B40 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 29.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B40 
Typ B40-809 
Radgröße 8Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X5 B40-809 X5 /  
BA03 N5 Ø63,4-Ø57,1 
5/100/57,1 39 800 2350 
  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 52001 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-809 (s.o.) 
Radgröße 8Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
TypZS2C ww  
ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 120 28 
S02 Schraube M14x1,5  
TypZS2C ww  
ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 120 28 
S03 Schraube M14x1,5  
TypZS2C ww  
ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 140 28 
  	Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 	den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-	fungen durchgeführt.   
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi, Seat, Skoda, Volkswagen 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A1 citycarver / 	allstreet 
GB 
e1*2007/46*1892*.. 
70-110     225/35R19 K1a K6w  	A01 A12 A21 
 
A58 A99 B91 
Flh KMV S01 
70-110     235/35R19 K1c K2b K4i K5w K6g K6w K8h  
Audi A1 Sportback 	GB 
e1*2007/46*1892*.. 
70-152     215/35R19 K1c K2b T85  	A01 A12 A21 
A58 A99 B91 
Flh KOV S01 
Seat Arona 	KJ 	e9*2007/46*3134*02-..
 
  
66-110     215/35R19 K1c K2b K6g K6i K6j K6y T85  A01 A12 A21 
A58 A99 S03 66-110     225/35R19 K1c K2b K6g K6i K6j K6y K8c T84 
T88  
66-110     225/40R19 K1c K2b K5w K6g K6i K6j K6y K8c  
66-110     235/35R19 K1c K2b K5w K6h K6i K6j K6y K8c  
Seat Ibiza 
KJ 
e9*2007/46*3134*.. 
48-110 215/35R19 K1c K2b K6g K8c  	A01 A12 A21 
A58 A99 Flh 
S01 
Skoda Fabia 
PJ 
e8*2018/858*00014*.. 
48-110     215/35R19 K1c K2b K5b K8j T85  	A01 A12 A21  
A58 A99 Flh  	NoE NoP V19 	S01 48-110     225/30R19 K1c K2b K3f K3i K4i K5b K6i K8j T84  
48-110     245/30R19 K2c K4i K6i K8o R03  
Skoda Kamiq 	NW 	e8*2007/46*0349*.. 
66-110     215/35R19 T85  A12 A21 A58 
 
A99 KOV S02 66-110     225/35R19 A01 K1a T84 T88  
66-110     225/40R19 A01 K1a  
VW Taigo 	CS 
e13*2018/858*00140*.
. 
  
70,81,110  215/35R19 T85  	A12 A21 A58 
 
A99 S03 70,81,110  225/35R19   
70,81,110  225/40R19   
70,81,110  235/35R19 A01 K1c K2b K4i K6y K8g  
VW T-Cross 	C1 	e13*2007/46*1985*..   
70-110 215/35R19 T85  	A12 A21 A58 
 
A99 Y85 S03 70-110 225/35R19 T84 T88  
70-110 225/40R19   
70-110 235/35R19 A01 K1c K2b K6x K8e  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
B91 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen 
oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. 
 
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 
 
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. 
   

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig 
umzulegen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K8j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad-
mitte um 5mm aufzuweiten. 
 
K8o An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad-
mitte um 10mm aufzuweiten. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
   

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 245/30R19 305/25R19 
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 14 245/45R19 275/40R19 
Nr. 15 245/50R19 275/45R19 
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 19 255/45R19 285/40R19 
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 21 255/55R19 275/50R19 
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 24 265/40R19 295/35R19 
Nr. 25 265/45R19 295/40R19 
Nr. 26 265/50R19 295/45R19 
Nr. 27 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck). 
   

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2023 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 22. März 2023 
 
 
Wagner
  00406816.DOC 
RN/BW