RC27 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
  
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell RC27 
Typ RC27-809 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe (mm) 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm)
 
P3 RC27-809 P3 / B25 Ø66,6x57,1 5/112/66,6 28 900 2350 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50808 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC27-809 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx19H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 140 	30 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 160 	30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi
 
  
Volkswagen 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi e-tron, Q8 e-tron 
GE 
e1*2007/46*1914*.. 
- Elektro 
- incl. Sportback 
158 255/55R19 A31 M+S 180 A07 A07 A14 
A21 A56 S02 158 265/50R19 A01 A12 K1a K2b M+S 180  
158 265/55R19 A01 A12 K1a K2b M+S 179  
158 275/50R19 A01 A12 K1c K2b M+S 180  
§22  50808*14§22  50808*14 

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q5 (I) 
8R, 8R1, 8R2 
e1*2001/116*0473*..; 
e1*2001/116*0497*.., 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
100-200 235/50R19 K1a  	A01 A07 A12 
A14 A21 S01 100-200 235/55R19 K1a  
100-200 255/50R19 K1c K2b  
Audi Q5 (I) 
8R, 8R1, 8R2 
e1*2001/116*0473*..; 
e1*2001/116*0497*..; 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
100-200 235/50R19 A07 A12 A14 
A21 KMV S01 100-200 235/55R19  
Audi Q5 -/Sportback(III) 
TFSIe 
FY 
e1*2007/46*1550*53-.. 
- ab MJ 2025 
- Quattro (4WD) 
- Plug-in Hybrid (System-
leistung: 220, 270kW) 
185 235/55R19 A32  	A14 A21 A56 
S01 	185  245/50R19 A12 K1v K2h  
185 245/50R19 A01 A12 K1a K2b  
185 255/50R19 A01 A12 K1a K1b K2c  
Audi Q5, -/Sportback (II) 
FY 
e1*2007/46* 
1550*00-46; 
e1*2007/46*1685*.. 
- incl. Facelift 2021 
100-210 235/55R19 K1a K1b K2b  	A01 A07 A12 
A14 A21 A57 
NoP S01 
100-210 245/50R19 K1c K2b  
100-210 255/45R19 K1a K1b K2b  
100-210 255/50R19 K1c K2c  
Audi Q5, -/Sportback (III) 
FY 
e1*2007/46*1550*47-.. 
- nur Quattro (4WD) 
- ab MJ 2025 
150-220 235/55R19 A32 A14 A21 A56 
NoP X36 S01 150-220 245/50R19 A12 K1v K2h  
150-220 245/50R19 A01 A12 K1a K2b  
150-220 255/50R19 A01 A12 K1a K1b K2c  
Audi Q5,-/Sportback (II) 
TFSIe 
FY 
e1*2007/46*1550*12-46 
- Plug-in Hybrid 
- incl. Facelift 2021 
185,195 235/55R19 K1a K1b K2b A01 A07 A12 
A14 A21 A56 
S01 
185,195 245/50R19 K1c K2b  
185,195 255/45R19 K1a K1b K2b  
Audi Q7 (II) 
4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
155-250 255/55R19 A63 180 A07 A07 A14 
A21 A56 L06 
MpH Z18 Z19 
S02 
155-250 265/50R19 A12 180  
155-250 275/50R19 A12 180  
§22  50808*14§22  50808*14 

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi SQ5 (I) 
8R, 8R1 
e1*2001/116*0473*..; 
e13*2007/46*1083*..; 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
230-260 235/55R19 M+S  	A07 A12 A14 
A21 KMV S01 
Audi SQ5, -/Sportback (II) 
FY 
e1*2007/46*1550*00-46 
- incl. Facelift 2021 
251-260 235/55R19 K1b M+S A01 A07 A12 
A14 A21 A56 
K1v K2h S01 
251-260 245/50R19 K1b M+S  
251-260 255/45R19 K1b M+S  
251-260   255/50R19 K1c K2b M+S  
Audi SQ5, -/Sportback (III) 
FY 
e1*2007/46*1550*48-.. 
- ab MJ 2025 
270 235/55R19 A32 M+S A14 A21 A56 
K1v K2h NoP 
S01 
270 245/50R19 A12 M+S  
270 255/50R19 A01 A12 K1a K1b K2c M+S  
VW Touareg (III) 
CR 
e1*2007/46*1827*.. 
170-310 255/55R19 A63 A07 A07 A14 
A21 A56 L06 
MpH S02 
170-310 265/50R19 A12  
170-310 275/50R19 A12  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit 
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu 
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu 
berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
§22  50808*14§22  50808*14 

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
179 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer 
zul. Achslast von 1790 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h 
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
 
 
180 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer 
zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h 
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, 
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die 
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den 
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen 
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
 
 
§22  50808*14§22  50808*14 

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss 
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten 
(siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen 
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps, ...).
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen 
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS).
 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines 
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
 
 
§22  50808*14§22  50808*14 

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50808 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55020216 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC27-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
X36 Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.
 
 
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen 
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2026 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 31. August 2026 
 
Laux  	00474629.DOCX  
§22  50808*14§22  50808*14