B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
  	mit Verwendung an Achse 2 
 
Modell B32 
Typ B32-959 
Radgröße 9,5Jx19EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P1 B32-959 P1 / ohne Ring 	5/130/71,5 58 800 2300 
  
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49223 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-959 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx19EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 28 mm 
160 29 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Porsche 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Porsche Panamera 	970, -N, -H, -HN 	e13*2007/46*0970*.., 	e13*2007/46*1143*..; 
e13*2007/46*1160*..; 
e13*2007/46*1161*.. 
155-294 285/40R19 R03  A02 A04 A05 
A07 A08 A09 
A10 A16 A18 
A21 A57 B03 
BnK R21 
RDK V19 
VA2 S01 
 
Auflagen und Hinweise 
 
Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad 
Typ B32-859 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 8,5 J x 19 EH2+, ET 54) an Achse 1, 
zulässig. 
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen – 
Kombinationen an der Vorderachse sind der ABE Nr. 49175 (Gutachten Nr. 55102112 - Anlage 19, 
1. Ausfertigung) zu entnehmen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte 
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen 
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht 
über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig 
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) 
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung). 
 
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des 
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende 
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom 
Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das 
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem)  in Verbindung 
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu 
ersetzen. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
Nr.   1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   2 225/40R19 255/35R19 
Nr.   3 225/45R19 245/40R19 
Nr.   4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   6 235/45R19 255/40R19 
Nr.   7 235/50R19 255/45R19 
Nr.   8 245/30R19 305/25R19 
Nr.   9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 11 245/45R19 275/40R19 
Nr. 12 255/30R19 305/25R19 
Nr. 13 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 14 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 15 255/45R19 285/40R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA2 Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010413 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ B32-959 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
    
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2013 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 15. Februar 2013 
  
 
Bohlander
   00190500.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
49223
B32 959