RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	1 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	B25
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 140 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-560D 120 Nm
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	2 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NY	e8*2007/46*0416*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 Skoda Enyaq, Enyaq
Coupe
(Heck- und
Allradantrieb, außer RS)
235/60R18
A94)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
245/55R18
A94)
245/60R18
A94)
255/55R18
A01) A94) K03)
265/55R18
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Karoq
(Frontantrieb)
215/50R18
A93) GKF) M00)
A01) bis A10)
BF1) E25) K01) K04)
225/45R18
A93)
225/50R18
GKG)
235/45R18
A93)
245/45R18
A93a) GKD)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	3 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq
(Allradantrieb)
215/45R18
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E22)
215/50R18
A01) A93) K01) K04) M00) N225)
225/45R18
A01) A93) K03)
225/50R18
A01) GKG) K01) K04)
235/40R18
A01) A93) K01) K04)
235/45R18
A01) A93) K01) K04)
245/40R18
A01) A93) K01) K04)
245/45R18
A01) A93a) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 140Skoda Karoq Scout
(Allrad)
215/50R18
A93) M00) N225)
A02) bis A10)
BF1) E22)
225/50R18
A01) K03) K04)
235/45R18
A93)
245/45R18
A01) A93a) K03) K04)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	4 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NU	e8*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 110 Skoda Karoq Scout
(Frontantrieb)
225/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1) E25)
225/50R18
A01) G01) K01) K04)
235/45R18
A01) A93) K01) K04)
245/45R18
A01) A93a) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda
Kodiaq Scout
215/55R18
A93a) M00) N225)
A02) bis A10)
BF1) E27)
215/55R18 M+S
A93a) M00)
225/55R18
N235)
225/55R18 M+S
235/50R18
235/55R18
245/50R18
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	5 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NS	e8*2007/46*0249*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
176 bis 180Skoda Kodiaq RS 215/55R18 M+S
A93a) M00)
A02) bis A10)
BF1) E27)
225/55R18 M+S
235/50R18 M+S
235/55R18 M+S
245/50R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PS	e8*2018/858*00107*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Kodiaq 225/55R18
N235)
A02) bis A10)
BF1)
225/60R18
N235)
235/55R18
245/50R18
A01) K04)
245/55R18
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 118 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll)
205/40R18
K03) T86)
A01) bis A10)
BF2) E45)
215/40R18
K01) K04) T89)
225/40R18
K01) K04) K36)
235/35R18
K01) K04) K36) T90)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	6 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 147Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll
oder 17Zoll)
225/40R18	A01) bis A10)
BF2) E45) K01) K04) K36)
235/35R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
103 bis 118Skoda Octavia Scout 225/40R18	A01) bis A10)
BF2) K01) K37)
235/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93)
A02) bis A10)
BF2) E57) E61)
205/45R18
M00)
215/40R18
225/40R18
A01) K03)
235/35R18
A01) K03)
245/35R18
A01) K01) K04) K51)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	7 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 169 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse )
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF2) E58) E61)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K03)
235/35R18
A01) K03)
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93)
A02) bis A10)
BF2) E57) E61a)
205/45R18
A01) K51) M00)
215/40R18
A01) K04) K51)
225/40R18
A01) K04) K28) K51)
235/35R18
A01) K03) K04) K28) K51)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	8 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 180 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF2) E58) E61a)
205/40R18 M+S
A93) T86)
205/45R18
A01) K51) M00) N215)
205/45R18 M+S
A01) K51) M00)
215/40R18
A01) K04) K51) N225)
215/40R18 M+S
A01) K04) K51)
225/40R18
A01) K04) K28) K51)
235/35R18
A01) K03) K04) K28) K51)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S	A02) bis A10)
BF2) E61)
215/45R18 M+S
225/40R18
225/45R18
235/40R18
245/35R18
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	9 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/45R18
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E62)
225/45R18
A01) K04)
235/40R18
A01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NX	e8*2007/46*0355*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Octavia, Octavia
RS
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
A93) M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) E62a)
215/45R18
A93a) N225)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3U	e11*98/14*0187*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 142 Skoda Superb 1
(Limousine)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF2)
215/40R18
T89)
225/35R18
T87)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	10 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 191 Skoda Superb 2
(3T; Limousine, Kombi;
bis Modelljahr 2014)
225/40R18
K03)
A01) bis A10)
BF2) E60) K04) K45)
245/35R18
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
3T	e8*2007/46*0317*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 206 Skoda Superb 3
(3V; Limousine, Kombi;
ab Modelljahr 2015)
215/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E60a)
225/45R18
235/40R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
A01) G2B) K25) K52)
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	11 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ	e8*2018/858*00106*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 195Skoda Superb 4
(Limousine, Kombi)
215/45R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/50R18
M00)
225/45R18
235/45R18
245/40R18
A01) K03)
245/45R18
A01) K03)
§22  53553*06 §22  53553*06 

PDF-Seite 12

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	12 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5L	e11*2007/46*0010*..
5L	e11*2007/46*0034*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 125 Skoda Yeti 205/45R18
A93) M00) N215) T86)
A02) bis A10)
BF2)
205/45R18 M+S
A93) M00) T86)
215/40R18
A93) T89)
215/45R18
A93) G0U)
225/40R18
225/45R18
G0U)
235/40R18
A01) G0U) K01)
235/45R18
A01) G7K) K01) K48)
245/35R18
A01) K01) K04)
245/40R18
A01) G0U) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18
A93) M00) N215)
T86)
225/40R18 A02) bis A10)
BF2) V00)
205/45R18
A93) M00) N215)
T86)
235/40R18 A02) bis A10)
BF2) V00)
225/45R18 245/40R18
K04)
A01) bis A10)
BF2) G0U) V00)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	13 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	14 / 18
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-560D
Anzugsmoment: 120 Nm
E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E27)Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E60a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
•e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
•e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
•e8*2007/46*0318*
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Nr. :	RA-001105-G0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'VL':
E62a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2,  im Versionenschlüssel steht 'ML':
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GKD)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19  ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36)An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
•die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
•vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und klebend zu befestigen.
K45)An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-G0-216
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
K48)An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen. 
K51)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
K52)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22  53553*06 §22  53553*06 

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Teiletyp :	RC34-808
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 4b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026
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