B38 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B38 
Typ B38-8020 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B38-8020 D3 / ohne Ring 	5/112/66,6 48 670 2200 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 51311 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B38-8020 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 
TypZS2C ww ZS2 DIV-
004 
Kegel 60° 120 	28 
S02 Schraube M14x1,5 
TypZS2C ww ZS2 DIV-
004 
Kegel 60° 130 	28 
S03 Schraube M14x1,5 
TypZS2C ww ZS2 DIV-	004 
Kegel 60° 130 	28 
S04 Schraube M14x1,5 Brock 
Typ: C17D30 
Kegel 60° 150 	30 
 	Prüfungen  
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A4 	B8, B81 	e1*2001/116* 
0430*00-41; 
e13*2007/46*1084*.. 
(FIN: WAUZZZ8K...) 
88-195 225/35R20 R37 T90  	A12 A14 A18 
 
A57 Car Lim 	S01 88-200 245/30R20 T90  
Audi S4 	B8, B81 	e1*2001/116*0430*..; 	e13*2007/46*1084*.. 	(FIN: WAUZZZ8K...) 
245 245/30R20 T90  A12 A14 A18 
Lim S01 
A-Klasse 	F2A 	e1*2007/46*1829*.. 
70-140 225/35R20 K3u K5b T90  	A01 A12 A14 	A18 A58 F23 	Lim NoP Y85 
S02 
A-Klasse 
F2A 
e1*2007/46*1829*.. 
110-165 225/35R20 K3u K5b T90  	A01 A12 A14 
A18 A57 F24 
Lim NoP Y85 
S02 
A-Klasse A 250e 
F2A 
e1*2007/46*1829*07-.. 
- Plug-in-Hybrid 
118 225/35R20 K3u K5b T90  	A01 A12 A14 
A18 A58 F23 
Lim Y85 S02 
B-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*.. 
70-165 225/35R20 K5b T90  	A01 A12 A14 	A18 A57 F24 	NoP S02 
B-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*.. 
70-140 225/35R20 K5b T90  	A01 A12 A14 	A18 A58 F23 	NoP S02 
B-Klasse B 250e 	F2B 	e1*2007/46*1909*05-..
 
- Plug-in-Hybrid 
118 225/35R20 K5b T90  A01 A12 A14 
A18 A58 F23 	S02 
C-Klasse 	204 	e1*2001/116* 	0431*29-.. 
- incl. Facelift 2018 
(FIN: W..205...) 
85-190 225/35R20 T90 134  	A12 A14 A18 
A58 Lim NoP 
Po1 Y92 S02 
C-Klasse 
204 
e1*2001/116*0431*.. 
- Limousine/Coupe 
- incl. Facelift 2011 
(FIN: WDD204...) 
115-225 235/30R20 Cpe G01 R70 T88  	A01 A12 A14 
 
A18 S02 88-215 235/30R20 G01 Lim R70 T88   

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
C-Klasse Coupé / 	Cabrio 	204 	e1*2001/116* 
0431*37-.. 
- incl. Facelift 2018 
(FIN: W..205...) 
110-190 225/35R20 T90  	A12 A14 A18 
A58 Cbo Cpe 
Po1 Y92 S02 
C-Klasse T-Modell 	204K 	e1*2001/116* 	0457*25-.. 	- incl. Facelift 2018 
(FIN: W..205...) 
85-190 225/35R20 T90 134  	A12 A14 A18 
A58 Car NoP 
Po1 Y92 S02 
CLA-Klasse 	F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
85-165 225/30R20 T85  	A12 A14 A18 
 
A57 F24 Lim  	NoP S02 85-165 225/35R20 A01 K5b T90  
85-165 245/30R20 A01 K1a K1b K2b K5d K7i T90  
CLA-Klasse CLA 250e 
F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
- Shooting Brake 
- Plug-in-Hybrid 
118 225/35R20 K5b T90  A01 A12 A14 
 
A18 A58 Car 
F23 S02 
118 245/30R20 K1a K1b K5d K7i T90  
CLA-Klasse CLA 250e 
F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
- Plug-in-Hybrid 
118 225/35R20 K5b T90  A01 A12 A14  
A18 A58 F23 
Lim S02 
118 245/30R20 K1a K1b K5d K7i T90  
CLA-Klasse Shooting 	Brake 
F2CLA 
e1*2007/46*1912*.. 
85-165 225/30R20 T85  	A12 A14 A18 
 
A57 Car F24  	NoP S02 85-165 225/35R20 A01 K5b T90  
85-165 245/30R20 A01 K1a K1b K2b K5d K7i T90  
E-Klasse 	212 	e1*2001/116*0501*.. 	- mit Luftfederung 	- incl. Facelift 2013 
(FIN: WDD212...) 
100-200 245/30R20 T90 134  	A12 A14 A18 
A58 B03 B10 
F38 Lim NoH 
Y63 S02 
EQA-Klasse 	F2B 
e1*2007/46*1909*09-..
 
- Elektro 
80-139     215/45R20 M+S T95 134  	A12 A14 A18  
A57 S04 80-139     235/45R20 134  
80-139     245/40R20 134  
EQB-Klasse 	F2B 
e1*2007/46*1909*12-..
 
- Elektro 
111        215/45R20 A58 M+S T95 X77 134  	A12 A14 A18  
A57 S04 111,139    235/45R20 T00 134  
111,139    245/40R20 T95 T99 134  
GLA 250e 	F2B 	e1*2007/46*1909*08-..
 
- Plug-in Hybrid 
118        215/45R20 R37  A12 A14 A18  
A58 F23 NoE  
S03 
118        235/45R20   
118        245/40R20   
GLA-Klasse 	245G 	e1*2001/116* 	0470*06-.. 
80-155 235/35R20   	A12 A14 A18 
 
A57 Flh S02 80-155 235/40R20    

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
GLA-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*.. 
85-165 215/45R20 R37 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A57 NoE NoP  
S02 
85-165 235/45R20   
85-165 245/40R20   
GLB-Klasse 	F2B 	e1*2007/46*1909*.. 
85-165 215/45R20 R37 T91 T95 134  	A12 A14 A18 
 
A57 NoE NoP  
S02 
85-165 235/45R20 134  
85-165 245/40R20 134  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
  

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 	Reifenfülldruck zu beachten ist.  
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig 
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
B10 Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an 
Achse 1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Cabrio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Coupé. 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. 
  

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).  
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die 
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der 
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach 
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K7i An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 10 mm aufzuweiten. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb 
(Hybridelektrofahrzeug). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1. 
  

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-	Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51311 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55104116 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.  
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der 
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). 
 
Y92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an 
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2023 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 17. März 2023 
 
 
Kocher 0
0406520.DOC