B24 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B24 Typ B24-808 Radgröße 8Jx18EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 B24-808 W4/BA15 N21 Ø72,6xØ64,2 5/114,3/64,1 48 780 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47898 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B24-808 (s.o.) Radgröße 8Jx18EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 110 34,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Honda Accord (VII) CL7, CL9, CN1 e6*2001/116*0091, 0092, 0096*.. 103-140 225/40R18 K1a K1b K2b K46 K56 A01 A12 A21 A99 Sth V18 S01 103-140 245/35R18 K2b K46 K56 R03 Honda Accord (VII) Tourer CM1,CM2,CN2 e6*2001/116*0093, 0094,0097*.. 103-140 225/40R18 K1a K1b K2b K42 K46 A01 A12 A21 A99 Car V18 S01 103-140 245/35R18 K2c K42 K46 R03 Honda Accord (VIII) CU1,CU3 e6*2001/116* 0113, 0115*.. 110,115 215/45R18 T89 T93 A12 A21 A99 Lim V18 Y61 S01 110-132 225/40R18 T88 T92 110-132 225/45R18 110-132 235/40R18 110-132 235/45R18 A01 G03 110-132 245/40R18 A01 K1c 132 235/45R18 R09 Honda Accord (VIII) Tourer CW1, CW3 e6*2001/116* 0120,0122*.. 110,115 215/45R18 T89 T93 A12 A21 A99 Car V18 Y61 S01 110-132 225/40R18 T88 T92 110-132 225/45R18 110-132 235/40R18 110-132 235/45R18 A01 G03 110-132 245/40R18 A01 K1c 132 235/45R18 R09 Honda Civic (IX) FK1, FK2, FK3 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.., 0257*06-.. - ab Modell 2012 73-110 215/40R18 T85 T89 A12 A21 A99 Flh V18 S01 73-110 225/35R18 T83 T87 73-110 225/40R18 Honda Civic (VIII) FK1, FK2, FK3 e11*2001/116* 0255*00-06, 0256*00-06, 0257*00-05 61-103 215/40R18 T85 T89 A12 A21 A99 Flh S01 61-103 225/40R18 Honda Civic 5-Türer (X) FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. 88-134 215/40R18 A12 A21 A99 Y85 S01 88-134 215/45R18 88-134 225/40R18 88-134 235/40R18 Honda Civic 5-Türer (XI) FE e6*2018/858*00064*.. - Hybrid 105 215/40R18 A33 T89 A21 A58 A99 Y85 S01 105 215/45R18 A33 105 225/40R18 A90 105 235/40R18 A94 105 245/35R18 A12 105 245/40R18 A12
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Honda Civic Tourer (IX) FK2, FK3 e11*2001/116* 0256*11-.., 0257*10-.. - ab Modell 2014 88,104 215/40R18 T85 T89 A12 A21 A99 Car V18 S01 88,104 225/35R18 T83 T87 88,104 225/40R18 Honda Civic Type S/R (VIII) FN1, FN2, FN3, FN4 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*.. 73-148 215/40R18 T85 T89 A12 A21 A99 Flh S01 73-148 225/40R18 Honda CR-V (III) RE5, RE6, RE7 e11*2001/116* 0301*00-05, 0302*00-05, 0322*00-03 103-122 225/60R18 A12 A21 A99 S01 103-122 235/55R18 Honda CR-V (IV) RE5, RE6 e11*2001/116* 0301*06-09, 0302*06-10 88-114 225/60R18 A12 A21 A57 A99 S01 Honda CR-V (IV) RE5, RE6 e11*2001/116* 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 88-118 225/60R18 A12 A21 A57 A99 S01 Honda e ZC e6*2007/46*0425*.. - Elektro 60 205/40R18 K1a K1b R02 A01 A12 A21 A58 A99 V8e Vn2 Y85 S01 60 225/40R18 R03 Honda e:Ny1 RSA e6*2018/858*00269*.. - Elektro 60 (150) 225/50R18 A01 A12 K1c A21 A58 A99 V18 S01 60 (150) 235/45R18 A90 60 (150) 245/45R18 A01 A12 K1c 60 (150) 255/45R18 A01 A12 K1c K2b Honda FR-V BE1, BE3 e6*2001/116*0099*.. e6*2001/116*0100*.. 92,103,110 215/40R18 A12 A21 A99 S01 92,103,110 225/40R18 Honda FR-V BE5 e6*2001/116*0104*.. 103 215/40R18 T89 A12 A21 A99 S01 103 225/40R18 T92 Honda HR-V (II) RU e6*2007/46*0158*.. 88, 96 215/45R18 A31 A21 A58 A99 X95 S01 88, 96 225/45R18 A90 88, 96 235/45R18 A01 A12 K1c K2b 88, 96 245/40R18 A01 A12 K1c K2b Honda HR-V (II) RU e6*2007/46*0158*.. 96, 134 225/50R18 A01 K1c K2b K8a A12 A21 A58 A99 X86 S01 96, 134 235/45R18 96, 134 245/45R18 A01 K1c K2b K8a
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. V8e Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/40R18, 245/35R18 Nr. 2 215/40R18 245/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47898 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55111209 (6. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ B24-808 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 9 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. März 2024 Laux 00424490.DOC