RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056017 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC27 
Typ RC27-709 
Radgröße 7,0Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
M5 RC27-709 M5 / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 750 2300 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 51562 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC27-709 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5 	T.Nr.B002-37-160B
 
Kegel 60° 130 	25 
S02 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 
S03 Serien-Mutter M12x1,5 OE-Nr. 	52950-14140
 
Kegel 60° 125 - 
S04 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 140 - 
S05 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 125 - 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Hyundai
 
  
Kia 
  
Mazda 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai Kona 	SX2 	e4*2018/858*00153*.. 
74-146 215/50R19 A12 A21 A58 
A99 F23 NoE 	NoP S03 
74-146 225/45R19   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056017 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Hyundai Kona 4WD 	SX2 
e4*2018/858*00153*.. 
125, 146 215/50R19  	A12 A21 A56 
A99 F24 NoE 
NoP S03 125, 146 225/45R19  
Hyundai Kona electric 
SX2E 
e4*2018/858*00168*.. 
- Elektro 
33-54 215/50R19  	A12 A21 A58 
A99 F24 S03 
33-54 225/45R19  
Hyundai Kona Hybrid 
SX2 
e4*2018/858*00153*.. 
69, 77 215/50R19 A12 A21 A58 
A99 F24 NoE 
NoP S03 
69, 77 225/45R19  
Hyundai Tucson (IV) 	NX4e 	e5*2018/858*00001*.. 	- incl. Facelift 2024 
85-132 215/50R19 A31  	A21 A57 A99 
MpH NoE S05 
85-132 225/50R19 A91  
85-132 235/50R19 ASo  
Kia EV3 	SV1 	e6*2018/858*00331*.. 
- Elektro 
50 (150) 215/50R19 A33  	A21 A58 A99 
Flh S02 
50 (150) 225/45R19 A33  
Kia EV4 
SZ1E 
e5*2018/858*00486*.. 
- Elektro 
50 (150) 215/50R19 A01 ASo K2b A21 A58 A99 
Flh S03 50 (150) 225/45R19 A39  
Kia EV4 Fastback 	CT1 	e5*2018/858*00469*.. 	- Elektro 
50 (150) 215/50R19 ASo  	A21 A58 A99 
Lim S03 
50 (150) 225/45R19 A39  
Kia Sportage (V) 	NQ5e 	e4*2018/858*00079*.. 
85-132 215/50R19 A31  	A21 A57 A99 
NoE NoP Z17 	S05 
85-132 225/50R19 A91  
85-132 235/50R19 ASo  
Mazda CX-5 (I) 	KE, GH 	e13*2007/46*1247*..; 	e1*2001/116* 
0448*14-.. 
110-141 225/55R19 A13  	A07 A21 A99 
S01 
110-141 235/50R19 A33  
110-141 235/55R19 A01 A12 G01  
110-141 245/50R19 A12  
110-141 255/50R19 A01 A12 G01  
Mazda CX-5 (II) 
KF, KFE 
e13*2007/46*1803*..; 
e13*2007/46*1832*.. 
110-143 225/55R19 A11  	A07 A21 A57 
A99 S04 110-143 235/50R19 A12  
110-143 255/50R19 A01 A12 G01  
Mazda MX-30 EV,R-EV 
DR 
e13*2007/46*2300*.. 
- Elektro, Plug-in Hybrid 
60, 81 215/50R19 A90  	A21 A58 A99 
Flh KMV S04 
60, 81 225/45R19 A90  
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056017 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten 
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056017 (5. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung 
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s. 
Betriebsanleitung).
 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige 
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.51562 nach §22 StVZO 
 
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056017 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfort und Prüfdatum 
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 20. Januar 2026 
 
Pohl    	00461214.DOCX