B39 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 4 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B39 Typ B39-759 Radgröße 7,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) X3 B39-759 X3 / ohne Ring 4/108/63,4 38 650 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51816 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B39-759 (s.o.) Radgröße 7,5Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 135 34,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 4 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Ford EcoSport JK8 e9*2007/46*0092*00- 17 66-103 215/35R19 A12 A16 A19 A58 B02 S01 66-103 225/35R19 Ford EcoSport JK8 e9*2007/46*0092*18-.. - ab Baujahr 2018 73-103 215/35R19 A12 A16 A19 A58 S01 73-103 225/35R19 A01 K9v Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 4 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2021 in Lambsheim statt.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 51816 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55074117 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ B39-759 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 4 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. Juni 2021 Bohlander 0 0369416.DOC RN/Boh