     
  
48-110 185/55R16 A90  A07 A14 A21 
 
A58 Flh S01 48-110 185/60R16 A90  
48-110 195/55R16 A12  
48-110 205/50R16 A12  
48-110 205/55R16 A12  
48-110 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b  
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO 
 
Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B56 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm 
an Achse 1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
   

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Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, 
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 185/60R16 205/55R16 
Nr.   3 195/40R16 215/35R16 
Nr.   4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   5 195/50R16 215/45R16 
Nr.   6 205/45R16 225/40R16 
Nr.   7 205/50R16 225/45R16 
Nr.   8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   9 205/60R16 225/55R16 
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 11 215/55R16 235/50R16 
Nr. 12 225/40R16 245/35R16 
Nr. 13 225/50R16 245/45R16 
Nr. 14 225/55R16 245/50R16 
Nr. 15 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2022 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 13. Januar 2022 
 
 
Bohlander
   00382517.DOC 
RN/Boh