B44 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 14.02.2024
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B44 Typ B44-8520 Radgröße 8,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) W4 B44-8520 W4 / BA15 N21 Ø72,6x64,1 5/114,3/64,1 40 700 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55326 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B44-8520 (s.o.) Radgröße 8,5Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S01 Mutter M12x1,5 Brock Typ: D6 Kegel 60° 110 34,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2%
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise Honda Accord (VIII) CU1,CU3 e6*2001/116* 0113, 0115*.. 110-132 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90 A01 A12 A21 A99 Lim S01 115 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 Honda Accord (VIII) CU2 e6*2001/116*0114*.. 148 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A01 A12 A21 A99 Lim S01 148 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 Honda Accord (VIII) Tourer CW1, CW3 e6*2001/116* 0120,0122*.. 110-132 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90 A01 A12 A21 A99 Car S01 115 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 Honda Accord (VIII) Tourer CW2 e6*2001/116*0121*.. 148 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A01 A12 A21 A99 Car S01 148 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 Honda Civic (VIII) FK1, FK2, FK3 e11*2001/116* 0255*00-06, 0256*00-06, 0257*00-05 61-103 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44 A01 A12 A21 A99 Flh S01 Honda Civic 5-Türer (X) FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. 88-134 235/30R20 K2b A01 A12 A21 A99 Y85 S01 Honda Civic 5-Türer (XI) FE e6*2018/858*00064*.. - Hybrid 105 235/30R20 K2a K2b K5d A01 A12 A21 A58 A99 Y85 S01 Honda Civic Limousine (X) FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. 88-134 235/30R20 K2b A01 A12 A21 A99 Lim S01 Honda Civic Type S/R (VIII) FN1, FN2, FN3, FN4 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*.. 73-148 235/30R20 G01 K1c K2c K43 K44 K56 A01 A12 A21 A99 Flh K41 K42 S01 Honda CR-V (II) RD8 e11*98/14*0190* 00-01 110 245/35R20 K1c K2c K42 K44 LK6 A01 A12 A21 A99 S01 Honda CR-V (II) RD8, RD9 e11*98/14*0190*02-.. e11*2001/116*0234*. 110 245/35R20 K1c K2c K42 K44 LK6 A01 A12 A21 A99 S01
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 7
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und Hinweise
Honda CR-V (III) RE5, RE6, RE7 e11*2001/116* 0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
103-122 245/40R20 K1c A01 A12 A21
A99 S01 103-122 245/45R20 K1c
Honda CR-V (IV)
RE5, RE6
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
88-114 245/40R20 K1c K2b K6c K6w A01 A12 A21
A57 A99 S01 88-114 245/45R20 K1c K2b K6c K6w
Honda CR-V (IV) RE5, RE6 e11*2001/116* 0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
88-118 245/40R20 K1c K2b K6c K6w A01 A12 A21
A57 A99 S01 88-118 245/45R20 K1c K2b K6c K6w
Honda CR-V (V)
RW
e6*2007/46*0265*..
107-142 235/45R20 A12 A21 A57
A99 MHy S01 107-142 235/50R20 A01 K1c
107-142 245/45R20
107-142 255/45R20 A01 K1c
107-142 265/45R20 A01 K1c K2b
Honda e:Ny1 RSA e6*2018/858*00269*..
- Elektro
60 (150) 225/35R20 K1c K2b T90 A01 A12 A21
A58 A99 S01 60 (150) 225/40R20 K1c K2b
60 (150) 235/35R20 K1c K2b K6w
Honda HR-V (II) RU
e6*2007/46*0158*..
88, 96 225/35R20 K1c K2b K8a A01 A12 A21
A58 A99 X95
S01
Honda HR-V (II) RU
e6*2007/46*0158*..
96, 134 225/35R20 K1c K2b K8a A01 A12 A21
A58 A99 X86 S01 96, 134 235/35R20 K1c K2b K3v K5v K8i
Honda HR-V (III)
RV
e6*2018/858*00063*..
79 225/35R20 K1c K2b K3s A01 A12 A21
A58 A99 S01 79 225/40R20 K1c K2b K3s
79 235/35R20 K1c K2b K3s
79 245/35R20 K1c K2b K3s K6w
Honda ZR-V e:HEV RZ e6*2018/858*00266*..
105 225/40R20 A12 A21 A58
A99 NoE NoP
S01
105 235/40R20 A01 K1c K2b
105 245/35R20 A01 K1c K2a K2b
105 245/40R20 A01 K1c K2a K2b K3i K5v
105 255/35R20 A01 K1c K2c K3i K4i K5v K6w
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 55326 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55055923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B44-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. Januar 2024 Laux 00420952.DOC SW/LX