RC17 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. QA 05 102 02086/1 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell RC17 
Typ RC17-809 
Radgröße 8Jx19EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
W4 RC17-809 W4/ 
BA12 N24 Ø72,6xØ66,6 
5/114,3/66,6 38 770 2260 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 47224 
Herstellerzeichen RCD Germany 
Radtyp und Ausführung  RC17-809 (s.o.) 
Radgröße 8Jx19EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Giessereikennzeichen JAW 
Herkunftsmerkmal - 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 
 
Prüfungen 
 
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55016208) 
durchgeführt. 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Daihatsu 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Daihatsu Terios 63,77 225/45R19 R37  A02 A04 A05  
J2 63,77 235/40R19 A01 K49 K50  A08 A09 A12  
e13*2001/116*0179*. 63,77 235/45R19 A01 K49 K50  A14 A18  
- mit Verbreiterungen 63,77 245/40R19 A01 K42 K49 K50  KMV S01 
Daihatsu Terios 63,77 225/45R19 K49 K50  A01 A02 A0	4  
J2 63,77 235/40R19 K49 K50  A05 A08 A09  
e13*2001/116*0179*. 63,77 235/45R19 K49 K50  A12 A14 A18  
ohne Verbreiter. 63,77 245/40R19 K49 K50  KOV R64 
S01 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren 
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. 
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von 
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei 
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige 
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte 
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die 
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf 
nicht über den Felgenrand hinausragen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende 
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige 
geeignete Maßnahmen herzustellen. 
 
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige 
geeignete Maßnahmen herzustellen. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig 
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. 
 
R64 Rad-Reifen-Kombination(en) nur zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 
215/65R16. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
 
 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
entfällt 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, 
die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008. 
 
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. 
 
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert 
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der 
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 
 
 
Lambsheim, 15.Februar 2008 
  
 
Bohlander
 00118651.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	ja
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
47224
RC17 809