B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55043622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
Modell B43 
Typ B43-859 
Radgröße 8.5Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
D12 B43-859 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 30 850 2200 
 
 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55000625, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100102 , 
RADTYP B43-1019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise. Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54583 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-859 (s.o.) 
Radgröße 8.5Jx19H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 für LM-	Räder
 
Kugel D = 28 mm 150 	45 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich 
Hersteller Mercedes-Benz 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
   

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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55043622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
E-Klasse All-Terrain 
R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
 
145-280 245/45R19 A12 R02  	A21 A56 A99 
B77 Car KMV 
L05 NoP V19 
Vn2 VA1 S01 
145-280 255/45R19 A12 R02  
E-Klasse All-Terrain PHEV 
R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 	- Plug-in Hybrid 
145 245/45R19 A12 M+S R02  	A21 A56 A99 
B77 Car KMV 	L05 V19 Vn2 	VA1 S01 
145 255/45R19 A12 R02  
S-Klasse 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
210-280 245/45R19 R02 R37  	A12 A21 A57 
A60 A99 B77 
Lim LM4 NoP 
V19 Vn2 VA1 
S01 
210-330 255/45R19 R02  
210-330 265/45R19 R02  
S-Klasse 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 	- ohne Hinterachslenkung 
210-280 245/45R19 R02 R37  	A12 A21 A57 
A60 A99 B77 	L05 Lim NoP 	V19 Vn2 VA1 	S01 
210-330 255/45R19 R02  
210-330 265/45R19 R02  
S-Klasse PHEV 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 
- Plug-in Hybrid 
- ohne Hinterachslenkung 
220, 270 255/45R19 R02  	A12 A21 A57 
A60 A99 B77 
L05 Lim V19 
Vn2 VA1 S01 
220, 270 265/45R19 R02  
S-Klasse PHEV 	R2S 
e1*2007/46*2115*.. 
- Plug-in Hybrid 
- max. 4,5° 
Hinterachslenkung 
220, 270 255/45R19 R02  	A12 A21 A57 
A60 A99 B77 
Lim LM4 V19 
Vn2 VA1 S01 
220, 270 265/45R19 R02  
 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55000625, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100102 , 
RADTYP B43-1019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise. 
 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55043622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 
mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54583 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55043622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ B43-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 235/60R19 255/55R19 
Nr. 12 245/30R19 305/25R19 
Nr. 13 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 14 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 15 245/45R19 275/40R19 
Nr. 16 245/50R19 275/45R19 
Nr. 17 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 18 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 19 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 20 255/45R19 285/40R19 
Nr. 21 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 22 255/55R19 275/50R19 
Nr. 23 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 24 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 25 265/40R19 295/35R19 
Nr. 26 265/45R19 295/40R19 
Nr. 27 265/50R19 295/45R19 
Nr. 28 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des 
Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55000625, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100102 , 
RADTYP B43-1019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise.
 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die 
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2025 in Lambsheim statt. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2024. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 5. Februar 2025 
 
Laux    	00441392.DOCX JR-RL